Im Zeitraum 2003 -2004 untersuchte das Projekt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.7.2002
(Az.: 1 BvF 1/01 und 1 BvF 2/01) zur Verfassungsmäßigkeit des
Lebensparnterschaftsgesetzes auf die Tragfähigkeit seiner dogmatischen Begründung.