Master of Education: Immatrikulation

Master of Education: Immatrikulation


1. Zulassungsverfahren für den Master of Education im Modellversuch


Diese Informationen sind für Studierende relevant, die bis einschließlich WiSe 2010/11 einen Lehramtsstudiengang im Rahmen des Modellversuchs an der WWU aufgenommen haben. Falls Sie Ihr Lehramtsstudium ab dem WiSe 2011/12 aufgenommen haben sind die Informationen „Zulassungsverfahren für den Master of Education nach LABG 2009“ für Sie relevant.

Studierende im Modellversuch können sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester den Master of Education beginnen. Der Antrag auf Zulassung ist an das Zentrum für Lehrerbildung, Hammer Straße 95, zu richten. Für den Studienstart im Wintersemester muss der Antrag zwischen Mai und dem 15. Juli (Ausschlussfrist) am Zentrum für Lehrerbildung gestellt werden. Für den Studienstart im Sommersemester muss dieser zwischen dem 15. November und dem 15. Januar (Ausschlussfrist) gestellt werden.
Das Antragsformular und weitere Informationen zur Einschreibung und Zulassung entnehmen Sie bitte den Seiten des ZfL.

2. Zulassungsverfahren für den Master of Education nach LABG 2009


Diese Informationen sind für Studierende relevant, die ab dem WiSe 2011/12 einen Lehramtsstudiengang aufgenommen haben. Falls Sie Ihr Lehramtsstudium im Rahmen des Modellversuchs der WWU absolvieren, finden Sie die für Sie relevanten Informationen unter dem Punkt „Zulassungsverfahren für den Master of Education im Modellversuch“.

Um einen Studiengang in einem Master of Education der WWU aufnehmen zu können, muss eine Online-Bewerbung erstellt und mit den erforderlichen Bewerbungsunterlagen an das Studierendensekretariat gesendet werden. Die Bewerbung auf einen Studienplatz im Master of Education nach LABG 2009 ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich. Für einen Beginn des Masterstudiums im Wintersemester gilt der 15. Juli als Ausschlussfrist, für einen Beginn des Masterstudiums im Sommersemester der 15. Januar.
Weitere Informationen zum Ablauf des Bewerbungsverfahrens, den Zulassungsvoraussetzungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen hat das ZfL für Sie zusammengestellt.

Studien- und Prüfungsleistungen können Sie erst dann absolvieren, wenn Sie in den Studiengang immatrikuliert sind!