Osnabrück
© Merian, Topographia Westphaliae, Sammlung IStG

Stadtreformation Osnabrück

Stadtherr: Fürstbischof von Osnabrück
Reformator: Hermann Bonnus
Beginn der Reformation: 1532 bzw. 1542
Kirchenordnung: 1543

In der Bischofsstadt Osnabrück lassen sich bereits früher als in anderen westfälischen Städten lutherische Einflüsse annehmen, denn der Augustinermönch Gerhard Hecker soll hier schon 1521 im Sinne Luthers gepredigt haben. Inwieweit er dabei aber beabsichtigte, den Bewohnern Osnabrücks die neue Lehre zu vermitteln, ist unsicher. Denn Hecker predigte im lutherischen Sinn nur innerhalb seiner eigenen Klostermauern.
Verbreitung müssen die lutherischen Ideen in der Folge aber trotzdem auf irgendeinem Wege gefunden haben, da 1525 im sogenannten Oberg-Aufstand, einer Erhebung der Osnabrücker Handwerkerschaft, eine Veränderung der Kirche und die Einführung der Predigt im Sinne Luthers verlangt wurden. Die Forderungen blieben allerdings unerfüllt, weil der Aufstand unter obrigkeitliche Kontrolle gebracht werden konnte. In den folgenden Jahren kam es zu weiteren Auseinandersetzungen zwischen dem Stadtrat und Anhängern Luthers.

  • Disputation als Auftakt

    Im Frühjahr 1532 forderte der aus dem Herzogtum Geldern vertriebene Prädikant Dietrich Buthmann in 44 Thesen die altgläubige Osnabrücker Geistlichkeit zur Disputation auf. In seinen Thesen betonte Buthmann mehrfach das sola-scriptura-Prinzip, indem er alles ablehnte, was nicht der Schrift entspreche. Auch das Vertrauen auf die Erlösung durch das Opfer Christi am Kreuz (sola gratia) findet sich in zahlreichen Artikeln. Ebenso forderte er die Deutsche Messe ein; die katholische Messe hingegen sei ein teuflisches Werk und eine Zerstörung des Abendmahls Christi. Buthmann betonte auch die Realpräsenz Christi im Abendmahl, lehnte aber die Transsubstantiationslehre ab. Aus dieser Ablehnung folgte seiner Ansicht nach, dass Sakramentshäuser abzubrechen und die Fronleichnamsprozessionen abzuschaffen seien. Ferner sprach er sich gegen das Fegefeuer und die Fürbitte der Heiligen aus.
    Die von Buthmann geforderte Auseinandersetzung fand dann auch tatsächlich statt, und zwar auf dem Rathaus: Ein Vikar aus dem Stift von St. Johann wurde von Buthmann argumentativ niedergerungen. Belegt ist der Erfolg des Streitgesprächs auch dadurch, dass Buthmann eigenmächtig und ohne Wissen des Domkapitels von den Gläubigen zum „Prediger“ (allerdings nicht zum Pfarrherrn) der Marienkirche eingesetzt wurde. Buthmann ließ daraufhin seine Thesenreihe in erweiterter Form 1534 in Magdeburg drucken. Doch das blieb nicht unbeantwortet, denn das Domkapitel gab zwei Gegenschriften in Auftrag.

  • Verbot deutscher Gesänge

    Nach der Disputation übernahm der Rat allerdings nicht das Kirchenregiment, weil er vom Domkapitel, das sich einstimmig gegen Buthmann aussprach, unter Druck gesetzt wurde. Die Abwehrhaltung gegen die reformatorischen Strömungen sowohl des Rates als auch des Domkapitels war begründet in der Furcht vor unberechenbaren sozialen Unruhen. Am 25. April 1532 verbot daher der Osnabrücker Stadtrat deutsche Gesänge in den Kirchen, die ein demonstratives Bekenntnis zur neuen Lehre waren. Der ratsherrliche Wunsch nach Beibehaltung des alten Glaubens wird auch in dem Einungsvertrag zwischen den Stiftsständen vom 5. Juni 1532 deutlich, der im Vorfeld der anstehenden Bischofswahl Franz von Waldecks stattfand. Darin verpflichtete sich der Rat ebenso wie Ritterschaft und Domkapitel, die „hergebrachten gewohnheiten“ beizubehalten, was gegen die Reformation gerichtet war.

