1. Studienordnung für das Fach
Politikwissenschaft im Hauptfach mit dem
Abschluss Doppeldiplomprüfung (Schwerpunkt Europastudien)

2. Studienordnung für das Fach
Kommunikationswissenschaft im Nebenfach mit dem Abschluß Doppeldiplomprüfung im
Studiengang Politikwissenschaft (Schwerpunkt Europastudien)

3. Studienordnung für das Fach Soziologie
im Nebenfach im Studiengang Politikwissenschaft
(Schwerpunkt: Europastudien)

Inhaltverzeichnis:

1. Studienordnung für das Fach Politikwissenschaft im Hauptfach mit dem Abschluss Doppeldiplomprüfung (Schwerpunkt Europastudien)
2. Studienordnung für das Fach Kommunikationswissenschaft im Nebenfach mit dem Abschluß Doppeldiplomprüfung im Studiengang Politikwissenschaft (Schwerpunkt Europastudien)
3. Studienordnung für das Fach Soziologie im Nebenfach im Studiengang Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien)


STUDIENORDNUNG
für das Fach
POLITIKWISSENSCHAFT im HAUPTFACH
mit dem Abschluß Doppeldiplomprüfung
(Schwerpunkt: Europastudien)

in Verbindung
mit dem Institut d'Etudes Politiques Lille

vom 10. Dezember 1999

Aufgrund des § 2 Abs. 4 und des § 85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV.NRW. S. 532), geändert durch Gesetz vom 01.07.1997 (GV.NRW. S. 213) erläßt die Westfälische Wilhelms-Universität Münster folgende Studienordnung:



INHALTSVERZEICHNIS

§1 Geltungsbereich
§2 Studienziele, Prüfungsordnung, Tätigkeitsfelder
§3 Veranstaltungsarten und Veranstaltungsinhalte
§4 Zugangsvoraussetzungen
§5 Studienempfehlungen
§6 Studienaufbau, Anrechnungen
§7 Studienbeginn
§8 Umfang und Gliederung des Grundstudiums (GS) und Hauptstudiums (HS) im Fach Politikwissenschaft
     (Schwerpunkt: Europastudien). Umfang, Struktur und Bewertung der Studienleistungen
§9 Pflicht- und Wahlpflichtbereiche des Studiums
§10 Diplomvorprüfung
§11 Abschluß des Hauptstudiums, Diplomprüfung
§12 Studienberatung
§13 Inkrafttreten der Studienordnung
 

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
 

AK = Aufbaukurs(e)
DPO = Ordnung für die Prüfungen im Doppeldiplom-Studiengang Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) in Verbindung mit dem Institut d'Etudes Politiques Lille
DS = Doktorandenseminare
E = Exkursion
GK =  Grundkurs(e)
GS = Grundstudium
HAS = Hauptstudium
HS = Hauptseminar(e)
K = Kolloquien
LN = Leistungsnachweis(e)
n. W.=  nach Wahl
OK = Orientierungskurs(e)
OS = Oberseminar(e)
PS = Proseminar(e)
SWS = Semesterwochenstunden
Ü = Übung
UG = Gesetz über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993, geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV.NW. S. 213)
V = Vorlesung(en)

 
§1
Geltungsbereich

Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfungen im Doppeldiplom-Studiengang Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) in Verbindung mit dem Institut d'Etudes Politiques Lille vom 06.08.1999 das Studium im Hauptfach Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) mit dem Abschluß Doppeldiplomprüfung.

§2
Studienziele, Prüfungsordnung, Tätigkeitsfelder

(1)  Das Studium bereitet auf anwendungs-, lehr-, und forschungsbezogene Tätigkeiten vor.  Es soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, daß sie zur kritischen Bewertung und Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat befähigt werden.  Lehre und Studium sind darauf zu beziehen, die je nationalen und internationalen Zusammenhänge politischer, ökonomischer und sozialer Akteure, Prozesse und Strukturen in ihren sozialwissenschaftlich relevanten Dimensionen zu analysieren, zu verstehen, kritisch zu bewerten und in Praxisfelder einzuordnen. Auf diese Weise soll auf die in der späteren beruflichen Tätigkeit zu bearbeitenden Probleme vorbereitet werden.

