Gleichstellungsbeauftragte an der Katholisch-Theologischen Fakultät

In Fragen der Gleichstellung können Sie sich an die folgenden Personen wenden:
Prof. Dr.  Monika Bobbert
© KTF | Peter Leßmann
Prof. Dr. Monika Bobbert
(allgemein)
Raum 17
Johannisstraße 8-10
Münster 48143
T: +49 251 83-22627
m.bobbert@uni-muenster.de
Franziska Kolodziej
© KTF | Peter Leßmann
Franziska Kolodziej
(für den akademischen Mittelbau)
Raum 200
Johannisstraße 8-10
Münster 48143
T: +49 251 83-30062
franziska.kolodziej@uni-muenster.de
Christiane Ostholt
© KTF | Peter Leßmann
Christiane Ostholt
(für die Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung)
Raum 5
Johannisstraße 8-10
Münster 48143
T: +49 251 83-22610
costh_01@uni-muenster.de
Sophia Trottenberg
© KTF | ST
Sophia Trottenberg
(für die Studierenden)
gleichstellungfb2@uni-muenster.de
  • Worum kümmern sich die Gleichstellungsbeauftragten am Fachbereich?

    Zentrale gesetzliche Grundlage der Gleichstellungsarbeit an der Universität Münster ist das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (LGG NRW) (kurz: Landesgleichstellungsgesetz). Hier wird u. a. geregelt, dass es Aufgabe der zentralen Gleichstellungsbeauftragen der Universität ist, sich für die Belange der Gleichstellung für alle Angehörigen der Universität Münster einzusetzen. Ziel ist die Verwirklichung des im Grundgesetz verankerten Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Um bestehende Benachteiligungen abzubauen, sollen Frauen gefördert werden.

    Zu den Aufgaben der zentralen Gleichstellungsbeauftragten gehören nach § 17 LGG NRW u. a.
    > die Unterstützung und Beratung der Dienststelle in Gleichstellungsfragen
    > die Mitwirkung bei der Ausführung des LGG „sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können“ und
    > die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann.

    Zur Unterstützung der zentralen Gleichstellungsbeauftragen benennt jeder Fachbereich bzw. jede größere Einrichtung der Universität Münster eine dezentrale Gleichstellungsbeauftragte, die die zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Universität Münster bei ihren Aufgaben unterstützt und bei Bedarf vertreten kann (z. B. bei fachbereichsspezifischen Maßnahmen). Sie wird unterstützt und bei Bedarf vertreten durch die Gleichstellungsbeauftragten der verschiedenen Statusgruppen.

    Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät sind für alle Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern zuständig. Die Gleichstellung hat die Aufgabe, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen und ist bei allen Fragen, die die Gleichstellung betreffen, miteinzubeziehen.

    Wir beraten Professor:innen, Mitarbeiter:innen des akademischen Mittelbaus sowie Studierende und Mitarbeiter:innen aus Technik und Verwaltung in allen Fragen der Gleichstellung.

    Zu den weiteren Aufgaben gehören:
    > Mitwirkung in Gremien
    > Begleitung von Stellenbesetzungsverfahren
    > Beteiligung an der Entwicklung von Strukturplänen und der Mittelverteilung
    > Beratung bei der Fortschreibung des Gleichstellungsplans der Fachbereiche
    > Beratung und Kontakt zur zentralen Gleichstellungsbeauftragten

  • Warum gibt es am Fachbereich vier Gleichstellungsbeauftragte und wen spreche ich an?

    Die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte der Katholisch-Theologischen Fakultät ist Prof. Dr. Monika Bobbert. Sie wird unterstützt und bei Bedarf vertreten von den gewählten Gleichstellungsbeauftragten der verschiedenen Statusgruppen. Dies sind:
    > Franziska Kolodziej für die wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen
    Christiane Ostholt für die Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung
    > Sophia Trottenberg für die Studierenden

    Erste Ansprechpartnerin ist meist die Gleichstellungsbeauftragte ihrer Statusgruppe.
    Natürlich können Sie sich aber auch an die dezentrale Gleichstellungsbeauftragte wenden. 

  • Was ist der Unterschied zwischen den Gleichstellungsbeauftragten und der Kommission für Gleichstellung und Diversity?

    © Leitfaden für dezentrale Gleichstellungsbeauftragte, Seite 6.

    Die Gleichstellungsbeauftragten und die Kommission für Gleichstellung und Diversity arbeiten beide an Fragen der Gleichstellung an unserem Fachbereich. Aufgabe der Kommission für Gleichstellung und Diversity ist es u.a., den Gleichstellungsplan und dessen Evaluation für den Fachbereichsrat vorzubereiten. An unserer Fakultät ist die Kommission zudem für den Bereich Diversity zuständig und erarbeitet daher auch Maßnahmen, die in diesen Bereich fallen und anschließend vom Fachbereichsrat weiter diskutiert und beschlossen werden können.

    Die folgende Übersicht zeigt die Prozesssteuerung am Fachbereich.

  • Wo finde ich weitere Beratungsangebote?

    Sie benötigen Beratung in Belangen, die keine Aufgabenfelder der Gleichstellung betreffen? Schauen Sie gerne auf der Beratungsseite der Fakultät nach weiteren Angeboten.