Studienordnung
für den Studiengang Psychologie (Nebenfach)
mit dem Abschluß Magister-Prüfung
vom 1. Juni 1999

Aufgrund der §§ 2 Abs. 4,85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV.NW. S. 532), geändert durch Gesetz vom 01.07.1997 (GV.NW. S. 213),hat die Westfälische Wilhelms-Universität die folgende Studienordnung erlassen:

 


Inhaltsübersicht

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelder
§ 3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen
§ 4 Wünschenswerte Qualifikationen
§ 5 Studienbeginn
§ 6 Veranstaltungsarten
§ 7 Studieninhalte
§ 8 Regelstudienzeit
§ 9 Bestätigung von Studienleistungen
§ 10 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise
§ 11 Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses
§ 12 Magisterprüfung
§ 13 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester
§ 14 Studienberatung
§ 15 Inkrafttreten

Anhang Studienplan

 

§ 1 Geltungsbereich

Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Akademische Abschlußprüfung - Magisterprüfung - der Philosophischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 17.12.1997 das Studium im Studiengang Psychologie Nebenfach mit dem Abschluß Magisterprüfung. Die Magisterprüfung wird in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern abgelegt. Aufgrund der bestandenen Magisterprüfung verleiht die Philosophische Fakultät den akademischen Grad der Magistra Artium bzw. des Magister Artium (abgekürzt: M. A.)
 

§ 2 Studienziele, mögliche Tätigkeitsfelder

Die Studierenden sollen im Verlauf des Studiums Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die sie zu wissenschaftlicher Arbeit und kritischer Einordnung der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf der Basis psychologie-spezifischer Inhalte und Methoden befähigen.

 
§ 3 Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium ist die Hochschulreife (allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) oder ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis.
 

§ 4 Wünschenswerte Qualifikationen

Es werden hinreichende Kenntnisse in mathematischen und naturwissenschaftlichen Denk- und Arbeitsweisen sowie englische Sprachkenntnisse erwartet. Fehlen diese Kenntnisse, so tritt zu den regulären Anforderungen der ersten Semester eine zusätzliche Belastung durch den Erwerb der genannten Kenntnisse hinzu.
 

§ 5 Studienbeginn
Das Studium kann nur im Wintersemester aufgenommen werden.
 
§ 6 Veranstaltungsarten

Vorlesungen dienen der Vermittlung eines Überblicks über die Psychologie. Sie sollen die Verbindung der Psychologie mit ihren Forschungsfeldern deutlich machen und somit eine Orientierung für nachfolgende, enger spezialisierte Lehrangebote bieten.

Seminare dienen der exemplarischen Einarbeitung in Theorien und Methoden der Psychologie anhand überschaubarer Themenbereiche. Sie setzen eine aktive Mitarbeit der Teilnehmerinnen/Teilnehmer an der Erarbeitung des Stoffes voraus. In Seminaren werden zugleich die Aufarbeitung, das schriftliche Referieren und der mündliche Vortrag psychologischer Probleme und Befunde geübt.

Übungen dienen vor allem dem Erwerb methodischer Fertigkeiten, die hier vermittelt und geübt werden.

Der Besuch der vorgeschriebenen und empfohlenen Lehrveranstaltungen kann nur ein Grundwissen vermitteln. Eine selbständige Vor- und Nachbereitung durch Literaturstudium, Diskussion in Studentengruppen sowie, Üben und Vertiefen des Stoffes anhand von Themenschwerpunkten ist unabdingbar.
 

§ 7 Studieninhalte
(1) Zu dem Fächerkanon im Grundstudium zählen folgende Fächer: Allgemeine Psychologie: Die Allgemeine Psychologie befaßt sich mit grundlegenden Aspekten der Psychologie und psychologischer Erkenntnis. Ihr sind Lehrveranstaltungen über Funktionsbereiche wie Wahrnehmung, Lernen, Denken, Gedächtnis, Sprache, Motivation usw. zugeordnet. Darüber hinaus werden historische und methodologische Bedingungen psychologischer Theorienbildung analysiert.

Differentielle und Persönlichkeitspsychologie: Die Differentielle und Persönlichkeitspsychologie ist auf die Erfassung individueller Eigenarten ausgerichtet und hebt dabei die unterscheidbaren Aspekte individueller Differenzen hervor. Die Persönlichkeitspsychologie betont die intraindividuellen Zusammenhänge im Handeln und Erleben der Person und interpretiert die Bedingungen der Individualität.

Entwicklungspsychologie: In der Entwicklungspsychologie werden menschliches Erleben und Verhalten unter dem Aspekt ihrer Entstehung und Veränderung behandelt. Diese Disziplin untersucht vor allem die Eigenarten von Lebensperioden und der Übergänge zwischen ihnen. Sie erforscht Prozesse, die Veränderungen erklärbar machen.