(2)  Die Diplomprüfung bildet den berufsqualifizierenden Abschluß des wissenschaftlichen Diplomstudiengangs Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien).  Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin/der Kandidat die Zusammenhänge des Faches überblickt, die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden, und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat.  Die Diplomprüfung wird im Hauptfach und in einem Nebenfach (DPO §26) abgelegt nach Maßgabe der Ordnung für die Prüfungen im Doppeldiplom-Studiengang Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) in Verbindung mit dem Institut d'Etudes Politiques Lille vom 1.10.1999. Prüflinge können sich auf Antrag in einem, höchstens aber in drei weiteren Fächern einer Zusatzprüfung unterziehen (DPO §29).

(3)  Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung verleiht der Fachbereich Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften den Diplomgrad "Diplom-Sozialwissenschaftlerin" bzw.  "Diplom-Sozialwissenschaftler", Fachrichtung Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien), abgekürzt "Dipl.-Soz.Wiss."  Die Verleihung des Diplomgrades schließt die Verleihung des Diploms des Institut d'Etudes Politiques Lille mit ein.

(4)  Wer ein Studium der Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) erfolgreich abgeschlossen hat, kann einen Berufsweg z. B. in folgenden Tätigkeitsfeldern anstreben:

  • in Regierung und Verwaltung von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden der Bundesrepublik Deutschland sowie vergleichbarer Institutionen und Behörden der Französischen Republik,
  • in öffentlichen und privaten internationalen und supranationalen Institutionen und Organisationen,
  • in der Wirtschaft,
  • in Parteien und Parlamenten,
  • in Verbänden und ihren wissenschaftlichen Einrichtungen, vor allem Wirtschaftsverbänden, Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften,
  • in Massenkommunikationsmitteln,
  • in der politischen Bildungsarbeit,
  • in Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
  • Dabei ist es auf jeden Fall zu empfehlen, mit Bezug auf Tätigkeitsfeld und berufliche Einsatzbereiche schon während des Studiums Schwerpunkte zu setzen und praktische Erfahrungen zu suchen.
    Ein mindestens sechswöchiges Praktikum ist Bestandteil des Studiums (DPO §2 (4) und Anhang Ziff. 3).
     
     

    §3
    Veranstaltungsarten und Veranstaltungsinhalte

    (1) Kurse umfassen in der Regel 2 SWS. Es gibt Grundkurse (GK), Aufbaukurse (AK) und Übungen (Ü).

    (a) Der Orientierungskurs (OK)
    gibt als Grundkurs I eine systematische Einführung in das Studium der Politikwissenschaft; er kann auch in der Form einer Ringvorlesung stattfinden. Er ist durch ein Tutorium zu begleiten. Eine Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten ergänzt die Vorstellung der einzelnen Studiengebiete.

    (b) Grundkurse
    geben eine systematische Einführung in das Studium der Teilbereiche der Politikwissenschaft. Sie sind i.d.R. durch Tutorien zu begleiten.

    Die Aufbaukurse (AK)
    dienen als Bindeglieder zwischen Grund- und Hauptstudium. Sie vermitteln die Grundlagen für eine mögliche Spezialisierung im Hauptstudium und stellen die Bandbreite eines Problem- oder Politikfeldes beispielhaft vor, indem mehrere exemplarische Themen gemeinsam bearbeitet werden.

    Übungen (Ü)
    dienen dem systematischen Erwerb von methodischen Kenntnissen und praktischen Fertigkeiten (insbesondere im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und ihrer Anwendungen), auf die während des gesamten Studiums bei der Beschreibung, Analyse und Lösung von Problemen ebenso wie bei der Darstellung und Diskussion unterschiedlicher Lösungswege und ihrer Ergebnisse zurückzugreifen ist.

    Kurse zur Fachterminologie dienen dem Erwerb der für den Doppeldiplom-Studiengang notwendigen fremdsprachlich-fachsprachlichen Kenntnisse.

