Promotion und geteilte Erstautorschaft

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Frage:
Ich habe gerade mein Promotionsverfahren einleiten lassen. Mein Doktorvater möchte die Arbeit für ein summa cum laude vorschlagen. Voraussetzung hierfür jedoch ist eine Veröffentlichung als Erstautor. Dies beansprucht jedoch mein Betreuer für sich. Nun habe ich in der Promotionsordnung gelesen, dass auch eine „anteilmäßige Erstautorschaft“ ausreicht. Könnten Sie mir dazu eventuell nähere Details geben?

Antwort:
In den Ausführungsbestimmungen zur Promotionsordnung steht auf Seite 12, dass für ein summa cum laude „die Veröffentlichung bzw. die Annahme zur Veröffentlichung der Arbeit in einer anerkannten internationalen Zeitschrift mit dem Doktoranden/der Doktorandin als Erstautor/in oder anteiligem/r Erstautor/in erforderlich ist“ [[korrigiert: 16.12.2007]] In der Literatur ist dies als joint first authors bekannt (joint senior authors gibt es ebenfalls, sind aber nicht so weit verbreitet). Geteilte Erstautorschaften werden durch eine Fussnote auf der ersten Seite der Publikation angegeben: „H. Orwin and B. Melwin contributed equally to this work“ oder „The authors wish it to be known that, in their opinion, the first 2 (or 3) authors should be regarded as joint First Authors“.

Diese Möglichkeit wird allerdings von Fachzeitschriften unterschiedlich gehandhabt. Manche gestatten diese Form der geteilten Erstautorschaft, manche nicht.

Neben den Verlagsrichtlinien existieren auch Richtlinien der Universitäten und Wissenschaftsorganisationen, wie mit Autorschaften – gerade auch im Hinblick auf eine hierarchische Situation – korrekt umzugehen ist. Am deutlichsten legt dies vielleicht die Uni Hamburg nieder:
(1) Es ist strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren. Als Autoren einer wissenschaftlichen Originalveröffentlichung dürfen nur diejenigen bezeichnet werden, die zur Konzeption der Studien oder Experimente, zur Erarbeitung, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Manuskripts selbst wesentlich beigetragen und seiner Veröffentlichung zugestimmt haben, sie also verantwortlich mit tragen. (2) Wer an einem Manuskript einzelne Korrekturen vornimmt, bloße Anregungen gibt oder bestimmte Methoden vermittelt, wie z.B. bei der Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten oder bei der redaktionallen Bearbeitung von Veröffentlichugen üblich, wird dadurch noch nicht zum Autor oder Mit-Autor. Die Beteiligung an der Erhebung, Sammlung oder Zusammenstellung von Daten, das Erstellen von Graphiken oder Tabellen lediglich aus vorhandenen Daten, das Beitragen wichtiger Untersuchungsmaterialien, die Verantwortung für die Einwerbung der Förderungsmittel oder die Leitung der Abteilung oder Arbeitsgruppe, in der die zur Veröffentlichung bestimmten Forschungsarbeiten durchgeführt worden sind, sind für sich allein grundsätzlich ebenfalls nicht geeignet, eine Autorschaft zu rechtfertigen. Die arbeits- oder dienstrechtlichen Beziehungen zwischen den Beteiligten sind für die Begründung einer (Mit-) Autorschaft unerheblich.

Die Promotionsordnung sieht vor:

„An die Stelle der Dissertation kann auf Antrag eine bereits veröffentlichte Arbeit treten, wenn der Doktorand/die Doktorandin deren Erstautor/Erstautorin ist. In diesem Fall muss die Arbeit in einer begutachteten und in Current Contents gelisteteten Zeitschrift erschienen sein und die Bedingungen gemäß Absatz 1 erfüllen. Zusätzlich muss eine schriftliche Erklärung sowohl der Betreuerin/des Betreuers wie auch jeder Koautorin/jedes Koautors vorgelegt werden, die den von dem Doktoranden/der Doktorandin geleisteten Beitrag zu der Arbeit detailliert beschreibt und aus der hervorgeht, dass der Doktorand/die Doktorandin den wesentlichen Anteil an der Arbeit geleistet hat. Über die Annahme dieses Antrags entscheidet nach der Eröffnung des Verfahrens der Promotionsausschuss.“

Falls es darüber hinaus noch Fragen geben sollte, sollten sich die Kandidaten/innen an den Forschungsdekan wenden, der für diesen Bereich im Dekanat zuständig ist.