  • Die Wahl Franz von Waldecks

    Nachdem Bischof Erich von Braunschweig-Grubenhagen am 14. Mai 1532 gestorben war, sollte Franz von Waldeck sein Nachfolger werden. Da Franz selbst aus einer der Reformation nahestehenden Grafenfamilie stammte, rang das Domkapitel diesem vor dessen Wahl zum Bischof am 11. Juni 1532 das Versprechen des Einsatzes für die katholische Kirche ab. Konfessionell schien der neue Bischof also verpflichtet zu sein. Franz von Waldeck nahm somit auch die Klagen der Geistlichen und „frommen Christen“ auf und verbot 1533 Buthmann den „Predigtstuhl“. Die fremden Prediger wurden ausgewiesen; der Bischof schickte seinen Kaplan Johann von Syburg zur Predigt in die Stadt. Diese Maßnahmen scheinen auch vom Rat mitgetragen worden zu sein.
    Zwar traf Franz von Waldeck auf der Diözesansynode von 1533 Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der geistlichen Ordnung, Initiativen zur Reform des Klerus oder zur Abwehr der neuen Lehre gingen aber von ihm – ebenso wenig wie vom Domkapitel – nicht aus.

  • Das münsterische Täuferreich: Rückschlag für das Luthertum

    Einen weiteren Rückschlag für das Luthertum bedeutete das Täuferreich in Münster. Sechs Täuferapostel trafen im Oktober 1534 in Osnabrück ein. Sie wandten sich an den Rat mit ihrem Anliegen, Münster zu unterstützen, wurden aber abgewiesen. Daraufhin gingen sie zum Markt, zerrissen sich die Kleider und wälzten sich auf dem Boden. Als die Menschen zusammenströmten, begannen die Täufer zu predigen. Die Angst vor einer Ausbreitung der täuferischen Lehre führte dazu, dass der Rat die Apostel umgehend verhaften ließ und dem Bischof auslieferte, und zwar unter der Bedingung, dass diese Übergabe die Gerichtsrechte der Stadt nicht tangieren würde. Die Hinrichtung erfolgte unmittelbar.
    Damit waren neue Lehren zunächst einmal diskreditiert und der Rat legte die reformatorischen Bestrebungen, die sich in den Aufständen um die Disputation Buthmanns zeigte, auf Eis. Allerdings schwelte die Auseinandersetzung zwischen Altgläubigen und Protestanten weiter. 1535 wurden Domherren und Vikare, die zum mitternächtlichen Chorgebet Richtung Dom gingen, angepöbelt und geschlagen. Deshalb verständigte sich das Domkapitel am 5. Juli 1535 darauf, diese Mette auf die frühen Morgenstunden zu verlegen.

  • Die Einführung der Reformation

    Das Predigtverbot für Buthmann durch Bischof und Rat 1533 und die Ausweisung der Prediger hatte die evangelische Bewegung in Osnabrück zunächst einmal zurückgeworfen. Allerdings verbreitete sich die Lehre Luthers in der Bevölkerung weiter. Bei Landesherr, Domkapitel und Stadtrat bestand allerdings bis zum Ende der 1530er Jahre hinsichtlich der ablehnenden Haltung zur Reformation Interessensübereinstimmung. Handlungsleitend für die Osnabrücker Politik Franz von Waldecks waren weniger konfessionelle bzw. kirchliche Motive als dynastische und einflussstärkende Beweggründe. Möglicherweise trug sich Franz mit dem Gedanken, seine geistlichen Staaten – die Fürstbistümer Osnabrück, Münster und Minden – in ein geschlossenes weltliches Territorium umzuwandeln, was auch ein Grund für seine Hinwendung zur Reformation gewesen sein könnte. Zeitlich fällt diese konfessionspolitische Wende mit dem Eintreten des Erzbischofs von Köln, Hermann von Wied, für die neue Lehre zusammen. Franz sah sich – wie Hermann auch – durch den Artikel 25 des Regensburger Reichsabschieds von 1541 gestützt.