    (2) Vorlesungen (V)
    wenden sich im Grund- und Hauptstudium an Studierende aller Semester. Sie haben den Zweck, einen Überblick über einen bestimmten Bereich der Politikwissenschaft in der Form einer zusammenhängenden, systematischen Darstellung zu vermitteln; auch dienen sie der Vermittlung von Grund- und Spezialwissen sowie von methodischen Kenntnissen. Die Vorlesung umfaßt in der Regel 2 SWS.

    (3) Seminare
    umfassen in der Regel 2 SWS. Es gibt Proseminare (PS), Hauptseminare (HS) und Oberseminare (OS). Absatz 6 bleibt unberührt.

    (a) Proseminare (PS)
    sind Bestandteil des Wahlpflichtstudiums und des Wahlstudiums, und zwar in der Regel im Grundstudium. Sie haben den Zweck, Grundprobleme und Fragestellungen in einem Teilbereich der Politikwissenschaft zu vermitteln und dienen der Anleitung zum selbständigen wissenschaftlichen Arbeiten. Die Studierenden erarbeiten Beiträge für die Seminarsitzungen. Die vermittelten Grundprobleme und Fragestellungen sowie die geleisteten Beiträge werden intensiv diskutiert. Sie dienen den Zielen, Eigeninitiative von Studierenden zu fördern, eine annähernd vollständige Erarbeitung eines Themenbereiches durch alle Studierenden zu gewährleisten und einen wirklichen Austausch über den vermittelten Stoff zu erzielen. Alle Studierenden bereiten sich auf die jeweilige Sitzung vor, mehrere Studierende widmen sich schwerpunktartig dem Thema und übernehmen nach einer Anleitungsphase die Diskussionsleitung. Ein Einstieg in das jeweilige Thema kann auch durch alternative Vermittlungsformen wie Thesenpapiere oder in eigener Regie verfaßte kurze Essays ermöglicht werden.

    (b) Hauptseminare (HS)
    sind Bestandteil des Wahlpflichtstudiums und des Wahlstudiums im Hauptstudium. Sie haben den Zweck, wissenschaftliche Erkenntnisse zu erarbeiten und komplexe Problemstellungen mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden zu beurteilen, und zwar durch von Studierenden vorbereitete Beiträge zu Einzelthemen. Die Studierenden tragen die selbständig erarbeiteten Ergebnisse vor. Diese werden diskutiert.

    (c) Oberseminare richten sich i. d. R. an Studierende, die bereits Leistungsnachweise des Hauptstudiums erworben haben. OS sollen über den den HS zugewiesenen Zweck hinaus in den spezifischen Forschungsstand eines oder mehrerer Teilgebiete des Faches einführen und die Teilnehmerinnen/Teilnehmer befähigen, dazu eigene Beiträge zu leisten.

    (4) Kolloquien (K)
    sind Bestandteil des Wahlstudiums. Sie haben den Zweck, Studierende mit im wesentlichen abgeschlossenem Hauptstudium auf den Studienabschluß vorzubereiten. Kolloquien umfassen in der Regel 2 SWS.

    (5) Exkursionen (E)
    wenden sich in der Regel an Studierende des Hauptstudiums. Eintägige oder mehrtägige Exkursionen dienen der Herstellung des Praxisbezuges zu Problemfeldern der Politikwissenschaft, unter besonderer Berücksichtigung europapolitischer Fragen, und werden als Bestandteil von Lehrveranstaltungen angeboten.

    (6) Hauptseminare
    können als Projektkurse (PK) durchgeführt werden, d. h. als an Sachproblemen orientierte, von Lehrenden und Studierenden gemeinsam geplante und realisierte Forschungsvorhaben. Für Projektkurse gelten die für Hauptseminare in dieser Studienordnung getroffenen Regelungen entsprechend.

