Medizinrecht

Abschluss: Master of Laws (Weiterbildungsstudiengang)

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Studieninformationen

Weitere Links zum Studienfach/Abschluss

Bemerkung

Nächster Studienstart: Wintersemester 2024/2025

Der Masterstudiengang Medizinrecht ist ein weiterbildendes Studium im Sinne des § 62 HG NRW an der Universität Münster. Er wird von dem Fachbereich Rechtswissenschaften angeboten und richtet sich nicht nur an Juristinnen und Juristen sowie Ökonominnen und Ökonomen, sondern steht allen Hochschulabsolventinnen und -absolventen offen. Für nichtjuristische Bewerberinnen und Bewerber ist allerdings die Teilnahme am Vorschaltkurs und das Bestehen von zwei Klausuren obligatorisch. Der Studiengang ist berufsbegleitend konzipiert und findet in Blockveranstaltungen (Donnerstag bis Samstag) statt. Er verfolgt das Ziel, den Teilnehmenden vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Medizinrechts zu vermitteln. Die Lehrveranstaltungen sollen wissenschaftlich und zugleich praxisorientiert gestaltet werden. Dieses Veranstaltungsangebot soll die Absolventinnen und Absolventen für eine hochqualifizierte Tätigkeit in einem beratenden Beruf auf dem Gebiet des Medizinrechts befähigen. Nach erfolgreicher Absolvierung des Studiengangs verleiht die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster nach § 66 Abs. 1 HG NRW Studierenden den staatlich anerkannten Hochschulgrad eines "Master of Laws", abgekürzt "LL.M.". Juristinnen und Juristen haben zudem die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch die theoretischen Kenntnisse zu erwerben, die im Sinne der Fachanwaltsordnung (FAO) für die Verleihung der Bezeichnung "Fachanwalt/Fachanwältin für Medizinrecht" Voraussetzung sind.

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