Studienordnung
für den Studiengang Psychologie (Nebenfach)
mit dem Abschluß Magister-Prüfung
vom 1. Juni 1999
Aufgrund der §§ 2 Abs. 4,85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV.NW. S. 532), geändert durch Gesetz vom 01.07.1997 (GV.NW. S. 213),hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Studienordnung erlassen:
Inhaltsübersicht
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienziele,
mögliche Tätigkeitsfelder
§ 3 Zulassungs-
bzw. Studienvoraussetzungen
§ 4 Wünschenswerte
Qualifikationen
§ 5 Studienbeginn
§ 6 Veranstaltungsarten
§ 7 Studieninhalte
§ 8 Regelstudienzeit
§ 9 Bestätigung
von Studienleistungen
§ 10
Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise
§ 11
Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses
§ 12 Magisterprüfung
§ 13 Anrechnung von
Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester
§ 14 Studienberatung
§ 15 Inkrafttreten
Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die
Akademische Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen
Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
vom 17.12.1997 das Studium im Studiengang Psychologie Nebenfach mit dem
Abschluß Magisterprüfung. Die Magisterprüfung wird in einem
Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen
Magisterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen
Grad der Magistra Artium bzw. des Magister Artium (abgekürzt: M. A.)
Die Studierenden sollen im Verlauf des Studiums Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die sie zu wissenschaftlicher Arbeit und kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf der Basis psychologie-spezifischer Inhalte und Methoden befähigen.
Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife
(allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder ein von zuständiger
staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
Es werden hinreichende Kenntnisse in mathematischen und naturwissenschaftlichen
Denk- und Arbeitsweisen sowie englische Sprachkenntnisse erwartet. Fehlen
diese Kenntnisse, so tritt zu den regulären Anforderungen der ersten
Semester eine zusätzliche Belastung durch den Erwerb der genannten
Kenntnisse hinzu.
Vorlesungen dienen der Vermittlung eines Überblicks über die Psychologie. Sie sollen die Verbindung der Psychologie mit ihren Forschungsfeldern deutlich machen und somit eine Orientierung für nachfolgende, enger spezialisierte Lehrangebote bieten.
Seminare dienen der exemplarischen Einarbeitung in Theorien und Methoden der Psychologie anhand überschaubarer Themenbereiche. Sie setzen eine aktive Mitarbeit der Teilnehmerinnen/Teilnehmer an der Erarbeitung des Stoffes voraus. In Seminaren werden zugleich die Aufarbeitung, das schriftliche Referieren und der mündliche Vortrag psychologischer Probleme und Befunde geübt.
Übungen dienen vor allem dem Erwerb methodischer Fertigkeiten, die hier vermittelt und geübt werden.
Der Besuch der vorgeschriebenen und empfohlenen Lehrveranstaltungen
kann nur ein Grundwissen vermitteln. Eine selbständige Vor- und Nachbereitung
durch Literaturstudium, Diskussion in Studentengruppen sowie, Üben
und Vertiefen des Stoffes anhand von Themenschwerpunkten ist unabdingbar.
Differentielle und Persönlichkeitspsychologie: Die Differentielle und Persönlichkeitspsychologie ist auf die Erfassung individueller Eigenarten ausgerichtet und hebt dabei die unterscheidbaren Aspekte individueller Differenzen hervor. Die Persönlichkeitspsychologie betont die intraindividuellen Zusammenhänge im Handeln und Erleben der Person und interpretiert die Bedingungen der Individualität.
Entwicklungspsychologie: In der Entwicklungspsychologie werden menschliches Erleben und Verhalten unter dem Aspekt ihrer Entstehung und Veränderung behandelt. Diese Disziplin untersucht vor allem die Eigenarten von Lebensperioden und der Übergänge zwischen ihnen. Sie erforscht Prozesse, die Veränderungen erklärbar machen.
Sozialpsychologie: Die Sozialpsychologie untersucht die Art und Weise, in der Menschen ihre soziale Wirklichkeit wahrnehmen und interpretieren, wie sie miteinander als Einzelpersonen, innerhalb einer sozialen Gruppe oder als Mitglied verschiedener Gruppen kommunizieren und interagieren. Daher sind Forschungsgebiete wie z. B. soziale Kognition, Kommunikation und Interaktion, sowie Gruppenprozesse in der Sozialpsychologie zentral.
Methodenlehre: Die Psychologie ist eine empirische Wissenschaft; daher nimmt die Vermittlung empirischer Forschungsmethoden und der Statistik einen breiten Raum ein. Die Methodenlehre schließt eine Einführung in Grundlagen der mathematischen und statistischen Methoden psychologischer Forschung ein.
Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psychologie: Die methodologischen Grundlagen der Erkenntnisentwicklung und -begründung in der Psychologie sowie die Entstehung heutiger Psychologie im Verlauf theoretischer und methodologischer Auseinandersetzungen werden in Lehrveranstaltungen zur Wissenschaftstheorie und zur Geschichte der Psychologie behandelt.
