Staatsexamen nach LPO 2003

Grafik: Übersicht zum Studium in der LPO 2003

Die grundständigen Lehramtsstudiengänge nach der LPO 2003 sind auslaufende Studiengänge. Eine Einschreibung in die grundständigen Lehramtsstudiengänge nach der LPO 2003 ist nicht mehr möglich.

Das Studium für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ist schulformspezifisch gegliedert. Es dient dem Erwerb der wissenschaftlichen Grundlagen für den Lehrerberuf und umfasst am Ausbildungsziel orientierte erziehungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und fachdidaktische Studien. Praxisphasen sind von Beginn des Studiums an einbezogen.
Die einzelnen Prüfungsteile der Staatsprüfung sind studienbegleitende Bestandteile des Hauptstudiums  und schließen jeweils einzelne Themenfelder (Fachwissenschaft / Fachdidaktik) ab. Für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Real- und entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen (GHR nach LPO 2003) beträgt die Regelstudienzeit 7 Semester, für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe nach LPO 2003) und das Lehramt an Berufskollegs (BK nach LPO 2003) 9 Semester. Es folgt der Vorbereitungsdienst, der mit der Zweiten Staatsprüfung und damit mit der Befähigung für das entsprechende Lehramt abschließt. Beim Lehramt GHR (LPO 2003) ist die Befähigung auch von der Fachkombination entsprechend des Schulformschwerpunktes (G und/oder HRGe) abhängig.