FAQ ("frequently asked questions")
Falls Sie noch weitere Fragen zum Doppelstudiengang Deutsches und Französisches Recht haben, finden Sie die Antworten darauf vielleicht hier.
Wir haben mögliche Fragen zusammengefasst in:
Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen und Bewerbungsverfahren
Gibt es einen Numerus clausus (NC) für den Studiengang Deutsches und Französisches Recht?
Der Studiengang ist zulassungsfrei, d.h. es gibt keinen NC. Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist lediglich das Vorliegen der allgemeinen Hochschulberechtigung (regelmäßig Abitur) und der Nachweis hinreichender Deutsch- und Französischsprachkenntnisse. Allerdings ist der Studiengang seitens der Université Lyon 3 auf 30 Plätze begrenzt, sodass bei einer Überschreitung der Bewerbungszahlen die Auswahl anhand der Abiturnote vorgenommen wird.
Welches Sprachniveau wird vorausgesetzt?
Studieninteressierte mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung benötigen für die französische Sprache einen Nachweis auf B2-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
Welcher Nachweis wird für das Sprachniveau akzeptiert?
Der Nachweis von Französischkenntnissen kann durch eine Hochschulzugangsberechtigung im jeweiligen Land, die das Sprachniveau explizit ausweist, oder Sprachzertifikate erfolgen (z.B. DALF/DELF, C-Test).
Ist ein späterer Wechsel in den Studiengang möglich?
Ein späterer Wechsel in den Studiengang ist nicht möglich, da eine Einschreibung in Lyon ab dem ersten Fachsemester erforderlich ist. Selbst wenn Sie Leistungen aus vergleichbaren Studiengängen anrechnen lassen können, ist ein Aufenthalt an der Universität Lyon nicht vor dem 5. Fachsemester möglich. Eine Ausnahme gilt für den Fall, dass im 1. Semester nicht alle Plätze belegt werden konnten. In diesem Fall besteht für Studierende der FFA, die das erste Fachsemester erfolgreich absolviert haben, die Möglichkeit, zum 2. Semester in den Doppelstudiengang zu wechseln. Bitte melden Sie sich dafür bis zum 1.3. Ihres ersten Fachsemesters bei uns. Es gilt das Prinzip first come, first serve.
Wann ist Bewerbungsschluss?
Bewerbungsschluss ist jeweils am 15.7. Für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen gilt der Poststempel.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren".
Gibt es ein Nachrückverfahren?
Bewerber:innen, die in der ersten Auswahl nicht berücksichtigt werden können, nehmen automatisch an einem Nachrückverfahren teil. Sie erhalten nach Bewerbungsschluss zunächst keine Nachricht, werden aber auf einer Warteliste geführt. Ein zusätzlicher Antrag ist dafür nicht erforderlich. Weitere Informationen zum Nachrückverfahren finden Sie auf der Seite "Voraussetzungen und Bewerbungsverfahren".
Wann startet der Studiengang jeweils?
Der Studiengang wird jährlich jeweils zum Wintersemester angeboten. Studienbeginn ist demnach Anfang Oktober.
Fragen zur Vereinbarkeit mit dem Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen)
Hinweis: Staatsexamen steht landläufig für den Studienabschluss "Erste Juristische Prüfung"
Werden Teile dieses Studiengangs für das juristische Staatsexamen anerkannt?
Die für die Zwischenprüfung des Staatsexamensstudiengangs erforderlichen Studienleistungen im Zivilrecht und im öffentlichen Recht werden im Rahmen des Doppelstudiengangs vollständig absolviert und können entsprechend angerechnet werden. Zudem können die in Lyon erbrachten Leistungen des dritten Studienjahres für den Schwerpunktbereich 10 „Droit français“ des deutschen Jurastudiums angerechnet werden.
Welche Leistungen muss ich für den Staatsexamensstudiengang zusätzlich erbringen?
Zusätzlich zu den Leistungen des Doppelstudiengangs müssen noch eine Klausur im Strafrecht (Strafrecht I oder II), eine Hausarbeit im Strafrecht, Strafrecht III sowie eine Zusatzhausarbeit und ein gesellschaftliches Grundlagenfach absolviert werden.
Ist eine parallele Einschreibung für den Staatsexamensstudiengang sinnvoll?
Ja, eine parallele Einschreibung ist empfehlenswert.