Sozialpsychologie: Die Sozialpsychologie untersucht die Art und Weise, in der Menschen ihre soziale Wirklichkeit wahrnehmen und interpretieren, wie sie miteinander als Einzelpersonen, innerhalb einer sozialen Gruppe oder als Mitglied verschiedener Gruppen kommunizieren und interagieren. Daher sind Forschungsgebiete wie z. B. soziale Kognition, Kommunikation und Interaktion, sowie Gruppenprozesse in der Sozialpsychologie zentral.

Methodenlehre: Die Psychologie ist eine empirische Wissenschaft; daher nimmt die Vermittlung empirischer Forschungsmethoden und der Statistik einen breiten Raum ein. Die Methodenlehre schließt eine Einführung in Grundlagen der mathematischen und statistischen Methoden psychologischer Forschung ein.

Wissenschaftstheorie und Geschichte der Psychologie: Die methodologischen Grundlagen der Erkenntnisentwicklung und -begründung in der Psychologie sowie die Entstehung heutiger Psychologie im Verlauf theoretischer und methodologischer Auseinandersetzungen werden in Lehrveranstaltungen zur Wissenschaftstheorie und zur Geschichte der Psychologie behandelt.

(2) Zu dem Fächerkanon im Hauptstudium gehören folgende Fächer: Alle Fächer des Grundstudiums: In Seminaren des Hauptstudiums werden diese Fächer unter Anwendungsgesichtspunkten wieder aufgegriffen.

Klinische Psychologie: Die Klinische Psychologie befaßt sich mit Störungen bzw. Erkrankungen, die sich im Erleben, Verhalten und/oder somatisch manifestieren. Die Anwendungsgebiete der Klinischen Psychologie umfassen die Prävention, Diagnostik und Verlaufsbeeinflussung der Störungen durch Rehabilitation, Beratung und Therapie. Zielgruppen dieser Intervention sind Einzelne, Paare, Gruppen von Personen oder Institutionen. In den Lehrveranstaltungen werden Theorien der Störungs-Ätiologie und der Interventionen dargestellt.

Pädagogische Psychologie: Die Pädagogische Psychologie beschäftigt sich mit psychologischen Voraussetzungen, Bedingungen und Vorgängen der Aneignung und Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Einstellungen im Erziehungs-, Bildungs-, Aus- und Weiterbildungsbereich. Die Anwendungsgebiete der Pädagogischen Psychologie umfassen Diagnose und Prognose pädagogisch-psychologischen Handelns, Beratung und Prävention, Intervention im Erziehungs-, Ausbildungs- und Qualifikationsbereichs (besondere Aufgabenfelder sind Personalberatung, Weiterbildung, intelligente computergestützte Diagnose- und Beratungssysteme, Lernen mit Medien, angewandte Wissenspsychologie).

Arbeits- und Organisationspsychologie: Die Arbeits- und Organisationspsychologie beschäftigt sich auf der individuellen Seite mit dem menschlichen Faktor bei der Arbeit (Zufriedenheit, Arbeitsplatzgestaltung, Analyse und Vermeidung von Denk- und Handlungsfehlern) und auf der kollektiven Seite mit der Zusammenarbeit von Menschen in Organisationen (Führungsverhalten, Kooperation, innerbetriebliche Kommunikation).

Methodenausbildung: Die Fächer "Psychologische Diagnostik" sowie "Evaluation und Forschungsmethodik" behandeln Verfahrensweisen, die für alle Anwendungsbereiche der Psychologie bedeutsam sind (z. B. Diagnose-, Interventions- und Evaluationsprinzipien).

In beiden Methodenfächern sind Lehrveranstaltungen möglich, in denen auf formalen Grundlagen beruhende Methoden behandelt werden (z. B. Verfahren zur Bewertung der Effizienz von Forschungsmethoden und Interventionsverfahren, zur Analyse der Wirkung von Interventionsmaßnahmen, zur Optimierung von Versuchsplanung und -auswertung).
 
§ 8 Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit bis zum vollständigen Abschluß der Prüfung beträgt 9 Semester.
 
