Teilnahmebedingungen

  • An wen richtet sich das interne Fortbildungsprogramm?

    Die Veranstaltungen im internen Fortbildungsprogramm richten sich an alle Beschäftigten der Universität Münster. Dabei gilt es zu unterscheiden zwischen den allgemeinen Angeboten und Angeboten für spezielle Zielgruppen, wie zum Beispiel – Angebote für Frauen, das Führungskräfteentwicklungsprogramm etc. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Dienstvereinbarung.

    Das Fortbildungsprogramm der Universität Münster ist auch offen für Beschäftigte anderer Münsteraner Hochschulen.

  • Wann erscheint das interne Fortbildungsprogramm?

    Wir organisieren fortlaufend Seminare für Sie, informieren Sie sich daher gerne regelmäßig über die Angebote. Sie können sich jederzeit anmelden.

  • Gilt meine Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung als Arbeitszeit?

    Ja. Die Zeiten werden als Arbeitszeit angerechnet. Bitte sprechen Sie die Teilnahme an jeglicher Veranstaltung in der Arbeitszeit vorab mit Ihrer Führungskraft ab. Mit der Einladung zur Veranstaltung wird auch der Dienstgang zum Schulungsort genehmigt. Wenn Sie Teilnehmer*in der flexiblen Arbeitszeit sind, denken Sie bitte daran, einen Zeitkorrekturbeleg einzureichen bzw. nachträglich eine Buchungskorrektur über den Workflow zu stellen.

  • Ist die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung kostenlos?

    Die Teilnahme am internen Fortbildungsprogramm der Universität Münster ist für alle Beschäftigten und die Mitarbeiter*innen der kooperierenden Einrichtungen kostenlos.

Unterstützungsangebote

  • Wie wird allen Beschäftigten die Teilnahme am Fortbildungsprogramm ermöglicht?

    Damit alle Beschäftigten an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen können, bietet die Personalentwicklung verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten an:

    • Wir bieten Fortbildungsveranstaltungen für alle Beschäftigten an. Lassen Sie sich gerne beraten.
    • Wir bieten Fortbildungsveranstaltungen an verschiedenen Wochentagen und zu verschiedenen Tageszeiten an, sodass jede*r Voll- und Teilzeitbeschäftigte teilnehmen kann.
    • Wir bemühen uns um barrierefreie Präsenz- und Online-Veranstaltungen. Bei speziellen Bedarfen wenden Sie sich gerne an uns.
    • Wir bieten eine veranstaltungsbegleitende Kinderbetreuung an.

    Bei Feedback, Anregungen und Änderungswünschen wenden Sie sich gerne an uns: interne.fortbildung@uni-muenster.de

  • Gibt es die Möglichkeit einer Kinderbetreuung während einer Fortbildung?

    Sollte eine Veranstaltung außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit stattfinden und dadurch ein Kinderbetreuungsbedarf oder ein Betreuungsbedarf zu pflegender Angehöriger entstehen, können Sie sich zur Vermittlung von Unterstützungsmöglichkeiten an das Servicebüro Familie wenden. Dieses bietet allen an der Universität Münster beschäftigten Vätern und Müttern eine kostenlose Kinderbetreuung während Fortbildungsveranstaltungen an. Je nach Bedarf kann

    • eine Betreuung vor Ort organisiert werden,
    • eine Betreuung in Kooperation mit dem pme Familienservice Münster in deren Räumlichkeiten am Friesenring, den Adventure Kids, genutzt werden,
    • ein*e eigene*r Babysitter*in finanziert werden.

    Weitere Informationen erhalten sie hier oder schicken Sie eine E-Mail an claudia.cramer@uni-muenster.de

An- und Abmeldung

  • Wie melde ich mich zu einer Veranstaltung an und ab?

    Ihre Anmeldung erfolgt online mit Ihrer Kennung und dem zugehörigen Passwort auf der jeweiligen Seite einer Veranstaltung über den Button "Termin buchen". Bitte sprechen Sie die Teilnahme an jeglicher Veranstaltung in der Arbeitszeit vorab mit Ihrer Führungskraft ab.

    Sollten Sie an der geplanten Veranstaltung nicht teilnehmen können, bitten wir Sie um eine rechtzeitige Abmeldung, damit wir weitere Interessierte berücksichtigen können. Die Abmeldung erfolgt online über den Button "Abmelden" auf der Seite Meine Veranstaltungen.

  • Wie kann ich mich anmelden, wenn ich nicht Beschäftigte*r der Universität Münster bin?

    Das interne Fortbildungsprogramm der Universität Münster ist auch offen für externe Promovierende und Stipendiat*innen sowie Beschäftigte anderer Münsteraner Hochschulen und des Universitätsklinikums (UKM). In diesen Fällen benötigen Sie für die Anmeldung eine Uni-Kennung / Gast-Teilnehmer*innenkennung. Zur Beantragung der Kennung melden Sie sich bitte direkt bei Fortbildung Uni Münster mit der ausgefüllten und unterschriebenen Datenschutzerklärung.

    Bitte beachten Sie, dass das Verfahren ein paar Tage in Anspruch nimmt.
    Sobald die Kennung vorliegt, melden wir Sie zu der Veranstaltung an und gehen mit Ihnen das weitere Vorgehen durch. Bei zukünftigten Veranstaltungen können Sie sich selbst mit der Kennung und dem zugehörigen Passwort anmelden.

