3. Anmeldung der Promotion gemäß §5 PromO Dr. theol. 2017
a. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß §3 PromO Dr. theol. 2017
Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen legen Sie die Dokumente über Ihren Studienabschluss bei dem wissenschaftlichen Mitarbeiter im Dekanat vor.
Sie erhalten einen Qualifikationsbescheid, der Ihnen entweder ausreichende Studienleistungen im Umfang eines theologischen Vollstudiums bescheinigt oder den Umfang des notwendigen Ergänzungsstudium bescheinigt. Haben Sie dieses absolviert, wird Ihnen nach erfolgreicher Promotion ein Transcript of Records über dieses Ergänzungsstudium ausgestellt.
Benötigte Dokumente:
- Abschlusszeugnis
- Ggf. Transcript of Records
Weitere Informationen:
Ansprechperson:
b. Anmeldung der Promotion / Zulassung zur Qualifikationsphase (§ 5 PromO Dr. theol. 2017)
Sobald Sie immatrikuliert sind und, falls notwendig, Ihre Zulassungsvoraussetzungen haben prüfen lassen, beantragen Sie die Anmeldung Ihrer Promotion im Dekanat (§5 PromO Dr. theol. 2017). Hierfür benötigen Sie die unten angegebenen Unterlagen.
Der Dekan entscheidet über ihren Antrag und informiert den Fachbereichsrat.
Benötigte Dokumente:
- Erklärung der Anmeldung in Form eines Briefs an den Dekan (enthält Ihre persönlichen Angaben, die Namen der Betreuer:innen sowie den Arbeitstitel der Promotion)
- Abschlusszeugnis
- Qualifikationsbescheid
- Empfehlungsschreiben der ersten Betreuungsperson
- Betreuungsvereinbarung (§4 PromO Dr. theol. 2017)
- Formular
- Zeitplan
- Exposé (ca. vier bis max. acht Seiten)
- Immatrikulationsbescheinigung mit Matrikelnummer
Ansprechperson:
Achtung: Die Betreuungszusage und die Betreuungsvereinbarung sind zwei verschiedene Dokumente, die Sie an unterschiedlichen Stellen einreichen müssen.
Betreuungszusage --> Immatrikulation (Studierendensekretariat)
Betreuungsvereinbarung --> fakultätsinterne Anmeldung (Dekanat)
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