§ 9 Bestätigung von Studienleistungen

Der Nachweis erfolgreicher Teilnahme (Leistungsnachweis) an einer Lehrveranstaltung setzt eine nachprüfbare, bewertbare Eigenleistung der Studierenden voraus. Leistungsnachweis ist die Bescheinigung über jeweils eine geforderte individuell erkennbare Studienleistung (insbesondere Klausurarbeit oder Referat oder Hausarbeit oder Studienarbeit oder mündliche Prüfung oder Entwurf oder Praktikumsbericht), die inhaltlich auf eine Lehrveranstaltung von höchstens vier Semesterwochenstunden oder auf eine einsemestrige Lehrveranstaltung bezogen ist und zu Beginn der Veranstaltung durch die Lehrveranstalterin/den Lehrveranstalter festgelegt wird. Gruppenleistungen sind zugelassen, sofern der Beitrag jedes Gruppenmitgliedes zu ihnen erkennbar ist. Der Leistungsnachweis in der Veranstaltung "Mathematische und statistische Methoden psychologischer Forschung" erfolgt in der Regel durch eine Klausurarbeit unter Prüfungsbedingungen (studienbegleitende Fachprüfung).

Soweit Teilnahmenachweise als Voraussetzung für die Erteilung des Zwischenprüfungszeugnisses oder als Voraussetzung zu Prüfungen gefordert werden, setzen diese nur "aktive Teilnahme" an der Veranstaltung voraus, d. h. z. B. Vor- und Nachbereitung, aktive Beteiligung an der Seminargestaltung, Beteiligung an Seminargesprächen, Durchführung von Experimenten etc. Eine Bewertung entfällt.
 

§ 10 Aufbau des Studiums, Leistungsnachweise, Teilnahmenachweise

(1) Für den Studiengang Psychologie Nebenfach ist

im Grundstudium von 21 SWS und von 4 Semestern,
im Hauptstudium von 14 SWS und von 4 Semestern
auszugehen.

Hinzu kommt ein Prüfungssemester. Auf den nicht prüfungsrelevanten Wahlbereich entfallen 4 SWS.

Von den vorgesehenen SWS entfallen

1. im Grundstudium a) 4 SWS auf folgende Pflichtveranstaltung:
"Einführung in mathematische und statistische Methoden psychologischer Forschung"
Es ist ein Leistungsnachweis als studienbegleitende Fachprüfung gemäß § 10 zu erbringen.
 
b) 6 SWS auf folgende Wahlpflichtveranstaltungen:
"Proseminare zu Grundlagen der Psychologie" (3 x 2 SWS)
Es sind zwei Leistungsnachweise zu erbringen.
Es ist ein Teilnahmenachweis zu erbringen.

c) 9 SWS auf Wahlpflichtveranstaltungen. Hier sollten vor allem Vorlesungen aus dem Fächerkanon der Psychologie gemäß § 7 (1) besucht werden.

d) 2 SWS auf Veranstaltungen zur freien Wahl.

 
 

2. im Hauptstudium

b) 4 SWS auf folgende Wahlpflichtveranstaltungen:
"Hauptseminare zu Anwendungs- und Methodenbereichen der Psychologie" (2 x 2 SWS)
Es ist ein Leistungsnachweis zu erbringen.
Es ist ein Teilnahmenachweis zu erbringen.

 c) 8 SWS auf Wahlpflichtveranstaltungen. Hier sollen vor allem Vorlesungen aus dem Fächerkanon der Psychologie gemäß § 7 (2) besucht werden.

d) 2 SWS auf Veranstaltungen zur freien Wahl.
 

(2) Zur besseren Übersicht sind die genannten Studienanforderungen der folgenden tabellarischen Übersicht zu entnehmen.

Mindestanforderungen im Grund- und Hauptstudium
 

  M. A. Nebenfach

 

 

Grundstudium

 

21 SWS

1 TN

2 LN

1 LN als studienbegleitende Fachprüfung

 

 

Hauptstudium

 

14 SWS

1 TN

1 LN

 

 

insgesamt

 

2 TN

3 LN

1 LN als studienbegleitende Fachprüfung

35 SWS

 

 

M. A. - Prüfung

 

mündl. Prüfung

 

30 min.

 
 

Ferner ist weiterhin die Teilnahme an Hilfsdiensten im Gesamtumfang von mind. 10 Arbeitsstunden bei der Durchführung von Forschungsprojekten dringend gewünscht, um Einblick in die empirischen Arbeitsweisen der Psychologie zu erhalten.

(3) Der als Anhang beigefügte Studienplan dient als Vorschlag für einen sinnvollen Aufbau des Studiums.
 

