

Vom 7. bis 10. Juni 2024 fand der Workshop „Zugang zu kulturellen Gütern: (Rechtliche) Gründe für Zugangshindernisse — (rechtliche) Lösungsmöglichkeiten?“ in Gerswalde (Uckermark) statt. Der Workshop war eine Kooperation mit dem Projekt „Zentrum für Legistik“ des Bundesministeriums der Justiz.
Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. Reinold Schmücker (Universität Münster, Sprecher der Kolleg-Forschungsgruppe „Zugang zu kulturellen Gütern im digitalen Wandel“)
Referenten:
- Matthias Schmid, Ministerialdirigent (Bundesministerium der Justiz)
- PD Dr. Dr. Grischka Petri (FIZ Karlsruhe – Leibniz-Institut für Informationsinfrastruktur)/NFDI4Culture/Non-resident Permanent Fellow der Kolleg-Forschungsgruppe „Zugang zu kulturellen Gütern im digitalen Wandel“)
Digitale Medien erleichtern und erweitern den Zugang zu bedeutenden Beständen an kulturellen Gütern in vielfältiger Weise und in beispiellosem Maß. Allerdings bringen digitale Zugangsinfrastrukturen auch neue Formen von Zugangshindernissen mit sich. Manche Zugangseinschränkungen sind gut begründet und zu akzeptieren. In anderen Fällen erscheint die Notwendigkeit und Legitimität von Zugangsbeschränkungen weniger klar. Unter Umständen mögen Zugangshindernisse, die sich aus bestimmten Normen des geltenden Rechts ergeben, sogar unnötig und illegitim erscheinen. In solchen Fällen stellt sich die Frage nach der Möglichkeit einer Nachjustierung der betreffenden Normen, die dazu beitragen könnte, den Zugang zu bisher unzugänglich bleibenden Gegenständen kulturellen Interesses zu ermöglichen oder zu erleichtern, wobei allfälligen schützenswerten Interessen Rechnung zu tragen ist.
In Kooperation mit dem Projekt „Zentrum für Legistik“ im Bundesministerium der Justiz analysierte der Workshop eine Reihe von Zugangskonflikten und Zugangshindernissen in unterschiedlichen Fallkonstellationen u. a. im Bezug auf Werke der digitalen Medienkunst sowie kulturgeschichtliche Sammlungen zunächst im Hinblick auf die dabei typischerweise auftretenden konfligierenden Interessen und Ansprüche aller beteiligten Parteien, sodann im Hinblick auf die für den jeweiligen Konflikt und das Handeln der beteiligten Akteure einschlägigen Bestimmungen des geltenden Rechts. Neben den unmittelbar Ansprüche auf die Einschränkung des Zugangs zu bestimmten Gegenständen, Informationen oder Darstellungen begründenden Normen des Urheberrechts, des Strafrechts, des Datenschutzes sowie persönlichkeitsrechtlich begründeten Ansprüchen kamen dabei auch prozedurale Normen, Sorgfaltspflichten und andere Regelungen des Haftungsrechts in den Blick, die in manchen Fällen das Risiko einer Einräumung von Zugängen zu – sei es auch nur potentiell – rechtebewehrten Objekten den verantwortlichen Akteuren unvertretbar erscheinen lassen. Aufbauend auf der Analyse der betreffenden Fallkonstellationen wurden verschiedene Lösungsansätze diskutiert, die zur Verringerung oder Vermeidung vermeidbar erscheinender Zugangs¬beschränkungen beitragen könnten. Die Veranstaltung diente der wechselseitigen Beratung einerseits der Kolleg-Forschungsgruppe, andererseits der mit der Ausarbeitung von einschlägigen Gesetzentwürfen befassten Legisten.