© Alexis Feldmeier García

voraussetzungen für eine Teilnahme an der ZQ BSK


 

 

1. Welche Voraussetzungen gibt es?





Diese Punkte müssen Sie erfüllen:

  • Sie sind Lehrkraft und Sie haben vom BAMF die Zulassung für Integrationkurse (nach §15 Abs. 1 oder 2 IntV).
  • Sie haben schon mindestens 300 UE unterrichtet.
  • (Sie haben den Fragebogen ausgefüllt. Informationen zum Fragebogen finden Sie hier.)
     
  • Wichtig:





     

  • diese UE zählen für die 300 UE



     Diese UE zählen für die 300 UE:

    • UE NACH dem 01.01.2018.
    • UE VOR Ihrer Anmeldung zur ZQ BSK.
    • UE in Integrationskursen.
    • UE in DeuFöV-Kursen.
    • Sie haben bei unterschiedlichen Bildungseinrichtungen unterrichtet? Zählen Sie alle UE zusammen. Von jeder Einrichtung benötigen Sie eine Bescheinigung. Es müssen mindestens 300 UE sein.

     

     

     

  • diese UE zählen NICHT für 300 UE



     Diese UE zählen NICHT für die 300 UE:

    • UE VOR dem 01.01.2018.
    • UE NACH Ihrer Anmeldung zur ZQ BSK.
    • UE in ESF-Kursen.
    • UE in anderen Berufssprachkursen als DeuFöV-Kursen.