EXC 2060 B3-19 - Islamisches Wirtschafts- und Vertragsrecht zwischen Religion und Ökonomie

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Projektzeitraum
Projektstatus
laufend
Mittelgeber
DFG - Exzellenzcluster
Förderkennzeichen
EXC 2060/1
  • Beschreibung

    Eine zentrale These der Differenzierungstheorie besagt, dass die Säkularisierung des Rechts eine Vorausbedingung für die Entwicklung einer kapitalistischen Wirtschaft war. Säkularisiertes Recht ist nicht durch ethische Postulate bestimmt und ist dadurch freier, den Gesetzen des Marktes gerecht zu werden. Zudem ist säkulares Recht nicht heteronom und dadurch gestaltbar und flexibel, während religiöses Recht an Offenbarungen oder Traditionen gebunden ist. Als Gegenbeispiel für ein säkulares Recht wird oft das islamische Recht herangezogen. Bereits Weber hat es als „stereotypes Gelehrtenrecht" charakterisier, das sich durch Starrheit und Praxisferne auszeichne. Zudem stelle es „materiale" (i.e. ethische) Erwägungen in den Vordergrund, oft auf Kosten der formalen Stringenz. Durch diese Eigenschaften, so Weber, habe es der Entwicklung kapitalistischer Wirtschaft entgegengewirkt. Diese Sichtweise wurde auch von vielen Islamwissenschaftlern aufgegriffen und prägt das Bild vom islamischen Recht bis heute. Ziel des Projekts ist es, diese differenzierungstheoretischen Annahmen über das islamische Recht empirisch zu überprüfen. Es soll untersucht werden, wie sich die religiöse Verfasstheit dieses Rechts konkret manifestiert, wie sie sich auf seine historische Entwicklung auswirkte, welche Rolle der Scharia bei der Verrechtlichung ökonomischen Handelns zukam und welche ökonomischen Entwicklungen sie gegebenenfalls begünstigte oder obstruierte.
  • Personen