Wahlprüfungsausschuss

Mit der Wahrnehmung der Hochschulangelegenheiten sind an der Universität eine Reihe von zentralen und dezentralen Organen befasst.

Der Wahlprüfungsausschuss hat die Aufgabe, Einsprüche gegen zentral durchgeführte Wahlen zu prüfen und dem Senat eine Entscheidung über den Einspruch zu empfehlen. Einsprüche sind innerhalb von zehn Tagen zulässig. Sie gelten als begründet, wenn wesentliche Vorschriften über die Ermittlung der Sitze, die Wahlberechtigung, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verletzt worden sind oder Organe der Universität oder einzelner Mitgliedergruppen eine Wahlempfehlung für eine bestimmte Liste ausgesprochen haben. Voraussetzung dafür ist aber, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis geändert oder beeinflusst werden konnte.

Vorsitz: N. N.
Ordentliche Mitglieder: Amtszeit:
HochschullehrerInnen:

Prof. Dr. Heinrich Dörner
Prof. Dr. Bernd Holznagel

01.04.2013 - 31.03.2015
Akademische MitarbeiterInnen: Dr. Christian Fischer
Studierende: Sebastian Illigens (FB 06) 01.04.2013 - 31.03.2014
Weitere MitarbeiterInnen:

Christian Flaig

01.04.2013 - 31.03.2015
Stellvertretende Mitglieder: Amtszeit:
HochschullehrerInnen: Prof. Dr. Thomas Gutmann 01.04.2013 - 31.03.2015
Akademische MitarbeiterInnen: PD Dr. Ingo Hahn
Studierende: Deniz Karaipek 01.04.2013 - 31.03.2014
Weitere MitarbeiterInnen:

Heinrich Rensmann

01.04.2013 - 31.03.2015


 Sitzverteilung:   2 : 1 : 1 : 1


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