Anmeldung
Die Anmeldung zu den Klausuren und Hausarbeiten erfolgt elektronisch über das Elektronische Prüfungsverwaltungssystem SLcM. Bei der Anmeldung muss die Nutzerkennung und das Passwort des Zentrums für Informationsverarbeitung (ZIV) eingegeben werden.
Prüfende sind grds. die Personen, die als solche im SLcM eingetragen sind. Weitere sowie abweichende Prüfende werden vom Prüfungsamt bestellt.
Die Anmeldung zu den Klausuren und Hausarbeiten erfolgt elektronisch über das Elektronische Prüfungsverwaltungssystem SLcM. Bei der Anmeldung muss die Nutzerkennung und das Passwort des Zentrums für Informationsverarbeitung (ZIV) eingegeben werden.
Prüfende sind grds. die Personen, die als solche im SLcM eingetragen sind. Weitere sowie abweichende Prüfende werden vom Prüfungsamt bestellt.
Weitere Informationen zur Nutzung des SLcM finden Sie auf der Website des Projekts.
Prüfungen an der Universität Münster können nur erbracht werden, solange für das betreffende Semester keine Beurlaubung vorliegt. Insbesondere für das 6. Semester darf somit keine Beurlaubung eingereicht sein, sofern Sie in diesem Semester entweder Ihre Bachelorarbeit in Münster betreuen lassen möchten und/oder die für den Staatsexamensstudiengang erforderliche mündliche Seminarleistung im September am Ende des Sommersemesters erbringen möchten.
Bis zum Wechsel nach Lyon müssen alle Münsteraner Module abgeschlossen sein, d.h. eine ECTS-Gesamtzahl von 120 ECTS erreicht werden. Andernfalls ist ein Wechsel nach Lyon nicht möglich. Es ist selbst darauf zu achten, dass alle Leistungen im CMS verbucht werden. Auf Leistungen in anderen Portalen (Wilma I oder III) haben wir keinen Zugriff.
Unterschiedliche Prüfungsformate/Module
Nähere Informationen zum Ablauf des Studiums entnehmen Sie bitte den Seiten rund um den Bachelor Deutsches und Französisches Recht.
Semesterabschlussklausuren
Die Anmeldung zu den Semesterabschlussklausuren im Doppelstudiengang Deutsches und Französisches Recht erfolgt über SLcM. Die Anmeldefrist ist die gleiche wie im Staatsexamenstudiengang.
Bitte achten Sie darauf, sich bei SLCM sowohl für die Teilnahme an der Veranstaltung als auch für die Leistung anzumelden.
Wer zusätzlich im Staatsexamensstudiengang eingeschrieben ist, muss sich doppelt anmelden: WiLMa DREI und CMS. Bitte beachten Sie, dass diese doppelte Anmeldung zwingend ist und eine spätere händische Nachtragung aus WiLMa DREI in CMS grundsätzlich nicht möglich ist.
Auch die französischen Kurse müssen über das CMS angemeldet werden, nicht über SoLMa (Portal allein für FFA-Studierende).
Sprachkurse
Die Anmeldung für die Sprachkurse des Sprachenzentrums erfolgt über die Seite des Sprachenzentrums. Auskünfte dazu erteilt Frau Chloé Neyret.
Deutsche Studierende belegen französische Sprachkurse:
- Semester: Entraînement à la lecture de textes juridiques
- Semester : Français juridique : pratique de l’exposé et de l’argumentation, Méthodologie juridique française
- Semester : Français juridique : de la recherche documentaire à la rédaction
- Semester : Traduction juridique
Französische Studierende belegen deutsche Sprachkurse :
- 1. Semester: Kommunikation in Alltag und Gesellschaft
- 2. Semester: Fachsprache Jura I
- 3. Semester: Fachsprache Jura II
- 4. Semester: Traduction juridique
Hasuarbeit
Die Anmeldung zu den Hausarbeiten erfolgt wie bei den Klausuren über SLcM und bei einer doppelten Einschreibung in den Staatsexamensstudiengang zusätzlich über WiLMa DREI. Die Fristen zur Anmeldung und Abgabe sind die gleichen wie im Staatsexamenstudiengang.
