Arbeitsrecht

Abschluss: Master of Laws (Weiterbildungsstudiengang)

Video zum Studienfach

© Uni MS

Zum Abspielen des Videos wird dieses von einem Webserver der Firma Google™ LLC geladen. Dabei werden Daten an Google™ LLC übertragen.

Studieninformationen

Weitere Links zum Studienfach/Abschluss

Bemerkung

Studienbeginn: zum Sommersemester
Der Masterstudiengang Arbeitsrecht ist ein weiterbildendes Studium i.S.d. § 62 HG an der Universität Münster. Er wird vom Fachbereich Rechtswissenschaften angeboten und richtet sich an alle Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit einschlägiger, mindestens einjähriger Berufserfahrung. Für nichtjuristische Bewerberinnen und Bewerber ist allerdings die Teilnahme am Vorschaltkurs und das Bestehen der Klausur obligatorisch. Der Studiengang verfolgt das Ziel, den Studierenden vertiefte Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu vermitteln. Die Lehrveranstaltungen sollen wissenschaftlich und zugleich praxisorientiert gestaltet werden. Dieses interdisziplinäre Veranstaltungsangebot richtet sich an Juristinnen sowie Juristen und Ökonominnen sowie Ökonomen, die einen Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht anstreben, sowie an Berufstätige aus Unternehmen und Kanzleien, die ihre Expertise vertiefen bzw. um eine fundierte arbeitsrechtliche Ausbildung ergänzen möchten. Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus anderen Fachrichtungen steht die Teilnahme am Studiengang nach Absolvierung eines zusätzlichen Vorschaltkurses ebenfalls offen. Bei erfolgreichem Abschluss wird der Hochschulgrad eines "Master of Laws" (LL.M.) verliehen. Der Studiengang bietet Juristinnen und Juristen zudem die Möglichkeit, neben dem Masterabschluss auch die theoretischen Kenntnisse für den Titel "Fachanwalt/Fachanwältin für Arbeitsrecht" zu erwerben.

Allgemeine und psychologische Studienberatung

Zentrale Studienberatung der Universität Münster
Botanicum – Haus des Studiums, Schlossgarten 3
48149 Münster

Lageplan, Anfahrtinformation
Unsere Beratungszeiten/Terminvereinbarung
Offene Sprechstunde:
Mo u. Mi 14–16 Uhr, Di u. Do 10–12 Uhr
Virtuelle Sprechstunde:
Fr 10–12 Uhr
Telefonische Kurzberatung (+49 251 83-20002):
Mo–Do 14–16 Uhr und Fr 10–12 Uhr
sowie jeden 1. Mittwoch im Monat 17–19 Uhr
Einzelberatung nach Vereinbarung:
telefonisch, virtuell od. persönlich
Erste Antworten: FAQ – "Ich hab' mal eine Frage"

Fachstudienberatung