    Wenn Sie Beschäftigte/r des UKM, der Fachhochschule, des Studierendenwerks, der Kunstakademie oder der Deutschen Hochschule der Polizei sind, gehen wir von der Zustimmung Ihrer Einrichtung zur Teilnahme an der Veranstaltung aus.


    Fortbildungsbeauftragte sind:

    * für das Universitätsklinikum
    Frau Mertin, sowie weitere Mitarbeiter/innen der Reisekostenstelle
    Tel.: -58912
    E-Mail: reisekosten.ukm@ukmuenster.de

    * für die Fachhochschule
    Frau Rodemann
    Tel.: -64409
    E-Mail: nadine.rodemann@fh-muenster.de

    * für das Studierendenwerk
    Frau Aupers
    Tel.: - 79717
    E-Mail: Kathrin.Aupers@studentenwerk-muenster.de

    * für die Deutsche Hochschule der Polizei
    Frau Dr. Hauff
    Tel.: 0251 806 - 210
    E-Mail: Mechthild.Hauff@dhpol.de

    * für die Kunstakademie Münster
    Frau Listau
    Tel: 0251 8361 - 314
    E-Mail: listau@kunstakademie-muenster.de
    Hinweis: Beschäftigte der Kunstakademie haben bereits eine Kennung und brauchen keine Datenschutzerklärung einreichen.

  • Kann ich kurzfristig an einer Fortbildung teilnehmen, wenn es noch freie Plätze gibt?

    Ja, Sie können teilnehmen, wenn es noch freie Plätze gibt, auch wenn der Anmeldebutton schon ausgegraut ist. Melden Sie sich dazu gerne per E-Mail oder telefonisch bei uns (22436). In seltenen Fällen ist es nicht möglich, kurzfristig teilzunehmen, wenn zum Beispiel eine langfristige Vorbereitung für die Veranstaltung nötig war.

  • Wo bekomme ich eine Übersicht über meine Veranstaltungen?

    Über Klick auf den Button Meine Veranstaltungen finden Sie Ihre gebuchten Kurse, Ihre Vormerkungen und Ihre Teilnahmebescheinigungen. Die Daten stehen Ihnen 36 Monate zur Verfügung.

  • Gibt es eine Warteliste?

    Ja. Bei ausgebuchten Veranstaltungen gibt es die Möglichkeit, sich online auf eine Warteliste einzutragen. Sie rücken in der Reihenfolge der Anmeldung auf die Teilnahmeliste nach, wenn ein Platz in Ihrem gewünschten Seminar frei wird. Bitte halten Sie sich daher den gewünschten Termin frei.

Teilnahmebescheinigung und Evaluation

  • Erhalte ich eine Teilnahmebescheinigung?

    Haben Sie mehr als 75 % der Unterrichtszeit an einer Veranstaltung teilgenommen, erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Ihre Teilnahmebescheinigung befindet sich unter Meine Veranstaltungen. Dort können Sie diese 36 Monate lang herunterladen und speichern oder ausdrucken. Wenn Sie möchten, dass die Teilnahmebescheinigung in Ihre Personalakte aufgenommen wird, senden Sie bitte eine Kopie an Ihre jeweilige Personalabteilung (Abt. 3.1, 3.3, 3.4).

  • Wie erfolgt die Evaluation von Veranstaltungen?

    Im Nachgang einer Veranstaltung erhalten Sie eine E-Mail mit der Bitte um eine Rückmeldung zur Veranstaltung. Ihre Teilnahme an der Evaluation ermöglicht uns, die Fortbildungsveranstaltungen zu optimieren. Die Durchführung der Evaluation erfolgt anonym über das universitätseigene Programm EvaSys. Gerne nehmen wir Ihre Anregungen zu unseren Angeboten auch persönlich entgegen.

Externe Anbieter

  • Wie erfolgt die Anmeldung und Abmeldung bei einem externen Anbieter?

    Die Anmeldung zu einer Veranstaltung bei einem externen Anbieter übernimmt für Sie die Abteilung Personalentwicklung. Voraussetzung dafür ist, dass Sie Ihren Fortbildungsbedarf mit Ihrer Führungskraft besprochen haben und diese ihn bei der Abteilung Personalentwicklung gemeldet hat (gilt für Zentralverwaltung und Stabsstellen). In der Regel besprechen Sie dies mit Ihrer Führungskraft in Ihrem jährlichen Mitarbeitergespräch.

    Die Abmeldung im Krankheitsfall erfolgt direkt in der Abteilung Personalentwicklung. Eine Absage an den Veranstalter allein reicht nicht aus.

  • Wer trägt die Kosten bei der Entsendung zu einer externen Fortbildungsveranstaltung?

    Bei der kostenpflichtigen, externen Entsendung der Beschäftigten der Verwaltung sowie der Stabsstellen des Rektorats übernimmt die Kosten die personalführende Stelle der Verwaltung (Dez. 3.5).

    Bei der kostenpflichtigen, externen Entsendung der Beschäftigten aus den Fachbereichen oder zentralen (wissenschaftlichen) Einrichtungen trägt die Kosten der Bereich, zu dem die/der Beschäftigte zugeordnet ist.

    Mehr Informationen dazu finden Sie in der Dienstvereinbarung.