Fürstbistum Osnabrück
Kartengrundlage: Nicolas Sanson d’Abbeville, Cercle de Westphalie, dat. 1659, erschienen 1675, Ausschnitt bearbeitet
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Fürstbistum Osnabrück

Reformierender Landesherr: Franz von Waldeck, reg. 1532–1553
Reformator: Hermann Bonnus
Beginn der Reformation: 1542
Kirchenordnung: 1543

Die Reformation im Fürstbistum Osnabrück ist ein Beispiel für eine erfolgreiche landesherrliche Reformation, gleichwohl sich das endgültige Ergebnis dieses Prozesses kaum mit den Vorstellungen des Initiators, Bischof Franz von Waldeck, deckte. In Osnabrück dienten dem Bischof weniger religiöse denn vielmehr machtpolitische Überlegungen als Motiv für die Einführung des neuen Bekenntnisses in seinem weltlichen Herrschaftsbereich und darüber hinaus dem größeren geistlichen Gebiet der Diözese Osnabrück.

Mit der Einführung der Landkirchenordnung im Frühjahr 1543 verpflichtete Bischof Franz von Waldeck die Inhaber sämtlicher Pfarrstellen seines Territoriums auf die Verbreitung der neuen Lehre. Bis zum Sommer 1543 weitete er diese Verpflichtung auch auf die Pfarrstellen des Niederstifts Münster aus, das zwar politisch zum Fürstbistum Münster gehörte, geistlich aber Teil der Diözese Osnabrück war. Damit war die Reformation in Osnabrück vorerst vollendet, diesem Abschluss ging aber ein mehr als 20 Jahre währendes Ringen um die Durchsetzung der ‚richtigen‘ Lehre voraus. Auch 100 Jahre später war der Bekenntnisstreit noch nicht abgeschlossen. Dass es sich bei diesem Konflikt nicht ausschließlich um einen religiös motivierten Streit zwischen einer katholisch und einer lutherisch geprägten Partei handelte, lässt sich am Beispiel Osnabrück zeigen.

  • Der Reformationsprozess bis 1545

    Politische Ausgangslage
    Landesherr in Osnabrück war von 1508 bis 1532 Erich II. von Braunschweig-Grubenhagen, der ab 1509 auch Bischof von Paderborn und 1532 gleichzeitig von Münster war. In die Zeit seiner Regierung fallen die Anfänge der Reformation im Fürstbistum Osnabrück, deren Verlauf durch die landständische Verfassung des Territoriums verständlich wird: Der Bischof war in seiner Politik auf die Zustimmung der Landstände angewiesen, die sich aus dem Domkapitel und dem landsässigen Adel zusammensetzten. Das Domkapitel, das über den Dom und die angrenzende Domimmunität verfügte, besaß im Territorium eine politische Vormachtstellung, denn ihm oblag die Wahl des Bischofs. Dieser war also abhängig vom Wohlwollen der Domherren. In Osnabrück besaßen die Mitglieder des Domkapitels 12 der 13 Archidiakonate in der Diözese und bestimmten damit über die Besetzung der meisten Pfarrstellen. Wollte der Bischof sein Territorium reformieren, war er also auf die Unterstützung des Domkapitels angewiesen. Eine weitere politische Größe innerhalb des Fürstbistums stellte die Stadt Osnabrück dar, die gegenüber dem Bischof eine gewisse Autonomie aufwies. Durch ein kaiserliches Privileg genoss die Stadt teilweise eine eigene Gerichtsbarkeit, da sie aber keine Patronatsrechte besaß, war der Einfluss des Stadtrats auf die Besetzung der Pfarrstellen in der Stadt gering.