    Zustimmung des Stadtrates
    Auch der Osnabrücker Rat stand zu Beginn der 1540er Jahre der Reformation positiv gestimmt gegenüber, weil die Bürgerschaft sich immer mehr dem lutherischen Glauben zugewandt hatte und sich beide Organe somit in ihren Standpunkten entfremdeten. Daher kam es zu einem neuen Impuls für die evangelische Bewegung, der vom Stadtherrn, also dem Bischof, und Stadtrat gemeinsam gegeben wurde. Diese Partnerschaft zeigte sich zunächst in der Klosterfrage: Während andernorts Klöster Ziel von Klosterstürmen (Herford) waren oder sie nach der Einführung des Luthertums aufgelöst wurden (Minden), ging der Osnabrücker Rat mit den Insassen der geistlichen Institute etwas milder um. Schon 1540 hatte er etwa den Mönchen des Augustinereremitenklosters eine Leibrente für den Fall versprochen, dass sie das Kloster zugunsten einer Schule aufgeben würden. Offensichtlich bezogen sich die Bemühungen des Rates auch auf die beiden anderen Bettelordensklöster, denn im Juli 1542 erbat der Rat vom Bischof die Überlassung aller drei Bettelordensklöster. Franz gab dem statt und begründete die Übertragung damit, dass sich die Zahl der Mönche verringert habe und dass die Schulbildung bisher vernachlässigt worden sei. Von dem Klostervermögen sollten eine Schule errichtet und ein oder zwei Prediger in den Pfarr- und Klosterkirchen angestellt werden, die das Wort Gottes „recht und lauter“ verkünden würden. An den Zeremonien und an der Ordnung des Gottesdienstes sollte aber, so der Bischof, bis zu einem Konzil nichts geändert werden. Alles müsse mit den Mönchen vertraglich geregelt werden. In dem vom Rat mit den Augustinereremiten abgeschlossenen Leibrentenvertrag verzichteten die Mönche für sich und im Namen des Ordens auf das Kloster. Waren die Augustinereremiten von Luthers Ideen überzeugt, so tat sich der Rat mit den Dominikanern schwerer. Auch hier wurde er durch den Beschluss des Bischofs verpflichtet, den Mönchen Leibrente und Wohnrecht zu gewährleisten. Die Dominikaner aber weigerten sich, ihr Kloster zu verlassen. So konnte der Rat nur die Kirchenschätze beschlagnahmen; das Kloster aber blieb bestehen.
    Dieses Vorgehen gegen die Klöster ist ein erster Hinweis auf eine intendierte Veränderung der Kirchenlandschaft, denn die neuen Predigerstellen, bezahlt aus dem Klostervermögen, und die neue Schule unterstanden der Aufsicht des Rates und nicht mehr dem Domkapitel, dem in der Altstadt Osnabrücks die Pfarrkirchen inkorporiert waren.

