Förderung
Die Universität Münster fördert kulturelle und künstlerische Projekte und Aktivitäten. Über die Vergabe der Fördermittel "Kultur" der WWU entscheidet der Kanzler.
Vergabekriterien
Um Fördermittel beantragen zu können, müssen die folgenden Vergabekriterien erfüllt sein:
- Allgemeine Grundsätze
Die WWU fördert kulturelle und künstlerische Projekte an der Universität. Die Fördermittel, die von der WWU vergeben werden, sind wirtschaftlich und sparsam einzusetzen. Der Bewilligungsempfänger ist für die zweckentsprechende und wirtschaftliche Mittelverwendung verantwortlich.
- Förderungsempfänger
Förderungsfähig sind Universitätseinrichtungen, Universitätsmitglieder und -angehörige, zudem Verantwortliche für künstlerische und kulturelle Projekte mit sichtbarer Anbindung an die Universität.
- Förderkriterien
Die Förderungen konzentrieren sich auf folgende Zwecke:
- Förderung und Pflege der universitären Kultur der Westfälischen Wilhelms-Universität.
- Förderungen universitärer Gruppen in allen Bereichen der Kunst und der Literatur sowie der Museen und Sammlungen.
- Finanzielle Ausstattung von Lehraufträgen im Zusammenhang mit universitären Gruppen und Projekten.
- Projektbezogene Förderung.
Bei der Förderungsvergabe konzentriert sich die WWU auf folgende Kriterien: - Universitärer Bezug
- Die Universität fördert Gruppen und Projekte, die der universitären Kunst und Kultur zugeordnet werden können.
- Kultureller Mehrwert
- Die Projekte sollen einen kulturellen Mehrwert schaffen und eine hervorragende Position in der breiten universitären Kulturlandschaft einnehmen, um diese mit hoher kultureller Qualität zu bereichern.
- Öffentlichkeitswirksamkeit
Die geförderten Projekte sollen eine hohe Öffentlichkeitswirksamkeit haben. Die WWU will die geförderten Projekte der Öffentlichkeit und der Fachwelt bekannt machen und dabei auch für ihre eigene Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation nutzen. Sie erwartet daher, dass die Förderungsempfänger in allen Veröffentlichungen in Presse, Rundfunk, Fernsehen, neuen Medien und in ihren eigenen Publikationen ausdrücklich und in angemessenem Umfang auf die Unterstützung durch die Universität hinweisen.
- Antragsverfahren
Anträge werden in schriftlicher Form jeweils zum 1. Oktober für das kommende Haushaltsjahr erbeten an:
Westfälische Wilhelms-Universität
Frau Ann-Kathrin Bilda
Persönliche Referentin des Kanzlers
Schlossplatz 2
48149 Münster
Über die eingegangenen Anträge entscheidet der der Kanzler ggf. nach Beschluss durch das Rektorat. Die Zusage kann mit Auflagen verbunden werden.
Download Formular "Förderung Projekte"
Förderanträge müssen Informationen enthalten über:- Antragstellende Institution
- Antragsteller / ständiger Ansprechpartner
- Projektziele
- Inhaltliche Beschreibung des Projektes
- Dauer und Laufzeit des Projektes
- Vollständiger Finanzierungs- oder Ergebnisplan, der nach Einnahmen und Ausgaben oder Erträgen und Aufwendungen gegliedert ist. Bei mehrjährigen Projekten ist eine zeitliche Zuordnung der einzelnen Positionen zu den Projektjahren notwendig.
- Im Falle der Bewilligung bittet die WWU um je zwei Belegexemplare aller Veröffentlichungen im Zusammenhang des geförderten Projektes sowie um alle Presseberichte über das geförderte Projekt. Die WWU ist ihrerseits bemüht, in geeigneter Weise über die geförderten Projekte und Institutionen zu berichten.
Förderanträge für die finanzielle Ausstattung von Lehraufträgen sind mit einem gesonderten Formular zu stellen.
Download Formular "Finanzielle Ausstattung Lehraufträge"
- Auszahlung und Abrechnung
Die Auszahlung der Fördermittel sowie die Abrechnung erfolgen über das Dezernat 5 nach den üblichen Maßgaben (beachten Sie bitte, dass zum Beispiel Bewirtungskosten und Investitionen nicht aus Sondermitteln finanziert werden können!).
Bei Rückfragen zu den Vergabekriterien oder zum Antragsverfahren steht die Persönliche Referentin des Kanzlers, Frau Ann-Kathrin Bilda, zur Verfügung:
Telefon: +49 251 83-22036
E-Mail: ann-kathrin.bilda@uni-muenster.de