Ich hätte da mal eine Frage: Lehrbücher ausleihen nach Exmatrikulation

Frage:

Ich bin Studentin der Pharmazie hier in Münster und habe aktuell mein Studium mit dem 2.Staatsexamen abgeschlossen. Leider wird mit der Exmatrikulation mein Bibliotheksausweis für Studenten ungültig. Gibt es eine Möglichkeit die Lehrbuchsammlung auch weiterhin zu nutzen (während des Praktischen Jahres bis zum 3.Staatsexamen)?

Antwort:

Wenn Sie Ihr ‚Praktisches Jahr‘ an einer Institution der Universität bzw. des Universitätsklinikums, oder an einem anerkannten Lehrkrankenhaus ableisten, können wir Ihnen einen Benutzerausweis mit B-Kennung ausstellen, der Sie dazu berechtigt auch Bücher aus der Lehrbuchsammlung zu entleihen. Geben Sie dann bitte einen neuen Ausweisantrag und eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages mit der betr. Institution an der Leihstelle ab.

Abstimmen: Snackautomat in der Bibliothek?

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Die Bibliothek ist von den Fachschaften Human- und Zahnmedizin nochmal gebeten worden, einen Snackautomaten im Erfrischungsraum aufstellen. Die Bibliothek war bisher etwas vorsichtig, da die UKM-Verwaltung dies an die Aufstellung neuer Kaltgetränke- und Kaffee-Automaten gekoppelt hat. Dadurch würde sich aber Kaffeepreis von 40 auf 70 Cent erhöhen. Die Fachschaft hat uns nun aber Mut gemacht und vorgeschlagen, eine Abstimmung zu starten.

Wenn Sie uns nun ein Votum geben, könnten wir schnell für die Aufstellung dieser zusätzlicher Automaten sorgen. Angebot und Preise sind identisch mit den Automatencafes auf Ebene 4, Zentralklinikum, und in der Zahnmedizin. Der Kaffee soll wesentlich besser sein. Die Umfrage finden Sie rechts oben auf dieser Seite, sie endet am 28. November.

Die Frage lautet:

Möchten Sie einen Schokoriegel/Brötchen-Automaten in der Bibliothek,
auch wenn dadurch der Kaffee (bei besserer Qualität) teurer würde?

 

PS: Es gibt dann auch die Möglichkeit, einen Eisautomaten zu bekommen.

med – Das Magazin der ZB Med: 3. Ausgabe 2007

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Sie können unter dem folgenden Link die dritte Ausgabe 2007 von med – Das Magazin der Zweigbibliothek Medizin als PDF (1,8MB) herunterladen. med wird ab nächster Woche sowohl in der Bibliothek als auch der Kantine verfügbar sein. Es wird darüber hinaus in zahlreichen Exemplaren allen Instituten und Kliniken zugesandt. Ich hoffe, Aussehen und Inhalt gefällt Ihnen!

Editorial: Langzeitverfügbarkeit von eJournals
Ein VIP der BIB – du auch?
Bibliotheksgründer wird 75
subito – wie geht’s weiter?
Promotionsordnung und Bibliothek
GoMünster mit GoPubmed
i:mobile statt Rote Liste

Umlaute in PubMed

In PubMed können nuch auch Umlaute dargestellt und gesucht werden, wie das Technical Bulletin meldet. Es ist also möglich, nach einem Forscher „Müller“ zu suchen. Wundern sie sich aber nicht, wenn sowohl Autoren namens Müller als auch Muller gefunden werden, denn PubMed übersetzt den Autorennamen im Hintergrund in „Muller“ und sucht auch danach.

Cave! Suchen Sie zusätzlich auch nach „Mueller“, denn die Umsetzung von Umlauten beim Autor, Verlag oder PubMed kann auch diese Schreibweise umfassen.

