Information bzgl. BAföG Bescheinung während der Corona Pandemie

Durch die Kontaktbeschränkungen und die aktuelle Schließung der Universität sind die üblichen Abläufe bzgl. der BAföG Bescheinigungen nicht möglich.

In der Regel wird das Formblatt 5 (siehe BAföG Infos) durch die BAföG-Beauftragten ausgefüllt und die inhaltliche Richtigkeit wird bestätigt.

Die WWU hat nun folgende Vorgehensweise mit dem BAföG-Amt des Studierendenwerks vereinbart:

  • Sofern Studierende die Ausstellung des Formblatts 5 beantragen, müssten Sie gefragt werden, ob sie einer direkten Versendung des ausgefüllten Formulars an das Studierendenwerk zustimmen.
  • Sofern diese Zustimmung der Studierenden vorliegt kann das ausgefüllte, unterschriebene und eingescannte Formblatt 5 von den BAföG-Beauftragten direkt an das Studierendenwerk geschickt werden.
  • Das Studierendenwerk wird dann die Bearbeitung übernehmen und sich im Zweifelsfall direkt an den*die BAföG-Beautrage*n wenden.

Mögchten Sie von dieser Regelung Gebrauch machen, schicken Sie mir bitte das vorausgefüllte Formblatt 5 und einen QISPOS-Ausdruck Ihrer Studienleistungen in der Mathematik per Email zu.