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Münster (upm).
Dr. Leonie Steinl<address>© privat</address>
Dr. Leonie Steinl
© privat

Leonie Steinl erhält Emmy-Noether-Förderung

Deutsche Forschungsgemeinschaft fördert Juristin über drei Jahre mit rund 700.500 Euro

Die Juristin Dr. Leonie Steinl hat mit ihrem wissenschaftlichen Projekt überzeugt: Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) fördert die Wissenschaftlerin der Universität Münster im Rahmen des Emmy Noether-Programms mit rund 700.500 Euro. Damit kann sie in den kommenden drei Jahren eine eigene Forschungsgruppe mit dem Titel „Angriffe auf das Anderssein – Eine strafrechtswissenschaftliche Untersuchung identitätsbegründeter Straftaten“ am Institut für Kriminalwissenschaften aufbauen. Das DFG-Programm hat zum Ziel, herausragenden Nachwuchsforscherinnen und -forschern wissenschaftliche Unabhängigkeit zu bieten und sie für eine Hochschulprofessur zu qualifizieren. Die DFG richtet insgesamt 17 neue Emmy Noether-Gruppen ein.

Informationen zum Projekt

Eine queere Person wird auf dem Christopher Street Day zusammengeschlagen; eine Synagoge wird mit einem Hakenkreuz beschmiert; eine feministische Aktivistin wird online mit Vergewaltigungsdrohungen überzogen. Taten wie diese gewinnen zunehmend an Bedeutung und haben in den vergangenen Jahren auch den Gesetzgeber verstärkt auf den Plan gerufen. Aber was unterscheidet diese Straftaten etwa von einer Beleidigung im Straßenverkehr oder einem Handtaschenraub auf offener Straße? Und wie kann das Strafrecht angemessen auf sie reagieren? Diesen Fragen wendet sich das Projekt zu.

In der bisherigen Diskussion werden Taten, die wegen der Identität einer Person begangen werden, unter dem Begriff der Hasskriminalität zusammengefasst. Das Konzept der Hasskriminalität wirft jedoch zahlreiche noch unbeantwortete Fragen auf. Ziel des Vorhabens ist es daher, das Beziehungsgeflecht aus Identität, Gewalt, Hass und Strafrecht neu zu vermessen. Es soll ein theoretisches Konzept der identitätsbegründeten Straftaten entwickelt werden, um das Phänomen besser fassen zu können und Verbesserungsvorschläge für den strafrechtlichen Umgang zu erarbeiten. Auf diese Weise soll nicht zuletzt der bisher teilweise unzureichende Schutz marginalisierter Gruppen verbessert werden.

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