Wirtschaft und Recht

Der Bachelorstudiengang Wirtschaft und Recht beruht auf einer Kooperation der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Das Studium setzt sich aus den drei Bereichen Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften und Studium Fundamentale einschließlich der Bachelorarbeit zusammen.

Die Prüfungsordnung finden Sie bei den Rechtsgrundlagen des Studiums.

Weitere Informationen finden Sie im Bachelor Service- und Informationscenter.

Politik und Recht

Der Bachelorstudiengang Politik und Recht beruht auf einer Kooperation des Fachbereichs 06 - Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Das Studium setzt sich aus den drei Bereichen Politikwissenschaft, Rechtswissenschaften und Studium Fundamentale einschließlich der Bachelorarbeit zusammen.

Die Prüfungsordnung finden Sie bei den Rechtsgrundlagen des Studiums.

Weitere Informationen finden Sie im Bachelor Service- und Informationscenter.

Studiengangwechsel

Wenn Sie einen Wechsel in den Studiengang "Rechtswissenschaften" mit dem Ziel Erste Juristische Prüfung ("Staatsexamen") planen, dann beachten Sie bitte folgende Hinweise:

(Weitere Informationen finden Sie an dieser Stelle in Kürze)

  • Voraussetzungen

    Ein Wechsel in den Staatsexamensstudiengang ist grundsätzlich jederzeit möglich. Ist der Bachelor

    • abgeschlossen,  kann der Wechsel probemlos erfolgen. Die Einstufung erfolgt aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Zwischenpürfung in das 4. Fachsemester.
    • noch nicht abgeschlossen, dann müssen so viele rechtwissenschaftliche Leistungen bereits erbracht worden sein, dass eine Einstufung mindestens in das 2. Fachsemester möglich ist.
  • Verfahren

    Für die Anerkennung Ihrer Leistungen aus dem Bachelor-Studiengang senden Sie uns bitte an  pruefungsamtfb03@uni-muenster.de

    • eine aktuelle QISPOS-Leistungsübersicht
    • ggf. einen Wilma I-Auszug
    • ggf. die Hausarbeit aus dem Integrationsmodul II und deren Bewertung (wenn es sich um eine juristische Hausarbeit gehandelt hat) zur Prüfung der Anerkennung als Zusatzhausarbeit.

    Nach einer entsprechenden Prüfung werden die Leistungen dann anerkannt und in Ihr Prüfungskonto in Wilma 3 eingetragen.

  • Bis zum Examen muss mindestens vier Semester studiert werden. In dieser Zeit müssen einige Leistungen erbracht werden, die nicht im alten Studiengang erbracht werden können:

    zu erbringende Leistungen

    • neben den im Studiengang Politik/Wirtschaft und Recht vorgesehenen Leistungen, sind folgende Leistungen für die Erste Juristische Prüfung abzulegen:
    • Strafrecht I und II
    • drei Hausarbeiten in den drei Rechtsgebieten (Zivil-, Straf-, Öffentliches Recht)
    • eine Zusatzhausarbeit
    • zwei Grundlagenfächer (eins historisch, eins gesellschaftlich)
    • Zwischenprüfungsklausur Gesetzliche Schuldverhältnisse & Sachenrecht
    • Zwischenprüfungsklausur Strafrecht III
    • Fremdsprachennachweis
    • Schwerpunkt (kann im Modul R4 während des Bachelors abgelegt werden); eine Anerkennung wird mit dem Bestehen der Zwischenprüfung möglich.
    • 12 Wochen Praktika: Verpflichtend ist dabei jeweils ein Praktikum in der Rechtspflege (Kanzlei, Gericht, etc.) und eines in der Verwaltung (Stadtverwaltung, etc.). Entscheidend ist die Betreuung durch einen Volljuristen (Erfolgreicher Abschluss der Zweiten Juristischen Prüfung ("2. Staatsexamen")). Die Praktika können zweimal sechswöchig oder dreimal vierwöchig stattfinden.
      Wichtig: Für einige Stellen muss man sich über ein Jahr im Voraus bewerben.