Auslandspraktikum
Der Praktikumsbericht muss spätestens 4 Wochen vor der mündlichen Prüfung beim FFA-Büro zusammen mit dem Anmeldeformular eingereicht werden. Der späteste Termin zur Einreichung des Praktikumsberichts ist der 30.6 des jeweiligen Jahres. Nach Ende Juli finden keine mündlichen Prüfungen mehr statt. Die Prüfungstermine finden i.d.R. im April, Mai oder Juni statt. Eine Terminfestlegung erfolgt im Wintersemester zuvor und wird den Studierenden frühzeitig mitgeteilt.
Das Anmeldformular entnehmen Sie bitte der Seite der FFA.
Bachelorarbeit
Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Bachelorarbeit/mémoire de licence in Münster oder in Lyon betreuen zu lassen. Es gelten die Anforderungen der jeweiligen Prüfungsordnungen – auf eventuelle minimale Abweichungen, insb. im Umfang wird hingewiesen. Die Arbeit ist in dem Rechtsgebiet (Zivilrecht oder Öffentliches Recht) zu schreiben, in dem der Schwerpunkt in Lyon gewählt wurde.
In Münster muss sich zur Bachelorarbeit nur anmelden, wer sich in Münster betreuen lässt. Bitte beachten Sie die Anmeldeformulare und beachten Sie, dass eine Anmeldung über das Anmeldeformular sowie über CMS 12 Wochen vor Abgabedatum erfolgen muss. Im Leitfaden sind zudem die Möglichkeiten der Betreuung in einem Seminar oder als individuelle Betreuung beschrieben. Das späteste Abgabedatum bestimmt die Uni Lyon einheitlich für Arbeiten in Münster und Lyon zwecks früher Noteneintragung in Lyon.
Die Arbeit kann nur in der L3 geschrieben werden, eine Bearbeitung, z.B. im Rahmen eines vorherigen ERASMUS-Semesters in Lyon kann auch dann nicht erfolgen, wenn 120 LP erbracht worden sind. Dies ist eine Vorgabe der Uni Lyon; es ist allein das Ablegen einer Seminararbeit im Schwerpunkt 10 an der Universität Münster möglich. Eine Anrechnung für den Bachelor ist nicht möglich.
Für die Anrechnung als Schwerpunktseminararbeit im Staatsexamensstudiengang ("Rechtswissenschaften") ist zusätzlich eine mündliche Leistung notwendig. Zwar kann diese grundsätzlich in jedem Seminar der juristischen Fakultät im Sommersemester erbracht werden, allerdings wird im Seminar von Prof. Sydow darauf geachtet, dass dieser Termin möglichst im September liegt, damit die Studierenden aus Lyon zurück sind und in Präsenz teilnehmen können. Bitte beachten Sie, dass ein Ablegen der mündlichen Leistung im SoSe, in dem Sie sich zuvor in Lyon befunden haben, nur möglich ist, wenn Sie an der Universität Münster nicht beurlaubt sind.
Bitte melden Sie sich über die Prüfungsportale WiLMa 1 oder WiLMa DREI rechtzeitig für das Seminar an, die Fristen liegen zumeist im vorherigen Semester. Diese finden Sie auf der Seite "Prüfungen".
Abmeldung
Innerhalb der Anmeldefrist
Eine Abmeldung von einer angemeldeten Prüfung ist innerhalb der Anmeldefrist jederzeit ohne Angabe von Gründen über SLCM möglich.
Außerhalb der Anmeldefrist
Die Abmeldebedingungen außerhalb der Abmeldefrist entsprechen denen für Staatsexamensstudierende und können den Informationen auf der entsprechenden Seite entnommen werden.
