Studienverlauf

Der Doppelstudiengang gliedert sich in zwei große Abschnitte: die ersten beiden Studienjahre finden an der Universität Münster und das dritte Studienjahr an der Université Lyon 3 statt. Die Studierenden aus Deutschland und Frankreich absolvieren die Veranstaltungen sowohl in Münster als auch in Lyon grundsätzlich gemeinsam und bilden so eine bestehende Studierendengemeinschaft. Die Veranstaltungen des deutschen Rechts in Münster und des französischen Rechts in Lyon belegen sie jeweils zusammen mit den weiteren Studierenden der Rechtswissenschaften.

Parallel dazu sind außerdem Sprachkurse zu belegen. Deutsche Studierende belegen französische, und französische Studierende belegen deutsche Sprachkurse. Im Einzelnen kommen auf die Studierenden folgende Kurse zu:

Für die deutschen Studierenden:

  1. Semester : Entraînement à la lecture de textes juridiques
  2. Semester : Français juridique : pratique de l’exposé et de l’argumentation, Méthodologie juridique française 
  3. Semester : Français juridique : de la recherche documentaire à la rédaction
  4. Semester : Traduction juridique

Für die französischen Studierenden:

  1. Semester: Kommunikation in Alltag und Gesellschaft
  2. Semester: Fachsprache Jura I
  3. Semester: Fachsprache Jura II
  4. Semester: Traduction juridique

Eine Übersicht zu dem Studienverlauf entnehmen Sie bitte dem Studienverlaufsplan.

Für Anrechnungen aus vorherigen Studiengängen anderer Universitäten ist das Studieninformationszentrum (SIZ) zuständig.

Verteilung Arbeitsgemeinschaften: Für die Studierenden den Doppelstudiengangs gibt es eine eigene AG im Verfassungsrecht I und II, Verwaltungsrecht sowie BGB AT, Schuldrecht und Sachenrecht. Bitte nehmen Sie in diesen Fächern nicht an der gerechten AG-Verteilung im Learnweb teil, da eine gesonderte AG für Sie bereits festgelegt ist. Da das Strafrecht kein Bestandteil des Bachelor-Curriculums ist, nehmen Sie dort bitte an der gerechten AG-Verteilung teil.

Eine detaillierte Beschreibung des Studienverlaufs finden Sie untenstehend nach den entsprechenden Semestern kategorisiert.

Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Seite "Anmeldung und Abmeldung".

Informationen zur Rückgabe der Prüfungsarbeiten auf der Seite "Nach der Prüfung".

Informationen zur Anerkennung von Prüfungen sehen Sie bitte die Seite "Anerkennung von Prüfungsleistungen".

Informationen zur Wiederholung von Prüfungen finden Sie auf der Seite "Wiederholung von Prüfungen".

  • 1. Semester (WiSe Münster)

    Zu belegende Veranstaltungen:

    • Bürgerliches Recht – Allgemeiner Teil
    • Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I (Staatsorganisation, Staatsprinzipien, Verfahren)
    • Rechtshistorischer Vertiefungskurs
    • Introduction au Droit français
    • Français juridique

    Im Zivilrecht beginnt das Studium mit den rechtlichen Grundlagen und dem allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), der grundlegende Regelungen für alle speziellen Rechtsgebiete des BGB definiert (1. Buch des BGB).

    Im Öffentlichen Recht beginnt der Studiengang mit einer grundlegenden Vorlesung zur deutschen und europäischen Verfassung, d.h. den Prinzipien, der Organisation und den Verfahren (Modul Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht I). Besonders hervorzuheben ist dabei die innovative Verknüpfung nationaler und europäischer Fragestellungen, die ab dem ersten Semester einen direkten Vergleich und das Erkennen gemeinsamer Strukturen ermöglicht und damit ein profunderes Verständnis der verschiedenen Systeme verspricht. Dies ist gerade mit Blick auf den binationalen Charakter des Studiengangs und die Berufsperspektiven sinnvoll, denn der deutsche Zugriff auf das Unionsrecht kann im zweiten Semester mit dem französischen verglichen werden.  Die Module des deutschen Zivilrechts bzw. öffentlichen Rechts werden – je nach Wahl der Studierenden – um ein rechtshistorisches Vertiefungsfach ergänzt.

    Beginnend ab dem ersten Semester werden auch die Grundlagen für das spätere vertiefende Studium des französischen Rechts in Frankreich gelegt und grundlegende Fachsprachenkenntnisse vermittelt (Kurs Introduction au Droit français).

  • 2. Semester (SoSe Münster)

    Zu belegende Veranstaltungen:

    • Schuldrecht Allgemeiner Teil und Besonderes Vertragsrecht
    • Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht II (Grundrechte und Grundfreiheiten)
    • Droit constitutionnel
    • Méthodologie juridique française
    • Français juridique – exposé et argumentation

    Auf dem ersten Semester aufbauend befassen sich die Studierenden im zweiten Semester mit den deutschen und europäischen Grundrechten (Modul Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht II). Im Zivilrecht werden die allgemeinen Regeln der Schuldverhältnisse vermittelt (2. Buch des BGB) in Kombination mit dem Kaufrecht aus dem besonderen Vertragsrecht, woraus sich Abgrenzungsschwierigkeiten zum allgemeinen Schuldrecht ergeben.

