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Münster (upm/ap).
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät lädt zur Ringvorlesung „75 Jahre Grundgesetz“ ein.<address>© Uni MS - Rechtswissenschaftliche Fakultät</address>
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät lädt zur Ringvorlesung „75 Jahre Grundgesetz“ ein.
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Öffentliche Ringvorlesung über 75 Jahre Grundgesetz

Rechtswissenschaftliche Fakultät bietet ab dem 8. April 13 Veranstaltungen an

Das Grundgesetz wird in diesem Jahr 75 Jahre alt. Dieser Meilenstein des deutschen Verfassungsrechts entstand 1948/49 als Gegenentwurf zur nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft. Die Bestimmungen der Verfassung sichern die Freiheiten der Bürger und gelten als verbindliche Vorgabe für alle staatlichen Einrichtungen. Gegenwärtig ist der deutsche Verfassungsstaat diversen politischen, ökonomischen und ökologischen Bewährungsproben ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund richtet die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Münster unter der Organisation von Prof. Dr. Hinnerk Wißmann eine öffentliche Ringvorlesung unter dem Titel „75 Jahre Grundgesetz – Der Verfassungsstaat in der Bewährung“ aus, die am 8. April (Montag) beginnt. Die insgesamt 13 Vorlesungen finden im Hörsaal J4 im Juiridicum (Universitätsstraße 14-16) statt und beginnen jeweils um 18.15 Uhr. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung nicht erforderlich.

Münsteraner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die zum Verfassungsrecht lehren und forschen, sowie internationale Gäste ziehen in der Vorlesungsreihe eine Zwischenbilanz: Wie und warum funktioniert das Grundgesetz? Unter welchen Voraussetzungen konnte das Leitbild des freiheitlichen Verfassungsstaats tatsächlich die Wirklichkeit der Bundesrepublik über Jahrzehnte bestimmen – und welche Konsequenzen hatte das? Welche Schwachstellen hat das Grundgesetz? Und schließlich: Kann das Verfassungsrecht Orientierung in der Frage bieten, wie der Verfassungsstaat mit den Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft umgehen soll? Diese und weitere Fragen werden in der Ringvorlesung aufgegriffen.
 

Die Termine in der Übersicht:

8. April

Prof. Dr. Fabian Wittreck (Universität Münster): Die Dritte Gewalt – Anker oder Achillesferse des Grundgesetzes?

15. April

Prof. Dr. Oliver Lepsius (Universität Münster): Selbstkontrolle oder Fremdkontrolle: Wie wirkt Verfassungsrecht?

22. April

Prof. Dr. Gernot Sydow (Universität Münster): Verfassungsgeschichte und Grundgesetz: Zum Bund-Länder-Verhältnis im Bereich der Dritten Gewalt

29. April

Prof. Dr. Nora Markard (Universität Münster): „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“

6. Mai

Prof. Dr. Michaela Hailbronner (Universität Münster): Globale Krise des Konstitutionalismus und das Grundgesetz

13. Mai

Prof. Dr. Marcel Krumm (Universität Münster): Steuervollzug und Grundgesetz: Wie Technik, Internationalisierung und Fachkräftemangel das Verhältnis der Akteure verändern (können)

27. Mai

Prof. Dr. Bernd Holznagel (Universität Münster): Bewährungsprobe des dualen Mediensystems

3. Juni

Prof. Dr. Aurore Gaillet (Universität Toulouse): Das Bundesverfassungsgericht, Erfolgsgeschichte und Resilienz? Vergleichende Betrachtungen in Raum und Zeit

10. Juni

Prof. Dr. James Fowkes (Universität Münster): Einfluss des Bundesverfassungsgerichts auf das südafrikanische Verfassungsrecht

17. Juni

Prof. Dr. Niels Petersen (Universität Münster): Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof zwischen Konflikt und produktivem Dialog

24. Juni

Prof. Dr. Josep Maria Castellà Andreu (Universität Barcelona): The influence of the Basic Law on the Spanish Constitution

1. Juli

Prof. Dr. Patrick Hilbert (Universität Münster): Webfehler des Grundgesetzes

8. Juli

Prof. Dr. Hinnerk Wißmann (Universität Münster): Bürger, Wähler, Verbraucher: Das Menschenbild der Verfassung

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