Erklärung zur Bar­ri­e­re­frei­heit

Das Projekt "Lernroboter im Unterricht" (Prof. Dr. Horst Zeinz, Institut für Erziehungswissenschaft der Westfälische Wilhelms-Universität Münster) hat den Anspruch, seine Websites entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Website des Projekts "Lernroboter im Unterricht", die über die URL https://www.uni-muenster.de/Lernroboter/ erreichbar sind gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit dem Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) § 12a Barrierefreie Informationstechnik und der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente ist der internationale Standard PDF/UA-1 Grundlage für die Barrierefreiheit.

  • Methodik der Prüfung: Selbstbewertung (Art.3 Abs. 1 lit. a) 1. Spiegelstrich des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 vom 11.10.2018)
  • Erstellt am: 22.09.2020
  • Zuletzt geprüft am: 22.09.2020

Realisierte Aspekte der Barrierefreiheit (Überblick über die Kernaspekte)

  • Der Dokumenttitel bezeichnet den Inhalt einer Webseite kurz und angemessen.
  • Seiteninhalte sind mit Überschriften gegliedert bzw. erschlossen. Jeder Text, der inhaltlich eine Überschrift darstellt, ist auch als HTML-Überschrift ausgezeichnet. Jede HTML-Überschrift, die als solche dargestellt ist, ist auch inhaltlich eine Überschrift.
  • Listen sind mit den vorgesehenen HTML-Strukturelementen ausgezeichnet. Absätze und Texthervorhebungen sind mit geeigneten Strukturelementen ausgezeichnet. Datentabellen sind richtig aufgebaut und ausgezeichnet.
  • Texte können vergrößert (oder verkleinert) werden. Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an (responsive Webdesign).
  • Alle Links, Buttons (beispielsweise auch die Bedienelemente eines Mediaelements) und Formularelemente sind auch mit der Tastatur erreich- und bedienbar. Der Fokus ist immer sichtbar.
  • Formularfelder haben sichtbare Beschriftungen.
  • Die Lesereihenfolge wird berücksichtigt, Seiteninhalte stehen unabhängig von der Darstellung in einer sinnvollen und brauchbaren Reihenfolge.

Nicht barrierefreie Inhalte

Wir arbeiten stetig daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Aufgrund der Größe und Komplexität des Webauftrittes sowie der Anbindung an das Zentralsystem der WWU Münster bitten wir in dieser Sache um Geduld. Folgende nicht barrierefreie Inhalte gibt es derzeit noch an einzelnen Stellen des Webauftrittes:

  • Stellenweise fehlen Alternativtexte (alt-Attribute) für Bilder / grafische Elemente. Diese befinden sich aktuell in Erstellung. (In Grafiken visualisierte Inhalte sind bereits zusätzlich als Alternative per Textelement, welches unmittelbar direkt im Grafikumfeld positioniert ist, beschrieben.)
  • Für eingebundene Videos stehen keine Audiotranskriptionen zur Verfügung. (Aktuell werden die auditiv übermittelten Informationen daher alternativ in Stichworten im Videohintergrund eingeblendet.)
  • Bewegte Inhalte (Slider) sind nicht immer abschaltbar. (Sie sind für 10 Sekunden sichtbar.)
  • Der Kontrast von Text zu Hintergrund liegt im Bereich der Links noch unterhalb des Verhältnisses 4,5:1.
  • Der Webauftritt bietet keine Angebote in Gebärdensprache.

Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

Für die meisten Videos, die seit dem 23.9.2020 produziert wurden, liegen keine Audiodeskriptionen vor. Die Bereitstellung von Videos mit Audiodeskriptionen stufen wir nach § 10 Absätze 4 und 2 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) in Verbindung mit Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 und nach § 4 Abs. 2 Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITVNRW) in Verbindung mit Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 als eine unverhältnismäßige Belastung ein, da die Inhalte nicht für aktive Verwaltungsvorhaben benötigt werden und auch in anderer barrierefreier Form zur Verfügung stehen. Zudem steht der technische Aufwand für die Bereitstellung von Audiodeskriptionen nicht im Verhältnis zur Nutzungshäufigkeit, denn weder der von uns eingesetzte Media Player noch die Plattform Youtube bieten eine zusätzliche Spur für Audiodeskriptionen an.

Die Videos enthalten keine exklusiven Informationen, eine textliche Alternative finden Sie auf den Webseiten des Projektes "Lernroboter im Unterricht". Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns. Nutzen Sie bitte die in der Fußzeile angegebene E-Mail-Adresse. Wir melden uns innerhalb weniger Tage bei Ihnen zurück und helfen beispielsweise durch Vermittlung zur zuständigen Stelle oder durch Hinweise auf alternative Nutzungswege.

Barrierefreie Alternativen

Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen, Webseiten oder Web-Anwendungen zur Bewerbung und Einschreibung wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen gerne den Menschen, denen die Nutzung und Erfassung der Webinhalte wegen mangelnder Barrierefreiheit unmöglich ist, auf verschiedene Arten:

  • in persönlichen Gesprächen,
  • am Telefon,
  • per E-Mail oder
  • postalisch.

Feedback

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind. Nutzen Sie bitte die in der Fußzeile angegebene E-Mail-Adresse.
Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen. Wir melden uns innerhalb weniger Tage bei Ihnen zurück. Wir helfen bei der Lösung des Problems zum Beispiel durch:

  • Beseitigung des Mangels,
  • Vermittlung zur zuständigen Stelle oder
  • Hinweise auf alternative Nutzungswege.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Weiterführende Informationen zum Studium mit Beeinträchtigung an der WWU Münster

Die Koordinierungsstelle Studium mit Beeinträchtigung unterstützt Studierende und Lehrende zu folgenden Themen:

  • Technische Unterstützung im Studium,
  • Barrierefreiheit der Gebäude der WWU,
  • Umsetzung barrierefreie Lehr-Lernmaterialien,
  • Beratung zur barrierefreien Studien- und Lehrorganisation.

Kontakt:
Koordinierungsstelle Studium mit Beeinträchtigung
Tobias Grunwald
Tel.: 0251 83-22015
kosmb@uni-muenster.de