    Der Kurs Droit constitutionnel ermöglicht einen ersten selbständigen Rechtsvergleich mit den Kenntnissen aus dem ersten Semester zum deutschen Verfassungsrecht. Zudem wird im Kurs Méthodologie juridique française näher auf die Besonderheiten der französischen juristischen Arbeitsweise eingegangen.

  • 3. Semester (WiSe Münster)

    Zu belegende Veranstaltungen:

    Sachenrecht

    Gesetzliche Schuldverhältnisse

    • Allgemeines Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht
    • Droit des obligations
    • Français juridique : de la recherche documentaire à la rédaction

    Im dritten Semester lernen die Studierenden im Modul Sachenrecht schließlich die dingliche Rechtsebene im Zivilrecht kennen (3. Buch des BGB). Zugleich beschäftigen sich die Studierenden im Rahmen des Moduls Gesetzliche Schuldverhältnisse mit besonderen Schuldverhältnissen, die im Gegensatz zu solchen des zweiten Semesters nicht auf Rechtsgeschäften beruhen.

    Im Öffentlichen Recht werden der Aufbau, die Rechtsgrundlagen und Handlungsweisen der öffentlichen Verwaltung vermittelt. Es werden die verschiedenen Möglichkeiten des gerichtlichen Rechtsschutzes und die Abgrenzung des Verwaltungsaktes zu anderen Formen verwaltungsrechtlichen Handelns behandelt. Damit wird die Grundlage für einen Vergleich des deutschen Verwaltungsrechts mit dem französischen droit administratif (4. Semester) geschaffen.

    Der Kurs Droit des obligations bildet schließlich das französische Pendant zum deutschen Schuldrecht.

  • Auslandspraktikum (bis 4. Semester)

    Informationen über das Auslandspraktikum entnehmen Sie bitte der gleichnamigen Seite.

  • 4. Semester (SoSe Münster)

    Zu belegende Veranstaltungen:

    • Droit pénal
    • Droit administratif
    • Traduction juridique
    • Wahlkurs im Common Law/International Law
    • Seminar zur Vorbereitung auf die Bachelorarbeit
    • Praktikum

    Der Kurs zum Droit administratif führt in das französische Verwaltungsrecht ein und behandelt die verschiedenen verwaltungsrechtlichen Akteure sowie seine Grundprinzipien, namentlich die Autonomie, die dualistische Gerichtsbarkeit und die Zentralität des Staates, und ihre Folgen für die Staatsorganisation.

    Eine Einführung in das im Bachelor ansonsten ausgeklammerte Strafrecht bietet der Kurs droit pénal. Dieser legt die Grundlagen im französischen Strafrecht.

    Je nach Wahl belegen die Studierenden zusätzlich einen Kurs im Common Law oder im International Law, z.B. Introduction to Public International Law, British Constitutional Law, Common Law of Contract, Common Law of Torts oder US Constitutional Law. Damit trägt das Modul zur Vertiefung der Englischkenntnisse bei und vermittelt Grundlagenkenntnisse im gewählten Rechtsbereich.

    Das Seminar zur Vorbereitung auf die Bachelorarbeit bereitet die Studierenden darauf vor, in ihrer Bachelorarbeit Akzente in einem der im Studium behandelten und vertieften Problemkreise des deutschen und des französischen Rechts, namentlich dem Demokratie-, Verfassungs- und Staatsverständnis, der Rechtsgeschichte, dem Verhältnis des nationalen Rechts zum Unionsrecht, Verbraucherschutz oder den Regelungen des Wirtschaftsrechts zu setzen.

    Nähere Ausführungen zur Mündlichen Prüfung entnehmen Sie bitte der Seite "Anmeldung und Abmeldung".

  • 5. Semester (WiSe Lyon)

    Zum genauen Angebot siehe: Les Parcours de Licence

    Der zweite Studienabschnitt findet an der Université Lyon 3 statt. Dort besteht die Möglichkeit, zwischen einer zivilrechtlichen und einer öffentlich-rechtlichen Ausrichtung des dritten Studienjahrs zu wählen. Die Fächer im dritten Studienjahr lassen sich in Basis-, Erweiterungs- und Grundlagenmodul einteilen. In den Basismodulen werden Grundlagen in Vorlesungen sowie verpflichtenden „Travaux Dirigés“ (vergleichbar mit deutschen Arbeitsgemeinschaften) vermittelt. In den Travaux Dirigés sind verpflichtende Hausarbeiten anzufertigen, die dazu dienen, Sicherheit in der Verschriftlichung juristischer Methoden zu erhalten. Die Erweiterungsmodule bestehen hingegen aus vertiefenden Vorlesungen.

  • 6. Semester (SoSe Lyon)

    Zum genauen Angebot siehe: Les Parcours de Licence

    Im sechsten Semester wird die an der Université Lyon 3 gewählte Vertiefungsrichtung fortgesetzt.

    Zum Abschluss des Studiums wird eine rechtsvergleichende Bachelorarbeit geschrieben. Weitere Informationen zur Prüfungsleistungen Bachelorarbeit entnehmen Sie bitte der Seite "Anmeldung und Abmeldung".