Klinische Psychologie: Die Klinische Psychologie befaßt sich mit Störungen bzw. Erkrankungen, die sich im Erleben, Verhalten und/oder somatisch manifestieren. Die Anwendungsgebiete der Klinischen Psychologie umfassen die Prävention, Diagnostik und Verlaufsbeeinflussung der Störungen durch Rehabilitation, Beratung und Therapie. Zielgruppen dieser Intervention sind Einzelne, Paare, Gruppen von Personen oder Institutionen. In den Lehrveranstaltungen werden Theorien der Störungs-Ätiologie und der Interventionen dargestellt.
Pädagogische Psychologie: Die Pädagogische Psychologie beschäftigt sich mit psychologischen Voraussetzungen, Bedingungen und Vorgängen der Aneignung und Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen im Erziehungs-, Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsbereich. Die Anwendungsgebiete der Pädagogischen Psychologie umfassen Diagnose und Prognose pädagogisch-psychologischen Handelns, Beratung und Prävention, Intervention im Erziehungs-, Ausbildungs- und Qualifikationsbereichs (besondere Aufgabenfelder sind Personalberatung, Weiterbildung, intelligente computergestützte Diagnose- und Beratungssysteme, Lernen mit Medien, angewandte Wissenspsychologie).
Arbeits- und Organisationspsychologie: Die Arbeits- und Organisationspsychologie beschäftigt sich auf der individuellen Seite mit dem menschlichen Faktor bei der Arbeit (Zufriedenheit, Arbeitsplatzgestaltung, Analyse und Vermeidung von Denk- und Handlungsfehlern) und auf der kollektiven Seite mit der Zusammenarbeit von Menschen in Organisationen (Führungsverhalten, Kooperation, innerbetriebliche Kommunikation).
Methodenausbildung: Die Fächer "Psychologische Diagnostik" sowie "Evaluation und Forschungsmethodik" behandeln Verfahrensweisen, die für alle Anwendungsbereiche der Psychologie bedeutsam sind (z. B. Diagnose-, Interventions- und Evaluationsprinzipien).
Der Nachweis erfolgreicher Teilnahme (Leistungsnachweis) an einer Lehrveranstaltung setzt eine nachprüfbare, bewertbare Eigenleistung der Studierenden voraus. Leistungsnachweis ist die Bescheinigung über jeweils eine geforderte individuell erkennbare Studienleistung (insbesondere Klausurarbeit oder Referat oder Hausarbeit oder Studienarbeit oder mündliche Prüfung oder Entwurf oder Praktikumsbericht), die inhaltlich auf eine Lehrveranstaltung von höchstens vier Semesterwochenstunden oder auf eine einsemestrige Lehrveranstaltung bezogen ist und zu Beginn der Veranstaltung durch die Lehrveranstalterin/den Lehrveranstalter festgelegt wird. Gruppenleistungen sind zugelassen, sofern der Beitrag jedes Gruppenmitgliedes zu ihnen erkennbar ist. Der Leistungsnachweis in der Veranstaltung "Mathematische und statistische Methoden psychologischer Forschung" erfolgt in der Regel durch eine Klausurarbeit unter Prüfungsbedingungen (studienbegleitende Fachprüfung).
Soweit Teilnahmenachweise als Voraussetzung für die Erteilung des
Zwischenprüfungszeugnisses oder als Voraussetzung zu Prüfungen
gefordert werden, setzen diese nur "aktive Teilnahme" an der Veranstaltung
voraus, d. h. z. B. Vor- und Nachbereitung, aktive Beteiligung an der Seminargestaltung,
Beteiligung an Seminargesprächen, Durchführung von Experimenten
etc. Eine Bewertung entfällt.
(1) Für den Studiengang Psychologie Nebenfach ist
im Hauptstudium von 14 SWS und von 4 Semestern
Hinzu kommt ein Prüfungssemester. Auf den nicht prüfungsrelevanten Wahlbereich entfallen 4 SWS.
Von den vorgesehenen SWS entfallen
"Einführung in mathematische und statistische Methoden psychologischer Forschung"
Es ist ein Leistungsnachweis als studienbegleitende Fachprüfung gemäß § 10 zu erbringen.
b) 6 SWS auf folgende Wahlpflichtveranstaltungen:
"Proseminare zu Grundlagen der Psychologie" (3 x 2 SWS)
Es sind zwei Leistungsnachweise zu erbringen.
Es ist ein Teilnahmenachweis zu erbringen.
c) 9 SWS auf Wahlpflichtveranstaltungen. Hier sollten vor allem Vorlesungen aus dem Fächerkanon der Psychologie gemäß § 7 (1) besucht werden.
d) 2 SWS auf Veranstaltungen zur freien Wahl.
b) 4 SWS auf folgende Wahlpflichtveranstaltungen:
"Hauptseminare zu Anwendungs- und Methodenbereichen der Psychologie"
(2 x 2 SWS)
Es ist ein Leistungsnachweis zu erbringen.
