Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.

Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.

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Mitglieder der Gleichstellungs- und der Diversitykommission beziehen Position

Der Internationale Aktionstag gegen Gewalt an Frauen am 25. November 2025 an der Universität Münster

Am 25. November findet der internationale Aktionstag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen statt. Der von den Vereinten Nationen initiierte Tag rückt jährlich die Problematik geschlechtsspezifischer Gewalt in den Fokus. Die Universität Münster beteiligt sich regelmäßig mit verschiedenen Aktionen an diesem Gedenk- und Aktionstag.

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Erfolgreicher Abschluss der dritten Kohorte des Programms Durchstarten. Von der Promotion zur Professur

Am 10. Juli 2025 feierte die dritte Kohorte Durchstarten. Von der Promotion zur Professur ihren erfolgreichen Abschluss. In feierlichem Rahmen erhielten fünfzehn hoch engagierte und herausragende Doktorandinnen ihre Teilnahmebescheinigung. In ihren Grußworten gaben Prorektorin Prof. Dr. Maike Tietjens und die zentrale Gleichstellungsbeauftragte Dr. Bente Lucht persönliche Einblicke in ihre beruflichen Werdegänge.