    Reformation durch Hermann Bonnus
    Ende 1542 scheint der Rat den Weg zur Reformation weitergegangen zu sein, was möglicherweise auf Druck der zum Großteil neugläubigen Einwohnerschaft geschah. Am 6. Dezember 1542 wandte sich der Osnabrücker Rat an die Amtskollegen der Stadt Lübeck und bat um Beurlaubung und Entsendung des dortigen Superintendenten Hermann Bonnus, eines gebürtigen Quakenbrückers (Osnabrücker Nordland), der seit der Einführung der Reformation 1531 das Kirchenwesen der Hansestadt geleitet hatte. Diese Bitte aber war mit Bischof Franz von Waldeck abgestimmt. Der Lübecker Rat sagte zu und beurlaubte Bonnus, nachdem Bischof Franz einen Geleitbrief erstellt hatte. Rat und Bischof arbeiteten somit gemeinsam auf die Reformation hin – der Bischof für das Hochstift, der Rat für die Bischofsstadt. Der von außen angeforderte Reformator kam am 25. Januar 1543 mit seiner Familie in Osnabrück an und zog gegen den Willen des Domkapitels in das Pfarrhaus von St. Marien ein. Seine Tätigkeit begann er mit einer symbolträchtigen Handlung, indem er den ersten Gottesdienst als Deutsche Messe feierte und die Kommunion unter beiderlei Gestalt reichte. Bonnus führte die Taufe in deutscher Sprache ein und verbot die Prozessionen. Die katholischen Pfarrer wurden unter Missachtung der Kollationsrechte durch lutherische Prediger ersetzt. Zudem bestimmte der Rat, dass niemand im Dom dem katholischen Gottesdienst beiwohnen durfte. Anschließend verfasste Bonnus nach dem Vorbild Johannes Bugenhagens Braunschweiger, Lübecker und Hamburger Kirchenordnung eine Osnabrücker Ordnung als Grundlage des neuen Kirchenwesens und des Gottesdienstes, die in Lübeck gedruckt wurde. Der Rat betonte in seiner Vorrede, dass er Bonnus mit der Kirchenordnung beauftragt habe. Und der Bischof approbierte dieselbe durch sein Nachwort. Am 11. Mai 1543 trat die Stadtkirchenordnung in Kraft. Der kirchliche Wandel in Osnabrück war also mit dem Stadtherrn erfolgt – nicht wie andernorts gegen ihn. Allerdings wurden auch gegenüber dem Domkapitel Kompromisse eingegangen. In Osnabrück blieben Domkapitel, Domkirche – die ihren Pfarrstatus verlor – und Domschule katholische Einrichtungen; zwei der drei Bettelorden fielen an die Stadt, die Dominikaner aber konnten ihre Existenz sichern. Akzeptiert wurde in der Osnabrücker Kirchenordnung zudem, dass in der Pfarre des Johannesstifts weiterhin katholisch praktiziert wurde, da dies der Wunsch des Kapitels war.

  • Das Scheitern der Reformation

    Proteste gegen die reformatorischen Bestrebungen blieben seitens der altgläubigen Partei nicht aus. Den Beschwerden des Domkapitels beim Kaiser im Herbst 1543 folgte eine kaiserliche Erneuerung der weltlichen und geistlichen Privilegien des Domkapitels im Jahr 1544, so dass für die Zeit nach Franz᾽ Ableben ein dem Domkapitel genehmer Kandidat gewählt werden konnte. Dann, als sich die Niederlage des Schmalkaldischen Bundes gegen den Kaiser abzeichnete und der Kölner Erzbischof abgesetzt worden war, verstärkte das Domkapitel seine Bemühungen. Es beschwerte sich bei Franz in Gestalt einer „kanonischen Mahnung“ am 4. April 1547 über die Änderung der Zeremonien, die Absetzung katholischer Pfarrer, die eigenmächtige Neubesetzung dieser Stellen sowie die Aneignung der Klöster. Die Rechtfertigung des Bischofs vom 13. Juni 1547 verwies auf die Missstände im kirchlichen Leben, die Gefahr durch die Täufer und stellte die Vorläufigkeit bis zu einer Lösung im Reich heraus. Auch der Rat der Stadt Osnabrück weigerte sich, sein bürgerliches Kirchenregiment aufzugeben. Nach einigen weiteren erfolglosen Versuchen, den Bischof von der Rekatholisierung zu überzeugen, griff das Kapitel zum letzten Mittel – es strengte beim Papst die Absetzung des Franz von Waldeck an. Daraufhin zog der Bischof am 20. Januar 1548 die Reformation für das Stift zurück, da er um den Verlust seines Stuhles fürchtete. Auf dem Landtag von Oesede am 12. Mai 1548 sah sich der von den Ständen herbeizitierte Bischof gezwungen, die Kirchenordnungen des Bonnus zu widerrufen. In der anschließenden Confoederatio mit dem Domkapitel vom 7. Juli 1548 sicherte der Bischof vertraglich zu, Katholiken als Mandatsträger anzustellen sowie den Archidiakonen ihre Jurisdiktion zu belassen, was er schon zuvor durch ein Mandat öffentlich verkündet hatte. In Bezug auf die Stadt Osnabrück kamen Rat und Bischof am 11. Juli 1548 im sogenannten Solms‘schen Vertrag überein, die Änderungen rückgängig zu machen. In der Stadt sollte das Interim, das Priesterehe und Kommunion unter beiderlei Gestalt erlaubte, eingeführt werden. Der Rat verpflichtete sich, die Ratsschule zu schließen, den Dominikanern den Gottesdienst wieder zu gestatten, die Pfarrer vom Domkapitel anstellen zu lassen und dessen archidiakonale Kompetenzen zu bestätigen. Der Rat erkannte somit die Kirchenhoheit des Domkapitels an. Damit war formal der Katholizismus wiederhergestellt.

