Anfertigung von Prüfungsleistungen
Zur Vorbereitung auf Klausuren und Hausarbeiten bietet die Fachschaft kostenlos eine Sammlung von Altklausuren an.
Zur Vorbereitung auf Klausuren und Hausarbeiten bietet die Fachschaft kostenlos eine Sammlung von Altklausuren an.
Bringen Sie zur Klausur Ihren Studierendenausweis und einen Lichtbildausweis mit. Wer sich nicht ausweisen kann, wird zur Klausur nicht zugelassen.
Schreiben Sie nur auf dem Prüfungspapier der Fakultät, das sich in Ihrem Klausurumschlug befindet. Ausführungen auf anderem Papier gelten als nicht geschrieben. Die Rückseiten dürfen nicht beschrieben werden.
Die Seiten müssen nummeriert werden.
Die Zwischenprüfungsklausuren müssen am Ende unterschrieben und die Klausurseiten müssen mit Ihrem Namen und Ihrer Matrikelnummer versehen werden.
Die Schwerpunktbereichsklausuren dürfen nicht unterschrieben und die Klausurseiten nur mit Ihrer Matrikelnummer versehen werden.
Verwenden Sie keine Bleistifte und keinen TippEx, da dies zu Problemen beim Einscannen führt und Ihre Arbeit nicht erfasst werden kann.
Eine Prüfungsarbeit wird nur bewertet, wenn ihr das Deckblatt beigelegt ist, das Sie in Ihrem Klausurumschlug erhalten haben. Teilnehmende aus anderen Studiengängen müssen ein eigenes Deckblatt mit Namen, Matrikelnummer und Studiengang anfertigen.
Die Klausur darf weder mit Heft- noch mit Büroklammern zusammengeheftet, sondern muss ungeheftet in das DIN-C4 Kuvert mit Sichtfenster gesteckt werden! Ihre Klausur kann sonst nicht eingescannt und im Prüfungsamt erfasst werden.
Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können vor Ablauf der Anmeldefrist beim Prüfungsamt beantragen, dass ihnen eine längere Bearbeitungszeit (s.u. "Nachteilsausgleich" zugestanden wird (§ 6 Abs. 1 PrüfO). Wurde Ihnen eine Verlängerung gewährt, setzen Sie sich rechtzeitig vor der Klausur mit dem Institut des Prüfers in Verbindung. In der Regel schreiben Sie die Klausur in einem separaten Raum.
Sie dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben verwenden. Zugelassene Gesetzestexte dürfen keinerlei Anmerkungen oder Normverweise und keine Unterstreichungen oder Markierungen mehr enthalten. Wer andere als die vom Veranstaltungsleiter zugelassenen Hilfsmittel verwendet oder mit sich führt, verhält sich ordnungswidrig (§ 13 PrüfO). In diesem Fall kann die Klausur für "ungenügend (0 Punkte)" erklärt werden.
Das Mitführen von Handys, Smartphones, iPads, Smartwatches oder sonstigen elektronischen Geräten ist untersagt. Wird ein Smartphone o. ä. am Prüfungsplatz vorgefunden, wird dies als Täuschungsversuch gewertet.
Taschen und Mäntel sollten Sie ebenfalls nach Möglichkeit nicht mit in den Prüfungsraum nehmen.
Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, nicht zugelassene Hilfsmittel sicherzustellen und Prüflinge, die sich ordnungswidrig verhalten und dadurch andere stören, von der weiteren Klausurbearbeitung auszuschließen.
Der Aufgabentext für die Hausarbeiten wird am Montag nach der zweiten Klausurwoche im Learnweb bzw. Vorlesungskommentar veröffentlicht. Die Hausarbeiten werden in der vorlesungsfreien Zeit erstellt und zu Beginn der Vorlesungszeit abgegeben. Die genaue Abgabefrist legen die zuständigen Prüfenden fest.
Für den Ausdruck der Hausarbeit verwenden Sie bitte scannertaugliches Papier. Die Arbeit darf nicht mit Heft- noch mit Büroklammern zusammengeheftet werden, sondern muss ungeheftet in ein DIN-C 4 Kuvert mit Sichtfenster gesteckt werden! Ihre Arbeit kann sonst nicht eingescannt und im Prüfungsamt erfasst werden.
