Planungsrecht
Die Planrechtfertigung von Planfeststellungen
Die Planrechtfertigung ist - obwohl sie im Gesetz nicht einmal Erwähnung findet - in der
Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine seit langem gewichtige und vielfach herangezogene
Voraussetzung der Planfeststellung. Das Projekt untersucht Gehalt und Anwendungsbereich dieses
Rechtsinstitutes, das im Schrifttum teilweise grundsätzliche und massive Kritik hervorgerufen hat.