Es ist ein Teilnahmenachweis zu erbringen.
c) 8 SWS auf Wahlpflichtveranstaltungen. Hier sollen vor allem Vorlesungen aus dem Fächerkanon der Psychologie gemäß § 7 (2) besucht werden.
d) 2 SWS auf Veranstaltungen zur freien Wahl.
Mindestanforderungen im Grund- und Hauptstudium
M. A. Nebenfach
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Grundstudium |
21 SWS 1 TN 2 LN 1 LN als studienbegleitende Fachprüfung
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Hauptstudium |
14 SWS 1 TN 1 LN
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insgesamt |
2 TN 3 LN 1 LN als studienbegleitende Fachprüfung 35 SWS
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M. A. - Prüfung |
mündl. Prüfung |
30 min. |
Ferner ist weiterhin die Teilnahme an Hilfsdiensten im Gesamtumfang von mind. 10 Arbeitsstunden bei der Durchführung von Forschungsprojekten dringend gewünscht, um Einblick in die empirischen Arbeitsweisen der Psychologie zu erhalten.
(3) Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag für
einen sinnvollen Aufbau des Studiums.
Das Zwischenprüfungszeugnis bzw. eine gem. § 13 Abs. 1,2 MPO äquivalente Bescheinigung im Fach Psychologie (Nebenfach) wird ausgestellt bei Vorliegen folgender Leistungen (gem. § 10 (1) MPO):
- 1 Leistungsnachweis als studienbegleitende Fachprüfung
- 2 Leistungsnachweise
- 1 Teilnahmenachweis
Die Magisterprüfung im Fach Psychologie Nebenfach besteht aus einer mündlichen Prüfung (30 Min.). Zugelassen zur Magisterprüfung werden kann nur, wer
- 1 Leistungsnachweis + 1 Teilnahmenachweis gem. § 10 (2) MPO vorlegt.
Auskünfte zum Verfahren, sowie zu Studienzeiten, die nicht auf
die Regelstudienzeit ange-rechnet werden (Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz,
Auslandsstudium, Gremienarbeit), erteilt das Magisterprüfungsamt.
Einzelheiten regelt § 7 MPO.
Für die Studienfachberatung stehen die vom Fachbereich Psychologie besonders beauftragten Personen und auch jede Professorin und jeder Professor, sowie jede wiss. Mitarbeiterin und jeder wiss. Mitarbeiter in ihren Sprechstunden zur Verfügung.
Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannten Prüfungen,
den Studiengang als ganzes, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen,
ist das Magisterprüfungsamt zuständig. In allgemeinen Fragen
des Studiums berät die Zentrale Studienberatung; in studentischen
Angelegenheiten die Fachschaft Psychologie.
Diese Studienordnung tritt zum 1. Oktober 1998 in Kraft. Sie gilt für
alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium
aufgenommen haben.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen-
Wilhelms-Universität vom 19.05.1999.
Münster, den 1. Juni 1999 Der Rektor
Prof. Dr. J. Schmidt
Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der
Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung
von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die
Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert
am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
Münster, den 1. Juni 1999 Der Rektor
Studienplan des Fachbereiches Psychologie für das Grund- und Hauptstudium Magister Nebenfach gemäß STO.
Der Studienplan des Fachbereichs Psychologie enthält konkretisierende Hinweise zur Gestaltung des individuellen Studiums auf Basis der Studienordnung. Die aktuelle Ausgestaltung dieses Rahmens im Hinblick auf die Durchführungsform einzelner Lehrveranstaltungen eines Studiensemesters erfolgt durch Beschluß des Fachbereichsrates.
Darüber hinaus sind Hinweise zur individuellen Studienplanung den Empfehlungen der Fachvertreterinnen, der Fachvertreter und der Studienberatung des Fachbereichs (vgl. § 14 der STO) zu entnehmen.
SEMESTER
FACH |
SWS |
TYP |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Leistungs-nachweise (LN) gem. § PO | Teilnahme-nachweise |
Einführung |
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Einführung in math. u. stat.
Methoden psychol. Forschung |
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Allgemeine Psychologie
Diff. u. Persönlichkeitspsych. Entwicklungspsychologie Sozialpsychologie |
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Wiss. Theorie u. Geschichte der Psychologie |
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nicht prüfungsrelevanter Wahlbereich |
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SUMME Grundstudium |
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SEMESTER
FACH |
SWS |
TYP |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | Leistungs-nachweise (LN) gem. § PO | Teilnahme-nachweise |
Anwendungs- und Methodenbereiche der Psychologie |
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nicht prüfungsrelevanter Wahlbereich |
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SUMME Hauptstudium |
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V = Vorlesung
Ü = Übung
S = Seminar