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Münster (upm)
Preisträger Dr. Fabian Riegler mit Dekanin Prof. Dr. Theresia Theurl<address>© WWU/Lukas Holling</address>
Preisträger Dr. Fabian Riegler mit Dekanin Prof. Dr. Theresia Theurl
© WWU/Lukas Holling

Dombret-Promotionspreis 2017 geht an Dr. Fabian Riegler

Dekanin Prof. Dr. Theresia Theurl würdigt herausragende Arbeit

An der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster (WWU) ist der Andreas-Dombret-Promotionspreis 2017 an Dr. Fabian Riegler verliehen worden. In Vertretung von Dr. Andreas Dombret würdigte Dekanin Prof. Dr. Theresia Theurl den Preisträger und seine Summa-cum-laude-Dissertation bei der Promotionsfeier des Fachbereichs am 15. November. In seiner Doktorarbeit setzte sich Fabian Riegler mit immateriellen Werten als Gegenstand der internationalen Steuerplanung auseinander.

Fabian Riegler sei es gelungen, eine anspruchsvolle wissenschaftliche Arbeit mit praxisbezogener Anwendung zu kombinieren, was genau der Intention des Preisstifters entspräche, so die Begründung der Jury. Der mit 2000 Euro dotierte Andreas-Dombret-Promotionspreis der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät wird einmal jährlich für jene Dissertation vergeben, in der die Verbindung von theoretischem Wissen und konkretem Nutzen für die wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Praxis in herausragender Weise gelingt. Er wurde 2007 zum ersten Mal ausgelobt.

Hintergrund zum Dissertationsthema

Immaterielle Werte – häufig geistiges Eigentum in Form von Patenten, nicht geschützten technischen Erfindungen oder Marken – haben in der internationalen Steuerplanung in den vergangenen Jahren zusehends an Bedeutung gewonnen. Sie lassen sich vergleichsweise einfach von einem Standort auf einen anderen verlagern. Zusätzlich gewähren manche Staaten Einkünften, die aus der Verwertung von immateriellen Werten stammen, einen begünstigten Steuersatz. Dies hat dazu geführt, dass zunehmend Tochtergesellschaften zur Verwertung und Verwaltung solcher Güter in niedriger besteuernden Staaten gegründet werden. So können Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sowie spätere Lizenzeinnahmen steuerlich begünstigt werden, was aber andererseits die Sorge vor Steuerausfällen hervorruft.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Europäische Union (EU) versuchen daher, den zwar legalen, aber aus ihrer Sicht missbräuchlichen Steuergestaltungen Einhalt zu gebieten. So sollen unter anderem die durch sogenannte IP-Boxen (IP steht für "geistiges Eigentum", englisch „intellectual property“) gewährten Steuervergünstigungen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft oder untersagt werden, oder die Gewinnverteilung und -besteuerung multinationaler Konzerne auf Ebene der EU soll insgesamt harmonisiert werden.

Fabian Riegler hat die Vorteile einer grenzüberschreitenden Verlagerung von immateriellen Werten eines im Inland ansässigen Unternehmens auf eine im Ausland ansässige Tochtergesellschaft umfassend analysiert und sich dabei auf jene europäischen Länder konzentriert, die eine Vorzugsbesteuerung für IP-Einkünfte vorsehen, zum Beispiel Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Liechtenstein und die Schweiz. Er kommt zum Ergebnis, dass es aus Sicht eines inländischen Unternehmens vorteilhaft sein kann, immaterielle Werte in einer im Ausland ansässigen Gesellschaft zu bündeln. Es zeigt sich auch, dass nicht in jedem EU-Mitgliedsstaat ein Interesse an einer Harmonisierung der Unternehmensbesteuerung besteht.

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