Das Projekt untersucht übergreifende Fragen des EG-Rechts. Es handelt die Grundlagen des
europäischen Rechts rund um das Verhältnis zum nationalen Recht und die daraus resultierenden
Pflichten für die innerstaatliche Rechtsetzung und Rechtsanwendung ab. Einzelfragen werden anhand von
Leitentscheidungen des EuGH vertieft.