Neu: 50 Lehrbücher auf einmal ausleihen

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Ab sofort können Studierende aus der Lehrbuchsammlung (LBS) 50 Bände gleichzeitig entleihen. Bisher war die Zahl der Bücher/Medien, die Sie aus der Lehrbuchsammlung gleichzeitig entleihen konnten, auf 15 begrenzt. Das sollte möglichst vielen Studierenden die Gelegenheit geben, die Bücher zu benutzen. Da wir seit dem laufenden Semester aus Mitteln der Studienbeiträge deutlich mehr Lehrbücher beschaffen können als zuvor, konnte die Ausleihbegrenzung nun deutlich verringert werden. Meldung

Universitäts- und Landesbibliothek bis 24 Uhr geöffnet

Dank der Studiengebühren öffnet die Universitäts- und Landesbibliothek nun länger:

Vom 3. Dezember an wird die ULB-Zentrale am Krummen Timpen montags bis freitags von 8 bis 24 Uhr geöffnet bleiben. Außerdem können Sie dann unsere Lesesäle und Freihandmagazine auch sonntags von 10 bis 18 Uhr nutzen.

Auch die Zweibibliothek Sozialwissenschaften in der Scharnhorststraße wird ab dem 3. Dezember länger geöffnet sein: Montags bis freitags 8 bis 22 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr. Meldung

Third Partys PubMed Tools

Als Third Party PubMed Tools werden Webseiten oder Datenbanken bezeichnet, die es ermöglichen, PubMed unter einer neuen Oberfläche oder in neuen Zusammenhängen/Aspekten zu durchsuchen. Der amerikanische Blogger Rothman hat eine Liste dieser Tools zusammengestellt:

UpToDate aktualisiert: Version 15.3

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Die klinische Reviews-Datenbank UpToDate wurde aktualisiert und steht nun in der Version 15.2 zur Verfügung. Der UpToDate Newsletter enthält Informationen über die neuesten Änderungen, wie z.B. die Einführung einer neuen Suchmaschine, die mehrere Begriffe gleichzeitig suchen kann, wie z.B. ganze Sätze oder Fragen.

UpToDate performs a continuous review of over 375 journals and other resources. Updates are added as important new information is published. The literature review for version 15.3 is current through August 2007; this topic was last changed on September 21, 2007. The next version of UpToDate (16.1) will be released in March 2008.

Unter What’s New können Sie sich die veränderten Inhalte anzeigen lassen. In der Oncology sind dies z.B.:

BRAIN TUMORS
– Pseudoprogression after treatment of malignant gliomas
BREAST CANCER
– Cardiotoxicity and adjuvant trastuzumab
– Trastuzumab and HER-2-negative tumors
– Raloxifene and breast cancer chemoprevention
CHEMOTHERAPEUTIC AGENTS
– Calcium and magnesium salts to prevent oxaliplatin neurotoxicity
– Infusion durations for rituximab and bevacizumab
ENDOCRINE TUMORS
– Adjuvant mitotane and resected adrenocortical cancer
– Tyrosine kinase inhibitors for advanced thyroid cancer
GASTROINTESTINAL CANCER
– Sorafenib for advanced hepatocellular cancer
– Initial chemotherapy for metastatic colorectal cancer
– Perioperative FOLFOX for potentially resectable colorectal cancer liver metastases
– Induction chemotherapy versus chemoradiotherapy in gastroesophageal (GE) junction adenocarcinoma
GENERAL ONCOLOGIC ISSUES
– Effects of diet on cancer treatment outcome
– Tetracycline for the rash from EGF pathway blockade
– Prophylactic dalteparin in patients with malignant gliomas
– Pyridoxine ineffective in preventing acral erythema
– Dexrazoxane approved for anthracycline extravasation

Besucherrekord von 2006 bereits gebrochen

Letzten Mittwoch, den 24. Oktober, wurde dieses Jahr bereits der 177.080te Besucher in der Bibliothek registriert. Damit sind die Besucherzahlen der ZB Med aus dem gesamten letzten Jahr bereits erreicht. 2006 war ein Rekordjahr mit der bis dato höchsten Besucherzahl. Dieser Rekord wird nun deutlich übertroffen werden – wir rechnen damit, dass 2007 sogar die Marke von 200.000 Besuchern geknackt wird. Jeder Besucher nach dem 24.Oktober trägt zu diesem neuen Rekord bei.

Nachtrag: Am 31. Oktober hatten wir 182.076 Besucher.