Parallele Immatrikulation: Bei paralleler Immatrikulation können alle für das Staatsexamen erforderlichen Leistungen bereits parallel zum Doppelstudium erbracht werden. In diesem Fall kann nach dem Studienjahr in Lyon direkt mit der Vorbereitung auf das Staatsexamen begonnen werden. Das JPA Hamm erkennt für das Doppelstudium drei Freisemester für den Freischuss an.
Immatrikulation nur für den Doppelstudiengang: Während des Doppelstudiums können ohne Einschreibung in den Staatsexamensstudiengang alle dafür erforderlichen Leistungen außercurricular erbracht werden – einzige Ausnahme davon ist Strafrecht III. Ein Wechsel in den Staatsexamensstudiengang nach dem Studienjahr in Lyon wird an der Universität Münster garantiert. Bei erfolgreicher Bewerbung erfolgt eine Einstufung in das 7. Fachsemester Jura. In diesem Fall muss nach dem Doppelstudium noch mindestens ein Semester für verbliebene Kurse aufgewendet werden. Ein solcher Studienplatz im Staatsexamensstudiengang wird allerdings erst bei Abschluss des Bachelors garantiert.
Wie erfolgt die Anrechnung der Schwerpunktbereichsprüfung für den Staatsexamensstudiengang?
Zur Anrechnung der erbrachten Leistungen in Lyon als Schwerpunktbereichsprüfung für den Staatsexamenstudiengang ist das vorherige Bestehen der Zwischenprüfung (d.h. auch im Strafrecht) erforderlich. Reichen Sie Ihren Anrechnungsantrag beim Prüfungsamt ein, sobald auch die für die Zwischenprüfung noch fehlenden Leistungen (Strafrecht und ein gesellschaftliches Grundlagenfach) erbracht worden sind. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Bachelorarbeit zur Anerkennung als Seminararbeit noch eine mündliche Leistung erbracht werden muss. Weiter Informationen zur Bachelorarbeit finden Sie auf der Seite "Anmeldung und Abmeldung". Bitte melden Sie sich über die Prüfungsportale WiLMa 1 oder WiLMa DREI rechtzeitig für das Seminar an, die Fristen liegen zumeist im vorherigen Semester. Die Fristen für die Seminaranmeldung finden Sie auf der Seite "Prüfungsleistungen".
Kann ich mich während meiner Zeit in Lyon an der Uni Münster beurlauben lassen?
Prüfungsleistungen an der Universität Münster können nur erbracht werden, solange für das betreffende Semester keine Beurlaubung vorliegt. Insbesondere für das 6. Semester darf somit keine Beurlaubung eingereicht sein, sofern Sie in diesem Semester entweder Ihre Bachelorarbeit in Münster betreuen lassen möchten und/oder die für den Staatsexamensstudiengang erforderliche mündliche Seminarleistung im September am Ende des Sommersemesters erbringen möchten. Wir empfehlen daher eine Beurlaubung nur für das 5. Semester.
Wie erfolgt der garantierte Wechsel in den Staatsexamensstudiengang nach Abschluss des Bachelorstudiums?
Bitte stellen Sie einen Einstufungsantrag per Mail an das Prüfungsamt. Mit dieser Einstufungsbescheinigung können Sie die Online-Immatrikulation auf den Seiten des Studierendensekretariats selbstständig vornehmen. Sie werden in das 7. Fachsemester eingestuft. Die Einschreibefrist für die Online-Immatrikulation beim Wechsel in den Staatsexamensstudiengang nach dem Bachelorabschluss ist der 15.9. Nach Abschluss des Bachelorstudiums werden Sie automatisch exmatrikuliert.
Fragen zum Studium und seinen Inhalten
Was sind die Vorteile gegenüber dem "klassischen Jura-Studium"?
Wer das deutsch-französische Doppelstudium absolviert, erwirbt Fachkompetenzen in mindestens zwei europäischen Rechtsordnungen und Sprachen und erlangt zwei international anerkannte Abschlüsse, einen deutschen Bachelor (LL.B.) und eine französische Licence. Vorteilhaft ist die binationale Studierendengemeinschaft und das Studieren in kleiner Kursstärke. Das ermöglicht auch einen persönlichen Kontakt zu Dozierenden und eine individuelle Studierendenbetreuung in Münster und Lyon.