    Beginn der Reformation
    Wie in anderen Gebieten auch, war im Fürstbistum Osnabrück der Ausgangspunkt reformatorischer Ideen die Stadt. Früher als in anderen Teilen Westfalens kamen die Menschen hier in Berührung mit den Lehren Luthers: Der Augustinermönch Gerhard Hecker soll schon 1521 im Sinne Luthers gepredigt haben. Inwieweit er aber bemüht war, die Einwohner der Stadt Osnabrück zur Annahme der neuen Lehre zu bewegen, ist umstritten. Sicher ist nur, dass Hecker innerhalb der Klostermauern im evangelischen Sinne predigte. Wenige Jahre später kam es 1525 zum sogenannten Oberg-Aufstand, einer Erhebung der Osnabrücker Handwerker, die die reformatorischen Forderungen nach einer Änderung der Kirche aufgriffen und die Einführung der Predigt im Sinne Luthers forderten. Der Aufstand wurde von der Stadt Osnabrück niedergeworfen, die Forderungen blieben unerfüllt. In den folgenden Jahren kam es zu weiteren Auseinandersetzungen zwischen dem Stadtrat und Anhängern Luthers, die 1532 in einem Predigtverbot durch den Rat endeten. Eine Reformation der Stadt Osnabrück unterblieb, gleichwohl die Ideen Luthers längst Einzug in die städtische Bürgerschaft gefunden hatten. Bischof Erich II. teilte mit den Mitgliedern des Domkapitels und des Stadtrats die Furcht vor sozialen Unruhen und beharrte auf der Beibehaltung der alten Religion. Das änderte sich zunächst auch unter seinem Nachfolger Franz von Waldeck nicht, der das Bistum ab 1532 regierte. Auf einer Diözesansynode im folgenden Jahr bekräftigten Bischof, Domkapitel und Stadtrat ihre katholische Überzeugung.
    Eine Änderung dieser Haltung trat erst nach Niederwerfung der Täufer in Münster 1535 ein und zwar sowohl beim Bischof als auch beim Rat der Stadt Osnabrück.
    Franz entstammte einer Grafenfamilie, die sich schon früh der Lehre Luthers zuwandte. Durch die Verpflichtung des Bischofs auf das Festhalten am alten Glauben als Bedingung der Wahlkapitulation schien aber die konfessionelle Bindung Franz‘ an die katholische Kirche gesichert zu sein. Dabei sollten nicht nur die religiösen, sondern möglicherweise auch politische Motive des Bischofs entscheidend für die konfessionelle Ausrichtung des Bistums sein; eine langfristig angestrebte Zusammenlegung seiner geistlichen Territorien – Franz war auch Bischof von Münster und Administrator von Minden – zu einem weltlichen Besitz lag im Bereich des Denkbaren. Aus diesen Gründen war der Bischof nicht zwangsläufig an einem Festhalten an den Strukturen der katholischen Kirche interessiert.
    Der Stadtrat in Osnabrück erkannte hingegen, dass dieses Festhalten am alten Glauben zu einer Spaltung der Osnabrücker Einwohnerschaft führen würde und stellte sich im Verlauf der 1530er Jahre zusammen mit der Bürgerschaft der Stadt aufseiten der neuen Lehre. Damit hatte die Sache Luthers in Osnabrück zwei wichtige Unterstützer gewonnen, die aus unterschiedlichen Motiven handelten.

    Einführung der Reformation in Stadt und Territorium
    Als der Kölner Erzbischof Hermann V. von Wied in seinem Einflussbereich zunächst erfolgreich die Reformation einzuführen vermochte, zögerte Franz von Waldeck nicht länger: Gemeinsam mit dem Stadtrat führte er 1543 das neue Bekenntnis in der Landeshauptstadt Osnabrück ein. Zwecks Einrichtung des lutherischen Kirchenwesens gelang es dem Stadtrat, den Lübecker Superintendenten Hermann Bonnus zu verpflichten, der eine Kirchenordnung für die Stadt verfasste, die mit der Approbation am 11. Mai 1543 Gültigkeit erlangte. Mit Billigung des Bischofs drängte der Rat den Einfluss des Domkapitels in der Stadt zurück, besetzte die Pfarrstellen mit lutherischen Predigern und erließ ein Verbot, Kinder auf die Domschule zu schicken. Das Domkapitel blieb zwar als Einrichtung bestehen, ging seiner Patronatsrechte innerhalb der Stadt jedoch zum großen Teil verlustig.
    Nach der erfolgreichen Stadtreformation beauftragte Franz von Waldeck Hermann Bonnus, auch das Territorium Osnabrück und das Niederstift Münster zu reformieren, das in weltlichen Belangen zum Fürstbistum Münster gehörte, in geistlichen Fragen aber der Diözese Osnabrück unterstand. Die Osnabrücker Stadtkirchenordnung wurde von Bonnus in wenigen Punkten abgeändert und im Territorium eingeführt. Dabei stieß der Reformator offenbar auf wenig Widerstand; Bonnus setzte nur wenige Pastoren neu ein. Die meisten Geistlichen verblieben in ihrem Amt, nachdem sie vom Reformator aufgefordert worden waren, sich nach der erlassenen Kirchenordnung zu richten. Auf Versammlungen erläuterte Bonnus den Pastoren den Inhalt der Kirchenordnung und vermittelte ihnen die Inhalte der lutherischen Theologie. Damit festigte er das neue Bekenntnis im Fürstbistum Osnabrück und darüber hinaus: Seit Sommer 1543 wurde in allen Pfarrkirchen des Territoriums und im Niederstift Münster evangelischer Gottesdienst gehalten. Die erfolgreiche Einführung der neuen Kirchenordnung deutet darauf hin, dass reformatorisches Gedankengut in weiten Kreisen des Bistums schon vor der offiziellen Einführung des neuen Bekenntnisses verbreitet gewesen sein muss. Auch der Umstand, dass Bonnus viele Geistliche in ihrem Amt beließ, muss als Zeichen der breiten Zustimmung im Territorium gedeutet werden.
    Das altgläubige Domkapitel, in vielen Bereichen seines Einflusses beraubt, bildete naturgemäß eine Opposition gegen die neue Lehre, konnte zunächst aber keine Änderung der Situation herbeiführen. Eine Beschwerdeschrift an Bischof und Stadtrat blieb wirkungslos, aus eigener Kraft war es den Mitgliedern des Kapitels nicht möglich, die Einführung der Reformation zurück zu nehmen. Dazu bedurfte es außenpolitischer Veränderungen, die 1547 mit der Niederlage des protestantischen Lagers im Schmalkaldischen Krieg eintraten.

