Support für Betroffene von Belästigung und Gewalt

Die Universität Münster positioniert sich im Rahmen der Vereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Münster“, die für alle Mitglieder der Universität Münster gilt, ganz deutlich: Fehlverhalten wie sexuelle Belästigung, rassistische oder religionsbezogene Abwertung, Mobbing, Stalking und Diskriminierung wird vehement abgelehnt und als Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte betrachtet. Unser aller Ziel ist es, ein menschenwürdiges und intaktes Arbeits- und Studienklima sicherzustellen.

Sollte ein solches Fehlverhalten auftreten, so ist unsere Botschaft: Sehen Sie hin! Suchen Sie das Gespräch!

Im Exzellenzcluster haben wir Ansprechpersonen benannt, an die Sie sich bei Vorfällen von sexualisierter Diskriminierung und Gewalt, von Rassismus und religionsbezogener Abwertung jederzeit wenden können. An der Universität Münster gibt es zudem weitere Ansprechpersonen etwa in den Fachbereichen; auch an diese Personen können sich Mitglieder des Exzellenzclusters wenden.

Scheuen Sie sich, Kolleg*innen zu involvieren, oder möchten Sie zunächst für sich klären, wie Sie sich gegenüber einem Vorkommnis positionieren wollen? Dann suchen Sie Rat bei einer Beratungsstelle in Münster, z.B. bei der Beratungsstelle für Mitarbeitende und Führungskräfte der Universität Münster, deren Mitarbeiterinnen auch für die Beratung in Kontexten von sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz ausgewiesen sind.

Allen Mitgliedern der Universität Münster steht zudem offen, sich direkt an die Beschwerdestelle der Universität zu wenden, die auch dienstrechtliche Verfahren anstrengen kann. Es steht Ihnen frei, ob Sie einen solchen Schritt zunächst mit einer Ansprechperson im Exzellenzcluster besprechen möchten oder nicht.

Ansprechpersonen im Exzellenzcluster:

Daniela Amodio

Wolfram Drews

Judith Grubel

Kirsten Kamphuis

Katrin Kogman-Appel

Ihr Anliegen wird strikt vertraulich behandelt. Es muss kein Dienstweg eingehalten werden, und es wird sichergestellt, dass den Betroffenen keine persönlichen oder beruflichen Nachteile entstehen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Text der Vereinbarung „Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Münster“ und der Webseite des Büros für Gleichstellung der Universität Münster.