Senat der Universität Münster

 

Mitglieder/Kontakt


Amtszeit: 01.10.2012 - 30.09.2014 (Studierende 01.10.2012 - 30.09.2013)

 

Vorsitzender: Prof. Dr. Janbernd Oebbecke
 
Mitglieder:
Hochschullehrer/innen:
 

Prof. Dr. Janbernd Oebbecke
Prof. Dr. Reinhard Hoeps
Prof. Dr. Hans-Jürgen Kirsch
Prof. Dr. Georg Peters (Gruppensprecher)
Prof. Dr. Johannes Roth
Prof. Dr. Ludger Figgener
Prof. Dr. Thomas Großbölting
Prof. Dr. Tomas Tomasek
Prof. Dr. Pienie Zwitserlood
Prof. Dr. Norbert Sachser
Prof. Dr. Gernot Münster
Prof. Dr. Harald Fuchs

Akademische Mitarbeiter/innen:
 

Dr. Ulrich Kathöfer
Dr. Bernhard Marschall
Dr. Katrin Späte
Dr. Oliver Rubner (Gruppensprecher)
 

Studierende:
 

Nils Buchholz (Gruppensprecher)
Christian Kraef
Jörg Rostek
Lars Dietrich
 

Weitere Mitarbeiter/innen:
 

Heinz Rensmann
Annette Diekmann (Gruppensprecherin)
Anna Laura Gausling

Kontakt zum Senat
Für Anfragen an den Senat und Anregungen für die Senatsarbeit stehen seine Mitglieder als die Vertreterinnen und Vertreter der Gruppen sowie die Gruppensprecher zur Verfügung.

Bitte senden Sie E-Mails, Anfragen oder Anträge,  die Senatsangelegenheiten betreffen,  an die Abteilung Gremienbetreuung, Akademische Angelegenheiten, Wahlamt (Abt. 1.1):
 
Koordination/
Ansprechpartner in der
Verwaltung:
Lena Mörtenkötter, Abt. 1.1
Tel: 83-22250
Schlossplatz 2, 48149 Münster

Senatsmitschriften

Hier finden Sie Mitschriften des öffentlichen Teils der Senatssitzungen.
Zu den Mitschriften

Sitzungstermine

Mittwoch, 17.04.2013   16:00 Uhr   Senatssaal
Mittwoch, 05.06.2013   16:00 Uhr   Senatssaal
Mittwoch, 17.07.2013   16:00 Uhr   Senatssaal

Mittwoch, 30.10.2013   16:00 Uhr   Senatssaal
Mittwoch, 18.12.2013   16:00 Uhr   Senatssaal
Mittwoch, 29.01.2014   16:00 Uhr   Senatssaal

Allg. Informationen

 

Aufgaben

Die Aufgaben des Senats sind durch das Hochschulgesetz und die Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster geregelt. Gemäß § 22 Abs. 1 des Hochschulgesetzes (HG) ist der Senat für folgende Angelegenheiten zuständig:

  1. Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats (Präsidiums) und Empfehlung ihrer Abwahl gegenüber dem Hochschulrat;
  2. Stellungnahme zum jährlichen Bericht des Rektorats;
  3. Erlass und Änderung der Verfassung (Grundordnung), von Rahmenordnungen und Ordnungen der Hochschule, soweit das HG nichts anderes bestimmt;
  4. Empfehlungen und Stellungnahmen zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans und der Zielvereinbarung, zu den Evaluationsberichten, zum Wirtschaftsplan, zu den Grundsätzen der Verteilung der Stellen und Mittel auf die Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen, zentralen Betriebseinheiten und der Medizinischen Einrichtungen

Der öffentliche Teil der Sitzungen des Senats ist für die Mitglieder und Angehörigen der WWU sowie für Presse und Rundfunk nach Maßgabe der verfügbaren Plätze öffentlich.

Zusammensetzung

Dem Senat gehören insgesamt 23 stimmberechtigte Mitglieder an (Art. 7 der Verfassung der WWU). Davon gehören

  1. zwölf Vertreter/innen zur Gruppe der Hochschullehrer/innen,
  2. vier Vertreter/innen zur Gruppe der akademischen Mitarbeiter/innen,
  3. vier Vertreter/innen zur Gruppe der Studierenden und
  4. drei Vertreter/innen zur Gruppe der weiteren Mitarbeiter/innen.

Als nicht stimmberechtigte Mitglieder nehmen an den Sitzungen des Senats teil:

  • die Mitglieder des Rektorates
  • die Dekane der Fachbereiche
  • die Gleichstellungsbeauftragte
  • die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
  • die Vorsitzenden der Personalräte der wissenschaftlichen und der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiter
  • die/der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses

Wahlperiode

Hochschullehrer/akademische Mitarbeiter/innen sowie weitere Mitarbeiter/innen (2 Jahre): 01.10.2010 – 30.09.12
Studierende (1 Jahr): 01.10.2011 – 30.09.2012

Kommissionen und Ausschüsse

Der Senat kann im Rahmen seiner Zuständigkeiten Kommissionen und Ausschüsse mit inhaltlich und zeitlich begrenzten Aufgaben bilden. Die Zusammensetzung von Kommissionen und Ausschüssen soll der des Senats entsprechen. Abweichende Regelungen über die Zusammensetzung kann der Senat mit Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder aller Gruppen treffen.
Eine Übersicht über die zurzeit existierenden Kommissionen und Ausschüsse finden Sie im Reiter "Kommissionen und AUsschüsse".

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG)
Verfassung der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
Geschäftsordnung des Senats

 


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