  • Langfristiger Erfolg der gescheiterten Reformation: die bikonfessionelle Stadt Osnabrück

    In der Stadt ließen sich die Uhren nicht mehr zurückdrehen, da die Mehrheit der Bürger am neuen Glauben festhielt. Der Rat verzögerte die Ausführung der Bestimmungen des Solms‘schen Vertrages, indem er etwa die lutherischen Prädikanten schützte. Dem Domkapitel gelang es im Herbst 1548 nur unter größten Schwierigkeiten, katholische Priester für St. Katharinen und St. Marien zu bestellen; deren Gottesdienste aber wurden boykottiert. Die Bürger forderten dem Interim entsprechend das Abendmahl unter beiderlei Gestalt ein. Der Druck auf die neu eingestellten katholischen Pfarrer, von denen einige zum Luthertum neigten, blieb erhalten. So akzeptierte das Domkapitel 1552, dessen Position durch die Ergebnisse des Fürstenaufstandes wieder geschwächt worden war, die Wiederanstellung von Johannes Pollius zum Superintendenten seitens des Rates. In zwei der Pfarrkirchen (Marien- und Katharinenkirche) wurde 1550 bzw. 1551 erneut die Deutsche Messe von neu eingestellten Prädikanten zelebriert. 1570 ist das Präsentationsrecht des Rates für beide Kirchen wieder belegt; hingegen blieben der Dom und die Kirche des Johannesstiftes in der Neustadt katholisch. An der Domschule wurden nun auch evangelische Schüler zugelassen, nachdem die Ratsschule geschlossen worden war. Das Domkapitel hatte sogar den evangelischen Christian Schleibing zum Rektor der Domschule berufen. Der gemeinschaftliche Reformationsversuch von Bischof und Stadtrat führte also zu einer bikonfessionellen Stadt. Dieses Arrangement zwischen lutherischem Rat und mehrheitlich katholischem Domkapitel funktionierte auch deshalb, weil es von den in der Regel lutherisch gesinnten bzw. konfessionell untätigen Nachfolgern Franz von Waldecks bis 1623 nicht gestört wurde. Erst unter den dezidiert tridentinischen Bischöfen Eitel Friedrich von Hohenzollern (1623–1625) und Franz Wilhelm von Wartenberg (1625–1661) begann der Versuch, die Stadt im Sinne des Tridentinums zu rekatholisieren, der allerdings durch die Besetzung Osnabrücks durch die Schweden im Zuge des Dreißigjährigen Krieges unterbrochen wurde. Die Bestimmungen der „Immerwährenden Kapitulation“ (Capitulatio perpetua osnabrugensis), die 1649/50 ausgehandelt wurden, verfestigten die Bikonfessionalität in Stadt und Land Osnabrück. Für eine gegenreformatorische Politik war nun kein Raum mehr vorhanden.

Literatur
Thomas Rohm, Osnabrück, in: Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung, hrsg. v. Anton Schindling u. Walter Ziegler, Bd. 3: Der Nordwesten, Münster 1991, S. 130 – 146.

Werner Freitag, Die Reformation in Westfalen. Regionale Vielfalt, Bekenntniskonflikt und Koexistenz, Münster 2016, S. 147 – 149.

URL zur Zitation: www.uni-muenster.de/Staedtegeschichte/reformation-in-westfalen/Reformation_in_Westfalen/staedtederreformation/osnabrueck/index.html