Der Vorstand
Der Vorstand entscheidet in Angelegenheiten von grundsätzlicher oder allgemeiner Bedeutung.
Dem Vorstand gehören an:
1. die wissenschaftliche Leiterin/der wissenschaftliche Leiter als Vorsitzende/Vorsitzender,
2. sechs weitere Mitglieder der Gruppe der Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer,
3. zwei Mitglieder der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter,
4. ein Mitglied der Gruppe der Studierenden,
5. ein Mitglied der Gruppe der weiteren Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter,
6. mit beratender Stimme die Prorektorin/der Prorektor für Studium und Lehre.