Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.
Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.
Welche Angebote gibt es für Angehörige der Universität Münster?
Welche Informationen und Arbeitshilfen gibt es für Engagierte in Sachen Gleichstellung?
Wie ist die Gleichstellung der Geschlechter an der Universität Münster verankert und organisiert?
Tag der offenen Tür in der Kita am Schlossplatz
Die Kita am Schlossplatz lädt interessierte Familien herzlich ein, die Kita kennenzulernen. Wir freuen uns auf Ihren Besuch jeweils von 16:00 bis 17:30 Uhr am:
Freitag, 9. Oktober 2026 für Eltern, die an der Uni Münster beschäftigt sind
Freitag, 15. Januar 2027 für alle anderen Familien.


Mentoring, Workshops, Karriereziel Professur – Neunte Kohorte des Programms „Erstklassig!“ startet







