Das Büro für Gleichstellung ist laut LGG § 1 Abs. 1 für die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zuständig. Nach Maßgabe dieses Gesetzes und anderer Vorschriften zur Gleichstellung von Frauen und Männern werden Frauen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Zudem ist das Büro mit dafür verantwortlich, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männern zu verbessern.

Zu weiteren gender-bezogenen Belangen schauen Sie gerne auf die Diversity-Homepage.

© Photo by Bee Naturalles on Unsplash

Ausschreibung von vier Förderpreisen „For Women in Science 2024“

Für exzellente „Early Career“ Wissenschaftlerinnen

Der Förderpreis in Höhe von 25.000 Euro pro Preisträgerin kommt „on-top“ zu einem gültigen Arbeitsvertrag oder Stipendium an einer deutschen Hochschule oder einer außeruniversitären öffentlichen Forschungseinrichtung (mit mindestens 50% von einer Vollzeitstelle). Die Preisträgerinnen können das Preisgeld frei (gemäß einem vorab vorgelegten Konzept) verwenden, sei es zur Förderung ihrer Forschungsvorhaben (inkl. Beschaffung von Geräten), sei es für einen Auslandsaufenthalt, sei es zur Finanzierung von Kinderbetreuung oder einer Haushaltshilfe.
Unter „Early Career“-Wissenschaftlerinnen verstehen wir Doktorandinnen im letzten Jahr, Post-Docs, Habilitandinnen oder Juniorprofessorinnen in den 4+2 Jahren nach der Promotion. Die Laufzeit von Arbeitsvertrag/Stipendium muss ab Abgabe der Bewerbung noch mindestens zwölf Monate betragen, bei Doktorandinnen ist eine Arbeitsvertrags- bzw. Stipendiumszusage nötig.

Familie Peter-grewerFamilie Peter-grewer
© Uni MS - Peter Grewer

Ursula- von-Euch-Stipendium für Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind

Bewerbungen bis 19. April

Die Ursula von Euch Stiftung unterstützt Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind mit Zuwendungen von bis zu 400 € monatlich. Die Bewerbungsphase läuft bis zum 19. April 2024.

Das Stipendium richtet sich an:

  • Nachwuchswissenschaftlerinnen der Fachbereiche 5 (Medizinische Fakultät), 10 (Mathematik und Informatik), 11 (Physik), 12 (Chemie und Pharmazie), 13 (Biologie), 14 (Geowissenschaften), und
  • Nachwuchswissenschaftlerinnen, die sich mit Integrations- und Friedensforschung beschäftigen (unabhängig vom Fachbereich).
Die Förderung wird für ein Jahr vergeben, sie kann maximal auf drei Jahre verlängert werden.

Weitere Informationen

 

Prorektorin Prof. Dr. Maike Tietjens begrüßt mit dem Büro für Gleichstellung zur Frauenvollversammlung
© BfG

Frauenvollversammlung MTV 2024

Endlich zurück live und in Farbe!

Die 4. Frauenvollversammlung der Mitarbeiterinnen in Technik und Verwaltung, die anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März wieder in Präsent stattfand, umfasste in diesem Jahr ca. 60 Teilnehmerinnen, die die Gelegenheit nutzten, sich auszutauschen, Informationen über Gleichstellungsarbeit an der Universität Münster zu erhalten und einen der interessanten Workshops zu besuchen.

Hier befinden sich die Lösungen für das während der Kaffeepause ausgeteilte Quiz rund um die Themen Frauen und Gleichstellung.

© pixabay

Equal Pay Day 2024: Höchste Zeit für equal pay!

Der Zusammenhang von Zeit und Geld wird in der diesjährigen Equal Pay Day Kampagne am 06. März 2024 unter dem Motto „Höchste Zeit für equal pay!“ in den Mittelpunkt gestellt.