Famulatur

© Johannes Starp

Während des Grundstudiums muss jede:r Studierende ein zweimonatiges Praktikum außerhalb der Universität (Famulatur) absolvieren. Da im Semester dazu keine Möglichkeit besteht, findet die Famulatur in der vorlesungsfreien Zeit statt. Die meisten Studierenden teilen die 8-wöchige Famulatur auf zweimal vier Wochen auf. Mindestens vier Wochen müssen davon in einer öffentlichen Apotheke (keine Zweigapotheke) absolviert werden. In den anderen vier Wochen können die Studierenden sich ihre Stellen beliebig aussuchen (Krankenhausapotheke, pharmazeutische Industrie, Bundeswehrapotheke, Arzneimitteluntersuchungsstelle,...). Es besteht sogar die Möglichkeit 4 Wochen ins Ausland (EU) zu gehen. PTAs brauchen keine Famulatur zu absolvieren, da sie mit den Grundkenntnissen der Pharmazie im Rahmen ihrer Ausbildung sicherlich schon vertraut sind.

Während der Famulatur sollen die Studierenden Einblicke in die Betriebsabläufe, Organisation, Rechtsvorschriften und Tätigkeiten der Apotheken bekommen. Außerdem soll ihnen aufgezeigt werden, welche Möglichkeiten nach dem Studium für sie offenstehen. Somit soll die spätere Berufswahl erleichtert und die Motivation während des Studiums erhöht werden, da die Studierenden Bezüge zu den Inhalten des Pharmaziestudiums herstellen können...

Famulaturbescheinigung gibt es hier zum Download:
pdf-Format (Adobe Acrobat Reader)
gif-Format (öffnet jeder Browser)
doc-Format (Microsoft Word)

Beim Ausstellen der Famulatur-Bescheinigungen ist es wichtig darauf zu achten, dass der eigene Name richtig geschrieben ist und der Zeitraum, indem die Famulatur absolviert wurde, auf 28 bzw. 56 Tage genau datiert ist, da das Landesprüfungsamt die Bescheinigungen nur dann akzeptiert.