    Widerruf der Reformation
    1547 verlangten die Mitglieder des Domkapitels die Beseitigung aller reformatorischen Neuerungen im Bistum Osnabrück und befahlen allen Gemeinden – über die das Domkapitel ja eigentlich die Patronatsrechte besaß – die Rückkehr zur alten Kirche. Während sich der Rat der Stadt Osnabrück weigerte, den Forderungen nachzukommen, war das Domkapitel auf dem Land weitestgehend erfolgreich. De facto erfolgte 1547 eine Restauration der alten Kirche, die offizielle Rücknahme der Reformation durch Franz von Waldeck erfolgte am 12. Mai 1548 mit dem Widerruf der lutherischen Kirchenordnung auf dem Landtag in Oesede. Bereits am 20. Januar des Jahres hatte sich Franz dem Druck des Domkapitels beugen müssen und die Reformation im Stift zurückgezogen. Weil das Domkapitel einen Prozess gegen den Bischof in Rom anstrebte, sah sich dieser nicht in der Lage, die Reformation aufrecht zu erhalten, wollte er im Amt bleiben.
    Dem Widerruf des Bischofs musste sich der Stadtrat anschließen und ermöglichte es dadurch dem Domkapitel, wieder seine alten Patronatsrechte innerhalb der Stadtmauern wahrzunehmen. Die evangelische Ratsschule wurde geschlossen. Damit war die lutherische Landeskirche im Fürstbistum Osnabrück offiziell wieder abgeschafft worden, tatsächlich hielten sich die Elemente der lutherischen Liturgie im Territorium aber zu großen Teilen.
    Wie schon fünf Jahre zuvor im Zuge der Einführung der Reformation durch Bonnus beließen die Domherren die Pfarrer auf dem Land zumeist in ihrem Amt, verpflichteten sie nun aber wieder auf die katholische Religion. Da die Geistlichen aber vielerorts an der Priesterehe und der lutherischen Liturgie festhielten, änderte sich für die Bevölkerung des Territoriums hingegen wenig. Die meisten Einwohner hielten am neuen Glauben fest. Die Folge war die Etablierung zahlreicher Mischformen zwischen lutherischer und katholischer Liturgie in den Gemeinden der Diözese.

