Bevor Sie zur Beratung in unsere Sprechstunden kommen, lesen Sie bitte diese Hinweise rund um die Prüfungsmöglichkeiten im Arbeitsbereich Bewegungungswissenschaft.
Anmeldung
Die mündlichen Modulabschlussprüfungen (MAP) für die Module „Entwicklung & Lernen“ und „Bewegungswissenschaft“ finden in den folgenden Zeiträumen statt:
- Frühling: 25.3. bis 6.4.
- Herbst: 25.9. bis 6.10.
des jeweiligen Jahres.
Zur Anmeldung einer mündlichen MAP unternehmen Sie bitte folgende Schritte:
- Holen Sie sich vom Prüfungsamt I das für Ihren Studiengang passende Anmeldeformular und beachten Sie die jeweiligen Fristen.
- Vereinbaren Sie mit dem/der Modulkoordinator/in die Themenauswahl, über die Sie im speziellen Teil der Prüfung geprüft werden möchten. Die Themen des allgemeinen Teils können nicht im vorhinein festgelegt werden.
- Füllen Sie das für Ihren Studiengang passende Anmeldeformular soweit wie möglich aus, wobei Sie noch keinen konkreten Termin eintragen.
- Geben Sie das Anmeldeformular bei unserer Sekretärin Frau Anne Dalhaus im 2. Stock des Seminargebäudes Horstmarer Landweg 50 ab. Bei dieser Gelegenheit können Sie gerne Terminvorschläge machen.
- Der Termin wird von den Prüfern, ggf. unter Berücksichtigung Ihrer Vorschläge, festgelegt und das komplettierte Anmeldeformular an das Prüfungsamt weitergeleitet. Sie erhalten eine entsprechende Benachrichtigung.
Die Anmeldung einer schriftlichen MAP erfolgt über das Studierendensekretariat. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an den/die Modulkoordinator/in des betreffenden Moduls und/oder das Prüfungsamt I und beachten Sie die jeweiligen Fristen.
Hilfreiche Hinweise und Informationen rund um die MAP erhalten Sie auch im Service-Center.
Vorgespräch
Für ein Vorgespräch zur mündlichen und schriftlichen Prüfung in unseren Sprechstunden, sollten Sie erste Überlegungen angestellt haben, welche Aspekte Sie in der Prüfung vertiefen möchten.
Themen und Umfang
Nehmen Sie eine erste Literatursichtung vor, welche Ihr Thema umreist und kommen Sie so vorbereitet in das erste Vorgespräch. Grundsätzlich gilt für mündliche und schriftliche Prüfungen je Thema 8 – 14 Quellen (verschiedenen Quellenarten: Artikel, Buchbeiträge, etc.) vorzubereiten.