Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche
Die Verfassung der WWU zur Wahl der Gleichstellungsbeauftragten der Fachbereiche in Artikel 9 (7): "Die Gleichstellungsbeauftragte der Fachbereiche und ihre Stellvertreterinnen werden vom jeweiligen Fachbereichsrat gewählt. Das Nähere regelt die Ordnung des Fachbereichs."
FB 1 Evangelische Theologie
FB 2 Katholische Theologie
FB 3 Rechtswissenschaft:
FB 4 Wirtschaftswissenschaften
FB 5 Medizin (Frauenförderkommission)
FB 6 Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften (Gleichstellungskommission)
FB 7 Psychologie und Sportwissenschaft (Gleichstellungskommission)
FB 8 Geschichte und Philosophie
FB 9 Philologie (Gleichstellungskommission)
FB 10 Mathematik und Informatik
FB 11 Physik:
FB 12 Chemie und Pharmazie (Gleichstellungskommission)
FB 13 Biologie (Gleichstellungskommission)
FB 14 Geowissenschaften:

