Wahlen zu den Institutsvorständen im FB 06
Bekanntmachung der Ergebnisse (Amtszeit 01.10.2026 bis 30.09.2028, Studierende bis 30.09.2027)
Mit der heutigen Bekannmachung beginnt nach §15 1,2 der Wahlordnung die 10-tägige Einspruchsfrist gegen das Wahlergebnis.
Jede(r) Wahlberechtigte kann binnen einer Frist von 10 Tagen vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an, die Wahl durch schriftlichen Einspruch bei dem Vorsitzenden des Wahlausschusses anfechten. Der Einspruch ist begründet, wenn wesentliche Vorschriften über die Ermittlung der Mandate, die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verletzt worden sind und durch den Verstoß das Wahlergebnis beeinflusst worden sein könnte.