Das Institut für Umwelt- und Planungsrecht (IUP) hat die Aufgabe, für eine besondere Pflege des
Umweltrechts sowie des Planungsrechts zu sorgen und dies auch nach außen hin zu dokumentieren.
Weiterhin dient es als Ansprechpartner für die am Umwelt- und Planungsrecht interessierten Forscher
anderer Fachbereiche. Die Forschung des IUP, zugleich Lehrstuhl für europäisches Öffentliches
Recht, umfasst ferner insbesondere das Verfassungsrecht und das Europarecht.