Leitfaden Promotion Dr. theol.

Sie möchten an unserer Fakultät promovieren und streben einen Dr. phil. an? Bitte folgen Sie den nachfolgenden Schritten.

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Die Promotionsordnungen finden Sie hier:

PromO Dr. theol. 1970

PromO Dr. theol. 2017

  • 1. Orientierung und Beratung

    Ihre erste Ansprechadresse zur Beratung über allgemeine Fragen zur Promotion ist das Prodekanat für Internationalisierung, Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.

    Fachliche Fragen besprechen Sie mit Ihrer ersten Betreuungsperson (§4 PromO Dr. theol. 2017). Wenn Sie zur Promotion nach Münster kommen und noch keine:n fachliche:n Begleiter:in haben, kann Ihnen das Prodekanat bei der Anbahnung von Kontakten zum Professorium behilflich sein.

    Wichtige Dokumente:

    Ansprechpersonen:

  • 2. Immatrikulation

    Zunächst immatrikulieren Sie sich an der Universität Münster für das Promotionsstudium. Dafür benötigen Sie auch die Betreuungszusage Ihrer ersten Betreuungsperson. Alle notwendigen Informationen und den Link zur Online-Immatrikulation finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.

    Benötigte Dokumente:

    Ansprechpersonen:

    Achtung: Die Betreuungszusage und die Betreuungsvereinbarung sind zwei verschiedene Dokumente, die Sie an unterschiedlichen Stellen einreichen müssen.

                    Betreuungszusage                       -->           Immatrikulation (Studierendensekretariat)

            Betreuungsvereinbarung            -->           fakultätsinterne Anmeldung (Dekanat)

  • 3. Anmeldung der Promotion gemäß §5 PromO Dr. theol. 2017

    a. Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß §3 PromO Dr. theol. 2017

    Zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen legen Sie die Dokumente über Ihren Studienabschluss bei dem wissenschaftlichen Mitarbeiter im Dekanat vor.

    Sie erhalten einen Qualifikationsbescheid, der Ihnen entweder ausreichende Studienleistungen im Umfang eines theologischen Vollstudiums bescheinigt oder den Umfang des notwendigen Ergänzungsstudium bescheinigt. Haben Sie dieses absolviert, wird Ihnen nach erfolgreicher Promotion ein Transcript of Records über dieses Ergänzungsstudium ausgestellt.

    Benötigte Dokumente:

    • Abschlusszeugnis
    • Ggf. Transcript of Records

    Weitere Informationen:

    Ansprechperson:

     

    b. Anmeldung der Promotion / Zulassung zur Qualifikationsphase (§ 5 PromO Dr. theol. 2017)

    Sobald Sie immatrikuliert sind und, falls notwendig, Ihre Zulassungsvoraussetzungen haben prüfen lassen, beantragen Sie die Anmeldung Ihrer Promotion im Dekanat (§5 PromO Dr. theol. 2017). Hierfür benötigen Sie die unten angegebenen Unterlagen.

    Der Dekan entscheidet über ihren Antrag und informiert den Fachbereichsrat.

    Benötigte Dokumente:

    • Erklärung der Anmeldung in Form eines Briefs an den Dekan (enthält Ihre persönlichen Angaben, die Namen der Betreuer:innen sowie den Arbeitstitel der Promotion)
    • Abschlusszeugnis
    • Qualifikationsbescheid
    • Empfehlungsschreiben der ersten Betreuungsperson
    • Betreuungsvereinbarung (§4 PromO Dr. theol. 2017)
      • Formular
      • Zeitplan
      • Exposé (ca. vier bis max. acht Seiten)
    • Immatrikulationsbescheinigung mit Matrikelnummer

    Ansprechperson:

    Achtung: Die Betreuungszusage und die Betreuungsvereinbarung sind zwei verschiedene Dokumente, die Sie an unterschiedlichen Stellen einreichen müssen.

                    Betreuungszusage                       -->           Immatrikulation (Studierendensekretariat)

            Betreuungsvereinbarung            -->           fakultätsinterne Anmeldung (Dekanat)

  • 4. Qualifikationsphase gemäß §6 PromO Dr. theol. 2017

    Mit der Anmeldung treten Sie in die Qualifikationsphase ein. Während dieser schreiben Sie Ihre Doktorarbeit. Beratungsgespräche mit Ihrer ersten Betreuungsperson werden protokolliert. Außerdem absolvieren Sie das Curriculum zum Promotionsstudium. Die Einzelleistungen lassen Sie sich in Ihrem Studienbuch testieren. Haupt- und Oberseminare lassen Sie sich bitte von den zuständigen Dozierenden testieren.

    Über Veranstaltungen, die Sie außerhalb der Fakultät oder Universität besuchen und sich für das Promotionsstudium anrechnen lassen möchten, benötigen Sie jeweils ein Zertifikat. Diese Zertifikate sind Voraussetzung dafür, dass die Leistungen im Studienbuch quittiert werden können. Zuständig dafür ist die wissenschaftliche Mitarbeiterin im Prodekanat. In Zweifelsfällen, ob eine Veranstaltung anerkannt werden kann, wenden Sie sich bitte zur Klärung an das Prodekanat, bevor Sie die Veranstaltung besuchen.

    Wichtige Dokumente:

    Ansprechperson:

  • 5. Prüfungsphase gemäß §§8-19 PromO Dr. theol. 2017

    a. Zulassung zur Prüfungsphase

    Wenn Sie Ihre Doktorarbeit vollendet und das Curriculum des Qualifikationsstudiums abgeschlossen haben, beantragen Sie die Zulassung zur Prüfungsphase. Dazu reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen im Dekanat ein und geben die Arbeit unter Beachtung der Formalia mit einer eidesstattlichen Versicherung ab.

    Benötigte Unterlagen:

    Ansprechperson:

     

    b. Prüfungsphase

    Nach Prüfung der Unterlagen, Begutachtung der Arbeit durch in der Regel zwei Gutachter:innen und der Behandlung der Gutachten in der Promotionskommission sowie der öffentlichen Auslage wird über den Notenvorschlag im Fachbereichsrat der Fakultät entschieden.

    Im positiven Fall erfolgt dann die Zulassung zur Defensio bzw. zu den Rigorosa.

    Nach Bestehen derselben legt der Fachbereichsrat ein Prädikat fest.

    Sie werden im Rahmen des Actus Academicus promoviert.

    Innerhalb von zwei Jahren nach Ablegen der letzten Prüfung reichen Sie Ihre Pflichtexemplare im Dekanat ein.