  • Der Reformationsprozess bis 1565

    Nach dem Tod Franz von Waldecks 1553 wählte das Domkapitel Johann IV. von Hoya zum Bischof, der ab 1567 auch Bischof von Münster und seit 1568 zugleich Bischof von Paderborn war. Der altgläubige Johann versuchte zu Beginn seiner Herrschaft, den zahlreichen Mischformen im Osnabrücker Land mit einer katholischen Reform zu begegnen, die er ab 1570 mit jährlich stattfindenden Synoden zu verwirklichen suchte. Der Durchsetzung dieser Reform war jedoch kein großer Erfolg beschieden, die Mischformen auf dem Land blieben bestehen, in der Stadt Osnabrück hatten sich seit dem offiziellen Ende der Reformation lutherische Strukturen halten können, sodass die Stadt konfessionell geteilt war. Johann von Hoya starb 1574, seine Reform blieb wenig erfolgreich. Eine Änderung der Situation unterblieb auch unter seinen direkten Nachfolgern: Bis 1623 wählte das Domkapitel drei Bischöfe aus protestantischen Dynastien: Heinrich III. von Sachsen-Lauenburg (reg. 1574–1585), Bernhard von Waldeck (reg. 1585–1591) und Philipp Sigismund von Braunschweig-Wolfenbüttel (reg. 1591–1623). Sie alle blieben als evangelische Administratoren ohne Bestätigung des Papstes. Da das Domkapitel keine weiteren Schritte zur endgültigen Rekatholisierung des Bistums unternahm, die Fürstbischöfe hingegen keine erneute Einführung der Reformation versuchten, blieb es bis zur Wahl des Kardinals Eitel Friedrich von Hohenzollern-Sigmaringen bei einer unstrukturierten konfessionellen Gemengelage ohne klare Richtung. Unter den protestantischen Fürstbischöfen wurden die verbliebenen Elemente des alten Glaubens jedoch weiter zurückgedrängt. Offiziell war das Bistum Osnabrück jedoch seit 1548 uneingeschränkt katholisch.

  • Der Reformationsprozess bis 1650

    Rekatholisierung des Bistums
    Mit der Wahl Eitel Friedrichs fand eine einschneidende Änderung in der Religionspolitik der Osnabrücker Fürstbischöfe statt. Anders als seine Vorgänger versuchte er effektiv, die Mischformen im Territorium und die damit verbundene unklare konfessionelle Ausrichtung der Bevölkerung zu beseitigen. Um dieses Ziel zu erreichen, hielt der Bischof 1625 eine Diözesansynode ab, der eine Visitation des Bistums durch den Generalvikar des Bischofs, Albert Lucenius, vorangegangen war. Lucenius‘ Ziel war es, einen Überblick über die verschiedenen Gebräuche im Fürstbistum zu erlangen, um einen Fahrplan für die Rekatholisierung des Bistums erstellen zu können. Da Eitel Friedrich allerdings im selben Jahr verstarb, kam der Bischof über Ansätze einer Reform nicht hinaus. Sein Nachfolger, der aus Bayern stammende Franz Wilhelm von Wartenberg, konnte aber an diese Anfänge anknüpfen und trieb die Durchsetzung des katholischen Glaubens im Bistum Osnabrück mit allen Mitteln voran. Wie in anderen Teilen Westfalens auch – man betrachte beispielsweise die Vorgänge in der Grafschaft Lingen – nutzte der Bischof die Wirren des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648), um die Rekatholisierung seines Territoriums sogar mit militärischen Mitteln durchzusetzen. Dass das Kriegsgeschehen die Vorgänge im Fürstbistum ständig beeinflusste, zeigt sich auch daran, dass Franz Wilhelm nicht vor 1628 in Osnabrück einziehen konnte. Erst zu diesem Zeitpunkt gelang es der katholischen Liga, die dänischen Truppen aus dem Hochstift Osnabrück zu verdrängen. Im Jahr seines Amtsantritts hielt der neue Bischof eine große Synode ab, mittels weiterer Kirchenversammlungen und regelmäßiger Visitationen ließ er das Bekenntnis seines Bistums überprüfen. Dabei bestand er auf einer strengen Einhaltung der katholischen Riten – Konkubinarier beispielsweise ließ er umgehend ihres Amtes entheben.

    Neue Kirchenstruktur
    Um seine Rekatholisierungspläne durchsetzen zu können, änderte Franz Wilhelm die kirchliche Struktur seines Bistums. Da er den Einfluss des teilweise protestantischen Landadels und Domkapitels zurückdrängen wollte, teilte der Bischof das Bistum in 13 Dekanate ein, auf die er direkten Zugriff hatte. Über diese Bezirke besetzte Franz Wilhelm die Pfarrstellen und erreichte somit eine Zentralisierung der Landeskirche, die weitestgehend unabhängig vom Domkapitel agieren konnte. 1628 errichtete der Fürstbischof ein Priesterseminar, dessen Leitung dem Jesuitenorden oblag. Gleichzeitig wurde die 1595 wieder eröffnete Ratsschule vom Bischof geschlossen, 1629/30 erfolgte die Gründung einer eigenen Universität. Mit der Ausbildung katholischer Geistlicher trieb Franz Wilhelm die Restaurierung seiner Bistümer voran.
    Militärische Mittel nutzte der Fürstbischof, um die unter den protestantischen Landesherrn entstandene Autonomie der Stadt Osnabrück einzudämmen. Mithilfe der in der Stadt einquartierten kaiserlichen Truppen installierte der Bischof in allen Kirchen der Stadt katholische Pfarrer, den eigenmächtig von der Stadt eingesetzten protestantischen Superintendenten setzte er wieder ab. Unter Mitwirkung des katholischen Militärs erreichte Franz Wilhelm die Absetzung der protestantischen Ratsmitglieder. Zur Überwachung der Bürgerschaft Osnabrücks ließ er eine Zitadelle erbauen.