Was ist der Vorteil gegenüber der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung im Französischen Recht?
Das Doppelstudium wird mit einem deutschen Bachelor und einer französischen Licence abgeschlossen, während die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung lediglich mit einem Zertifikat abschließt. Außerdem garantiert das Doppelstudium einen Studienplatz an der Université Lyon 3 für das dritte Studienjahr. Wer nur an der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung teilnimmt, muss sich bei Interesse selbstständig und ohne Garantie für einen Auslandsstudienplatz in Frankreich bewerben. Die Studierenden des Doppelstudiengangs studieren ab dem 1. Semester zudem als binationale Kohorte, belegen also etwa eigene deutsch-französische Arbeitsgemeinschaften.
Wie werden die französischen in deutsche Noten umgerechnet?
Für die Umrechnung französischer Noten in das Notensystem dieser Prüfungsordnung gilt die Umrechnungstabelle, die Sie der Seite mit den Rechtsgrundlagen entnehmen können.
Fragen zu den Studienorten
Wie viel Zeit verbringe ich wo?
Die ersten zwei Jahre (= vier Semester) verbringen die Studierenden an der Universität Münster, das dritte Jahr (= zwei Semester) an der Université Lyon 3.
Welche Vorteile bietet die Stadt Münster als Studienort?
Münster ist eine Großstadt im schönen Westfalen und verdient zu Recht den Ruf höchster Lebensqualität. Insbesondere die Altstadt, moderne Cafés, altbewährte Kneipen sowie viele kulturelle Angebote machen die Stadt zu einem lebendigen und jungen Zentrum. Zum Auftanken im Grünen bieten der Schlosspark, der Botanische Garten und die Promenade viele Möglichkeiten. Im Sommer laden die Aaseewiesen oder der Kanal zum Verweilen und das Umland zu Ausflügen mit dem Rad ein. Aufgrund der oft nur kurzen Entfernungen zwischen den Stadtgebieten mit dem Rad ist die ganze Stadt euer Campus. Eine „Leeze“, wie das Rad liebevoll genannt wird, ist damit für das Studium in Münster unverzichtbar.
Welche Vorteile bietet die Stadt Lyon als Studienort?
Lyon ist geprägt von der großen Zahl an Studierenden, die von den vielen kulturellen, sportlichen und kulinarischen Angeboten der drittgrößten französischen Kernstadt profitiert. Geschätzt werden zudem das kulturelle Erbe der Stadt und die Altstadt Vieux Lyon. Daneben kommt auch das Nachtleben nicht zu kurz, insbesondere auf der Presqu’île sowie auf den kleinen Plätzen und entlang der Flüsse sind immer viele junge Leute unterwegs. Die Stadt ist sowohl in Richtung französische Alpen und Mittelmeer als auch nach Italien, in die Schweiz und nach Deutschland gut angebunden. Die juristische Fakultät der Université Lyon 3 ist derzeit auf drei Standorte verteilt und bietet auch darüber hinaus viele internationale Angebote und Kooperationen in der École européene et internationale de droit an.
Wo finde ich allgemeine Tipps für das Studium und das Leben in Frankreich?
Hilfreiche Informationen zum Studium und Leben in Frankreich hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. in Kooperation mit dem Deutsch-Französischen Jugendwerk (DFJW) in einem Ratgeber zusammengestellt, der auf der Seite des DFJW eingesehen werden kann.
Finanzielle Fragen
Welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten gibt es während des Aufenthalts in Lyon?
Während des Auslandsaufenthalts gibt es die Möglichkeit der Förderung durch die Deutsch-Französische Hochschule, die eine Einschreibung bei derselben voraussetzt. Daneben kann eine Förderung durch das ERASMUS+ Programm der EU für den Zeitraum, den die Studierenden im jeweiligen Partnerland verbringen, beantragt werden.
Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie gerne der Seite "Finanzielle Unterstützung".
Für das Studienjahr in Lyon kann außerdem das französische Wohngeld (CAF) beantragt werden.
Falls Sie darüber hinaus noch etwas wissen wollen, was nicht hier schon beantwortet wurde - oder falls noch mehr Details zu einer Fragestellung benötigt werden - sind wir natürlich gerne behilflich. Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf der Seite "Deutsches und Französisches Recht"
