Planfestllungsbedürftige Vorhaben werden traditionell zumeist von der öffentlichen Hand getragen.
In jüngerer Zeit nimmt aber die Bedeutung privater Vorhabenträger ständig zu. Dessen
ungeachtet orientiert sich die juristische Analyse immer noch an öffentlichen Trägern. Das Projekt
geht den damit verbundenen Problemen nach und untersucht insbesondere, ob bei privaten
Vorhabenträgern die gleichen Anforderungen zu stellen oder Abweichungen geboten sind. Um eine
gesicherte Antwort auf diese Frage zu finden, analysiert das Projekt die Bedeutung und Voraussetzungen der
Planrechtfertigung, der Schutzmaßnahmen und der Ausgleichsentschädigung in allgemeiner Form.