Grafschaft Limburg
Kartengrundlage: Nicolas Sanson d’Abbeville, Cercle de Westphalie, dat. 1659, erschienen 1675, Ausschnitt bearbeitet
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Grafschaft Limburg

Reformierender Landesherr: /
Reformatoren: /
Jahr der Reformation: /
Kirchenordnung: Nach 1618 Einführung der reformierten Kirchenordnung Bentheims von 1588

Die Grafschaft Limburg grenzte im Westen an die Grafschaft Mark und damit an das Herrschaftsgebiet der Herzöge von Jülich, Kleve und Berg, östlich lag das durch den Kölner Erzbischof regierte Herzogtum Westfalen. Die kleine Grafschaft selbst war im Besitz der Grafen von Neuenahr und Moers und stand im Lehnsverhältnis zum Herzog von Kleve. Kirchlich gehörte die Grafschaft jedoch zum Erzbistum Köln und fand sich somit im Spannungsfeld zweier einflussreicher Nachbarn.

  • Der Reformationsprozess bis 1545

    Als sich der Kölner Erzbischof Hermann von Wied 1543 bemühte, in seinen Territorien die Reformation einzuführen, versuchte er auch den Limburger Landesherrn Gumprecht von Neuenahr von der neuen Lehre zu überzeugen, hatte hierbei aber keinen Erfolg. Ob Gumprecht selbst altgläubig blieb und sich deshalb der Reformation verweigerte oder ob das Lehnsverhältnis zum Herzog von Kleve schwerer als die verwandtschaftlichen Beziehungen zum Kölner Metropoliten wog, kann nicht beantwortet werden. Die Via media des benachbarten Herzogs scheint jedoch in Limburg ebenfalls keinen Einfluss gehabt zu haben. Dagegen lassen sich, wie in der benachbarten Grafschaft Mark, lutherische Einflüsse in einzelnen Städten Limburgs nachzeichnen, gegen die der Landesherr allerdings nicht vorging.

  • Der Reformationsprozess bis 1565

    Der Limburger Landesherr blieb auch nach den Wirren des Schmalkaldischen Krieges (1546–1547) und dem Augsburger Religionsfrieden 1555 altgläubig, nahm aber weiterhin keine Maßnahmen gegen die reformatorische Entwicklung in den Kirchengemeinden seiner Grafschaft vor. Folglich konnten sich neben den lutherischen Kirchengemeinden in den Jahren nach 1550 erste reformierte Prediger in der kleinen Grafschaft etablieren. In Berchum und Ergste entstanden vor 1559 reformierte Gemeinden, Östrich wandte sich bereits 1550 in Teilen der Lehre Calvins zu. Hennen und Hohenlimburg folgten 1567. In Letmathe konnte sich die katholische Kirche behaupten, hier fassten im angesprochenen Zeitraum weder lutherische noch calvinistische Überzeugungen Fuß.

  • Der Reformationsprozess bis 1650

    Magdalena von Neuenahr, seit 1573 mit Graf Arnold II. von Bentheim vermählt, erbte die Grafschaft Limburg von ihrem Bruder Adolf von Neuenahr, als dieser 1589 starb. Damit wurde die Grafschaft Teil des Besitzes von Bentheim-Tecklenburg-Steinfurt. Da der Kölner Erzbischof die Grafschaft den Erben jedoch bis 1618 vorenthielt, war eine Einflussnahme auf die konfessionelle Entwicklung der Region durch Arnold II. und Magdalena nur eingeschränkt möglich. Vielmehr blieb sich die Grafschaft in konfessionellen Fragen selbst überlassen. Die reformierten Gemeinden bildeten eine selbstständige Klasse, deren Vertreter eine jährlich stattfindende Synode abhielten, den Heidelberger Katechismus und das märkische Gesangbuch einführten.
    Mit Übernahme der Regierung in der Grafschaft Limburg 1618 fand, wie Alois Schröer vermutet, die 1588 erlassene, reformierte Kirchenordnung der Grafschaften Bentheim, Steinfurt und Tecklenburg Anwendung. Damit führte erstmals der Sohn Arnolds II., Graf Konrad Gumprecht von Bentheim-Steinfurt, analog zu den übrigen von ihm regierten Territorien, landeskirchliche Strukturen ein, an deren Spitze er als Landesherr stand, während die Pfarreien zuvor ab ca. 1550 eigenständig in der Religionsausübung hatten handeln können.

  • Fazit

    Ähnlich wie im Fürstbistum Minden fand in der Grafschaft Limburg eine Reformation unabhängig vom Landesherrn durch die Vertreter der Gemeinden und – wahrscheinlich – des niederen Adels statt. Der Grund für die eigenständige Reformationsdynamik in Limburg lag dabei zunächst an der eingeschränkten Handlungsfähigkeit des Landesherrn, der in Abhängigkeit seiner größeren territorialen Nachbarn nicht in der Lage schien, die Reformation in seinem Herrschaftsbereich zu fördern oder einzuschränken. Eine Änderung des Engagements des Landesherrn trat erst mit Aussterben der männlichen Linie von Neuenahr ein, konnte jedoch aufgrund außenpolitischer Verflechtungen nicht zum Tragen kommen. Der Kölner Erzbischof Ernst von Bayern und sein Nachfolger und Neffe Ferdinand von Bayern verhinderten bis 1618 die Etablierung einer reformierten Landeskirche in der Grafschaft, sodass diese offiziell katholisch blieb, obwohl weite Teile des Territoriums seit den 1560er Jahren dem neuen Glauben angehörten.

Literatur:
Alois Schröer, Die Reformation in Westfalen. Der Glaubenskampf einer Landschaft, Bd. 1, Münster 1979, S. 464f.

URL zur Zitation: www.uni-muenster.de/Staedtegeschichte/reformation-in-westfalen/Reformation_in_Westfalen/territorienderreformation/gftlimburg/index.html