§ 11 Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses

Das Zwischenprüfungszeugnis bzw. eine gem. § 13 Abs. 1,2 MPO äquivalente Bescheinigung im Fach Psychologie (Nebenfach) wird ausgestellt bei Vorliegen folgender Leistungen (gem. § 10 (1) MPO):

  • 1 Leistungsnachweis als studienbegleitende Fachprüfung
  • 2 Leistungsnachweise
  • 1 Teilnahmenachweis
§ 12 Magisterprüfung

Die Magisterprüfung im Fach Psychologie Nebenfach besteht aus einer mündlichen Prüfung (30 Min.). Zugelassen zur Magisterprüfung werden kann nur, wer

- das Zwischenprüfungszeugnis sowie
- 1 Leistungsnachweis + 1 Teilnahmenachweis gem. § 10 (2) MPO vorlegt.
Wer die Magisterprüfung innerhalb der Regelstudienzeit nach ununterbrochenem Studium ablegt, kann von der Freiversuchsregelung Gebrauch machen (§ 90 a UG). Das bedeutet, daß ein fehlgeschlagener Versuch nicht angerechnet wird und daß für bestandene Prüfungen gegebenenfalls der Versuch zur Notenverbesserung unternommen werden kann. Im übrigen wird auf § 20 MPO verwiesen.

Auskünfte zum Verfahren, sowie zu Studienzeiten, die nicht auf die Regelstudienzeit ange-rechnet werden (Sprachstudien, Krankheit, Mutterschutz, Auslandsstudium, Gremienarbeit), erteilt das Magisterprüfungsamt.
 

§ 13 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Semester

Einzelheiten regelt § 7 MPO.

 
§ 14 Studienberatung

Für die Studienfachberatung stehen die vom Fachbereich Psychologie besonders beauftragten Personen und auch jede Professorin und jeder Professor, sowie jede wiss. Mitarbeiterin und jeder wiss. Mitarbeiter in ihren Sprechstunden zur Verfügung.

Für alle Fragen, die die in dieser Studienordnung genannten Prüfungen, den Studiengang als ganzes, einen Fachwechsel oder ähnliches betreffen, ist das Magisterprüfungsamt zuständig. In allgemeinen Fragen des Studiums berät die Zentrale Studienberatung; in studentischen Angelegenheiten die Fachschaft Psychologie.
 

§ 15 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt zum 1. Oktober 1998 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, die nach dem Inkrafttreten der Studienordnung ihr Studium aufgenommen haben.
Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen- Wilhelms-Universität vom 19.05.1999.

Münster, den 1. Juni 1999 Der Rektor

Prof. Dr. J. Schmidt

 Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.

Münster, den 1. Juni 1999 Der Rektor
 

Prof. Dr. J. Schmidt

Anhang

 

Studienplan des Fachbereiches Psychologie für das Grund- und Hauptstudium Magister Nebenfach gemäß STO.

 

Der Studienplan des Fachbereichs Psychologie enthält konkretisierende Hinweise zur Gestaltung des individuellen Studiums auf Basis der Studienordnung. Die aktuelle Ausgestaltung dieses Rahmens im Hinblick auf die Durchführungsform einzelner Lehrveranstaltungen eines Studiensemesters erfolgt durch Beschluß des Fachbereichsrates.

 

Darüber hinaus sind Hinweise zur individuellen Studienplanung den Empfehlungen der Fachvertreterinnen, der Fachvertreter und der Studienberatung des Fachbereichs (vgl. § 14 der STO) zu entnehmen.

 

SEMESTER

 

FACH

 

 

SWS

 

 

TYP

1 2 3 4 5 6 7 8 Leistungs-nachweise (LN) gem. § PO Teilnahme-nachweise
Einführung
1
V
x
.
.
.
.
.
.
.
   
Einführung in math. u. stat.

Methoden psychol. Forschung

4
V
x
x
.
.
.
.
.
.
1
 
Allgemeine Psychologie

Diff. u. Persönlichkeitspsych. 

Entwicklungspsychologie

Sozialpsychologie

12
 
VÜS
x
 
x
 
x
 
x
 
.
 
.
 
.
 
.
 
 
2
 
1
Wiss. Theorie u. Geschichte der Psychologie
2
V
x
x
x
x
.
.
.
.
   
nicht prüfungsrelevanter Wahlbereich
2
 
VÜS
x
 
x
 
x
 
x
 
.
 
.
 
.
 
.
 
   
SUMME Grundstudium
21
                     
 

 

 

SEMESTER

 

FACH

 

 

SWS

 

 

TYP

1 2 3 4 5 6 7 8 Leistungs-nachweise (LN) gem. § PO Teilnahme-nachweise
Anwendungs- und Methodenbereiche der Psychologie
12

 

VÜS
.
.
.
.
.
.
.
.
x
x
x
x
x
x
x
x
 
1
 
1
nicht prüfungsrelevanter Wahlbereich
2
 
VÜS
.
.
.
.
x
x
x
x
   
SUMME Hauptstudium
14
                     
 

 

V = Vorlesung

Ü = Übung

S = Seminar