Prüfungsordnung für das Lizentiat im Kanonischen Recht (Lic. iur. can.) der Katholisch-Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 4. Septermber 2015

Idealtypischer Studienverlauf

 

Einschreibung

Die Einschreibung ist nur zum Wintersemester möglich. Zugelassen werden kann, wer gemäß § 2 der "Prüfungsordnung für das Lizentiat im Kanonischen Recht (Lic. iur. can.) der Katholisch-Theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vom 4. Septermber 2015", das "Theologische Vollstudium" oder das Erste Staatsexamen für das Lehramt für Sekundarstufe II mit dem Fach Katholische Religionslehre oder die erste juristische Staatsprüfung bereits abgelegt hat.

Die Einschreibung erfolgt per online Verfahren.

 

Anmeldesystem zu den Prüfungen 

Die Anmeldung zu den einzelnen Prüfungen erfolgt über das QUIS-POS System.

 

Interessentinnen und Interessenten mit einem ersten juristischen Staatsexamen müssen nach § 15 Abs. 1 Nr. 4 PO Lizentiat 2015 einen Leistungsnachweis über ein Art. 76 a) „Sapientia Christiana“ und Art. 56 und Art. 57 § 1 der Verordnung der Kongregation für das katholische Bildungswesen zur richtigen Anwendung der Apostolischen Konstitution Sapientia Christiana entsprechendes Studium nachweisen. In der Regel wird dies über das  theologische Propädeutikum im Rahmen des Fernstudiums Theologie der Würzburger Domschule absolviert. Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:

Theologisches Propädeutikum für das Studium des Kanonischen Rechts

 

Formulare:

Anmeldung der Lizentiatsdissertation

Anmeldung Examenskolloquium

Antrag Ausstellung Abschlussdokumente