    Schwedische Besatzung
    1633 erfolgte ein erneuter Machtwechsel im Fürstbistum Osnabrück: Mit Einnahme der Stadt erhielten schwedische Truppen unter der Führung von Gustav Gustavson neben der politischen Kontrolle auch die konfessionelle Oberhoheit über das Territorium. Franz Wilhelm floh zusammen mit vielen Geistlichen vor den herannahenden Truppen der Schweden, die die frei gewordenen Pfarrstellen sukzessive mit protestantischen Predigern besetzten. Die Rekatholisierung des Bistums geriet ins Stocken. Mit der Auflösung der Karls-Universität endete auch die katholische Ausbildung im Bistum durch die Jesuiten.

    Einigung im Zuge des Westfälischen Friedens
    Eine Beilegung des konfessionellen Streits um die Vorherrschaft im Fürstbistum Osnabrück brachten die Verhandlungen zum Westfälischen Frieden, dem Ende des Dreißigjährigen Krieges. Nachdem es Bischof Franz Wilhelm gelungen war, bis 1647 Teile des Fürstbistums zurückzuerobern, stellte sich Osnabrück während des Friedensschlusses als ein geteiltes Territorium dar, auf das sowohl Katholiken als auch Protestanten Anspruch erhoben. Aufgrund der bikonfessionellen Haltung der Stadt fanden die kaiserlich-schwedischen Friedensverhandlungen in Osnabrück statt, in deren Folge man sich über eine langfristige Lösung des konfessionellen Streitobjekts Osnabrück einigte. Franz Wilhelm konnte im Verlauf der Verhandlungen zwar das eigenständige Bestehen des Fürstbistums Osnabrück verhandeln. Um das zu erreichen, musste er aber einen Kompromiss eingehen, der in dieser Art einmalig im Reich war: Zur Lösung des beiderseitigen Anspruches auf das Territorium Osnabrück einigten sich die katholischen und die protestantischen Delegierten auf die „alternierende Sukzession“ im Fürstbistum Osnabrück. In der Praxis bedeutete das einen abwechselnden Anspruch auf die Regierung des Fürstbistums: Einem vom Domkapitel gewählten katholischen Fürstbischof folgte ein lutherischer Landesherr aus dem Haus Braunschweig-Lüneburg. Bei Regentschaft eines Welfen lag die Aufsicht über die katholischen Elemente des Bistums Osnabrück beim Erzbischof von Köln, ein katholischer Osnabrücker Bischof konnte unabhängig regieren. Durch diesen Kompromiss blieb die Handlungsfähigkeit des Fürstbistums Osnabrück bestehen und ein Nebeneinander der beiden Konfessionen im Territorium wurde ermöglicht. Es handelte sich jedoch nicht um eine ausgewogene Koexistenz: 28 katholischen Pfarreien des Bistums standen 18 protestantische gegenüber, weitere acht Pfarreien wurden doppelt besetzt.
    Die Bikonfessionalität des Bistums hatte auch nach Abzug der schwedischen Truppen 1650 und der Rückkehr des Bischofs in die Landeshauptstadt Bestand. Eine vollständige Rekatholisierung des Bistums war zwar gescheitert, ein lutherisches Territorium Osnabrück hatte jedoch von militärischen Erfolgen der katholischen Liga verhindert werden können.

Literatur
Alois Schröer, Die Reformation in Westfalen. Glaubenskampf einer Landschaft, Bd. 2, Münster 1983, S. 474 – 510.

Thomas Rohm, Osnabrück, in: Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung, hrsg. v. Anton Schindling u. Walter Ziegler, Bd. 3: Der Nordwesten, Münster 1991, S. 130 – 147.

Werner Freitag, Die Reformation in Westfalen. Regionale Vielfalt, Bekenntniskonflikt und Koexistenz, Münster 2016, S. 162 – 173.

URL zur Zitation: www.uni-muenster.de/Staedtegeschichte/reformation-in-westfalen/Reformation_in_Westfalen/territorienderreformation/fbmosnabrueck/index.html