Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.

Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.

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Gleichstellungspreis 2025: Universität Münster zeichnet zwei Initiativen aus

Dieses Jahr zeichnet die Universität Münster gleich zwei Initiativen mit dem Gleichstellungpreis und damit einem Fördergeld von je 10.000 Euro aus: Das Projekt BEAM (Belonging, Empowerment, Access & Mentorship) der Initiative Women+ in Information Systems und den Administrative Professionals Day des Netzwerks SUN – Office Network.

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Mitglieder der Gleichstellungs- und der Diversitykommission beziehen Position

Der Internationale Aktionstag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2025 an der Universität Münster

Am 25. November findet der internationale Aktionstag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen statt. Der von den Vereinten Nationen initiierte Tag rückt jährlich die Problematik geschlechtsspezifischer Gewalt in den Fokus. Die Universität Münster beteiligt sich regelmäßig mit verschiedenen Aktionen an diesem Gedenk- und Aktionstag.