Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.

Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.

© Franziska Jürgens

Feierlicher Abschluss der vierten Kohorte von "Durchstarten: Von der Promotion zur Professur."

Anmeldung für die kommende, fünfte Kohorte noch bis zum 07. Juli 2026

Das Frauenförderprogramm „Durchstarten“ des Büros für Gleichstellung hat erfolgreich seine vierte Kohorte mit 16 Doktorandinnen verabschiedet, die durch gezielte Workshops und den Austausch mit Professorinnen auf ihrem wissenschaftlichen Karriereweg unterstützt wurden. 

© HochschulNetzwerk Familie NRW (HNF)

Die Vereinbarkeitswoche in Nordrhein-Westfalen (vom 18. bis 22. Mai 2026)

Im Rahmen der Vereinbarkeitswoche NRW vom 18. bis 22. Mai bietet das HochschulNetzwerk Familie NRW 14 digitale Veranstaltungen rund um Elternschaft, Pflegeverantwortung und Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie. Ziel ist es, Austausch zu fördern und konkrete Wege für eine bessere Vereinbarkeit im Alltag aufzuzeigen.

© Stadt Münster

Filmpreview im Schloßtheater: Rose (2026)

Am 27. April Im Schloßtheater Münster um 19:30 Uhr

Wir möchten Sie auf die Vorabvorführung des Films „Rose“ (Regie: Markus Schleinzer, mit Sandra Hüller), inspiriert u. a. von der Lebensgeschichte Catharina Lincks, aufmerksam machen. Mit Einführung zur historischen Einordnung durch Barbara Eyl-Thien und Dr. Philipp Erdmann zu Frauen, die im 17./18. Jahrhundert als Männer lebten.