Geldgeschäfte mit Allahs Segen

Interview mit Prof. Dr. Matthias Casper in der Unicum über Islamic Finance

Pm-matthias-casper-zu-islamic-banking

Prof. Dr. Matthias Casper

Jurist Prof. Dr. Matthias Casper erläutert in der aktuellen Unicum-Ausgabe, dass Bankgeschäfte in islamischen Ländern anders ablaufen als bei uns. In dem Gespräch mit Holger Wendt geht es darum, wie man sich trotz Zinsverbot bei der Bank Geld für den Kauf eines neuen Autos leiht, ob Islamic Finance schon Teil des BWL-Studiums ist und welchen Einfluss das Modell möglicherweise auf die Zukunft europäischer Banken hat. Prof. Casper leitet im Exzellenzcluster das Projekt „Religiös motivierte Geldanlage: vom Zinsverbot zum Islamic Finance“ (A14). (bhe)

Aus dem Interview:


Was verbirgt sich hinter Islamic Finance?

Darunter versteht man Geldanlagen, deren Finanzierungsvertrag sich zwar nach staatlichem Recht richtet, der aber religiösen Vorgaben, also hier den Geboten der Scharia (das religiöse Gesetz des Islam, die Red.), genügt.

Eine Koranzeile lautet: „Gott hat den Kauf erlaubt und den riba (Wucher) verboten.“ Wie regelt der Koran Finanzgeschäfte?

Der Koran regelt Finanzgeschäfte unmittelbar gar nicht. Das Einzige, was man findet, ist dieses besagte Wucherverbot. Die überwiegende islamische Praxis versteht es als Zinsverbot, damit sind jegliche Zinsen unzulässig. Hinzu kommen im Islam zwei weitere Verbote, die für Finanzgeschäfte eine Rolle spielen, das sind zum einen das Spekulations- und zum anderen das Wettverbot, auch Glücksspielverbot genannt, welches im Bereich moderner Derivate eine wichtige Rolle spielt.

Können Sie dafür ein Beispiel bringen?

Wenn man ein Auto finanzieren will, geschieht das nicht über einen Kredit. Stattdessen kauft die Bank zunächst das Auto und verkauft es dem Kunden gegen einen Aufschlag weiter. […]

Das ganze Interview in der Unicum