Alle Seiten der Arbeit sind zu nummerieren und einzeln mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Namen zu versehen.
Das Deckblatt für Ihre Hausarbeit wird nach deren Abgabe vom Lehrstuhl der/des Veranstaltungsleitenden auf Ihre Arbeit gelegt. Damit Verwechslungen vermieden werden, ist der Hausarbeit ein Vorblatt mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Namen voranzustellen.
Die Arbeit ist sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form als Textdatei beim Lehrstuhl der/des Veranstaltungsleitenden abzugeben. Näheres hierzu erfahren Sie im jeweiligen Learnwebkurs oder von der/dem Veranstaltungsleitenden.
Zur formalen Gestaltung der Hausarbeit finden Sie eine Handreichung. Beachten Sie außerdem die Vorgaben der Veranstaltungsleitung.
Alle Stellen, die anderen Werken dem Wortlaut oder Sinn nach entnommen sind, sind entsprechend kenntlich zu machen. Der Arbeit ist eine schriftliche Versicherung beizufügen, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie alle Zitate entsprechend als solche kenntlich gemacht wurden.
Als Mustertext für die Eigenständigkeitsversicherung kann folgende Formulierung dienen:
„Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen der Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken (dazu zählen auch Internetquellen) entnommen wurden, habe ich unter Angabe der Quelle entsprechend kenntlich gemacht.“
Als unselbständig gilt eine Bearbeitung insbesondere dann, wenn der Prüfling:
In der Seminarvorbesprechung wird Ihnen ein Thema zugeteilt, das zu Ihrem Schwerpunktbereich passt. Die Bestätigung Ihrer Zulassung (oder die Ablehnung) erfolgt erst nach Ablauf der Anmeldefrist.
Für den Ausdruck der Seminararbeit verwenden Sie bitte scannertaugliches Papier. Die Arbeit darf nicht mit Heft- noch mit Büroklammern zusammengeheftet werden, sondern muss ungeheftet in ein DIN-C 4 Kuvert mit Sichtfenster gesteckt werden! Ihre Arbeit kann sonst nicht eingescannt und im Prüfungsamt erfasst werden.
Alle Seiten der Arbeit sind zu nummerieren und einzeln mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Namen zu versehen.
Das Deckblatt für Ihre Seminararbeit wird nach deren Abgabe vom Lehrstuhl der:des Veranstaltungsleitenden auf Ihre Arbeit gelegt. Damit Verwechslungen vermieden werden, ist der Hausarbeit ein Vorblatt mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Namen voranzustellen.
Die Arbeit ist sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form als Textdatei beim Lehrstuhl der:des Veranstaltungsleitenden abzugeben.
Hinsichtlich der formalen Gestaltung einer Seminararbeit beachten Sie bitte in erster Linie die Vorgaben der:des Seminarleitenden.
Im Übrigen können Sie sich an der Handreichun von Prof. Dr. Wittreck zur Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit orientieren.
Alle Stellen, die anderen Werken dem Wortlaut oder Sinn nach entnommen sind, sind entsprechend kenntlich zu machen. Der Arbeit ist eine schriftliche Versicherung beizufügen, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie alle Zitate entsprechend als solche kenntlich gemacht wurden.
Als Mustertext für die Eigenständigkeitsversicherung kann folgende Formulierung dienen:
„Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen der Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken (dazu zählen auch Internetquellen) entnommen wurden, habe ich unter Angabe der Quelle entsprechend kenntlich gemacht.“
Als unselbständig gilt eine Bearbeitung insbesondere dann, wenn der Prüfling:
Für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen können auf Antrag Maßnahmen zum Ausgleich dieser Nachteile bei Prüfungsleistungen getroffen werden.
Bitte stellen Sie hierfür jedes Semester einen formlosen Antrag beim Prüfungsamt, gern per E-Mail.
Teilen Sie uns darin bitte mit,
Beim ersten Antrag fügen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung, in der
Antragsfrist: Bitte beachten Sie, dass der Antrag spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist für die jeweilige Prüfung beim Prüfungsamt eingereicht werden muss.
Die Anmeldefristen finden Sie auf der Seite "Prüfungsleistungen" für das aktuelle Semester, sobald diese bekannt sind.