    (7) Proseminare
    können auch als interdisziplinäre Studiengruppen zu Problemen der Europapolitik durchgeführt werden, deren Planung und Durchführung die Studierenden selbst übernehmen. Dabei gelten folgende Maßgaben:

    • Die Studierenden legen einer/einem hauptamtlichen Hochschullehrerin/Hochschullehrer des Instituts für Politikwissenschaft ( Betreuerin/Betreuer) ihrer Wahl Thema und Konzept der geplanten Studiengruppe vor. Auch alternative Studienformen wie Ausstellungen, Veranstaltungsprojekte oder Fallstudien sind dabei bevorzugt zu berücksichtigen;
    • die/der Betreuerin/Betreuer prüft, ob das Konzept den wissenschaftlichen Ansprüchen an ein Proseminar genügt;
    • die/der Betreuerin/Betreuer steht den Studierenden während der Dauer der Studiengruppe zur Verfügung und überzeugt sich davon, daß Durchführung und Ergebnisse der Studiengruppe einem Proseminar gleichwertig sind;
    • die Studiengruppe wird wie andere Lehrveranstaltungen angekündigt und in die Vorlesungsverzeichnisse aufgenommen. In der Studiengruppe kann unter Verantwortung der/des Betreuerin/Betreuers ein Leistungsnachweis erworben werden.


    §4
    Zugangsvoraussetzungen

    (1) Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder der Besitz des Baccalauréats des dem Jahr der Aufnahme des Studiums entsprechenden Jahrgangs oder des Vorjahres-Jahrgangs.

    (2) Für die Zulassung zu Proseminaren ist die vorherige Teilnahme am OK erforderlich und nachzuweisen. Ausnahmen können auf Empfehlung einer/eines hauptamtlichen Studienberaterin/Studienberaters zugelassen werden.

    (3) Für die Zulassung zu Hauptseminaren ist die bestandene Diplomvorprüfung nachzuweisen.

    (4) Für die Seminarteilnahme (PS, HS und OS) können die Veranstalter eine Teilnahme- und Arbeitsvereinbarung gegen Ende des dem Seminarsemester vorhergehenden Semesters vorsehen.
     
     

    §5
    Studienempfehlungen

    (1) Studierenden der Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) wird empfohlen, ihre sozialwissenschaftlichen Studien fächerübergreifend auszulegen und in ihrem Studium zugleich Kenntnisse der Geschichtswissenschaft, der Rechtswissenschaft, insbesondere in den Bereichen des Öffentlichen, Staats- und Verwaltungsrechts, des Völker- und Europarechts und der Wirtschaftswissenschaften zu erwerben. Weitergehende Bestimmungen der Prüfungsordnungen bleiben unberührt.

    (2) Bei allen Lehrveranstaltungen sind funktionelle Kenntnisse moderner Fremdsprachen, insbesondere des Englischen, für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluß förderlich.

    (3) Studierende sollen sich unter Berücksichtigung ihrer Vorkenntnisse darum bemühen, zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift zu beherrschen.

    (4) Den Studierenden wird empfohlen, über die Pflichtkurse hinaus ihre Kenntnisse in empirischen Forschungsmethoden und der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zu vertiefen.
     
     

    §6
    Studienaufbau/Anrechnungen

    (1)  Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von zwei Studienjahren (oder vier Semestern) und ein Hauptstudium von zwei Studienjahren (oder vier Semestern). Das erste und dritte Studienjahr werden am Institut d'Etudes Politiques Lille angeboten, das zweite und vierte Studienjahr am Institut für Politikwissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

    (2) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomprüfung acht Semester (vier Studienjahre).

    (3) Der Studienumfang im Hauptfach Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) beträgt mindestens 125 SWS.

    (4) Die Anrechnung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in vergleichbaren Studiengängen erbracht worden sind, regelt die Diplomprüfungsordnung in §6.
     
     

    §7
    Studienbeginn

    Das Studium kann nur im Wintersemester begonnen werden.
     
     

    §8
    Umfang des Grundstudiums (GS) und Hauptstudiums (HS)
    im Fach Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien).
    Umfang, Struktur und Bewertung der Studienleistungen

    Im Hauptfach Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) sind mindestens 125 SWS zu studieren. Im einzelnen sind Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen nach folgender Aufstellung zu studieren:

    1. Studienplan:

    1.1 Das Studium im ersten Studienjahr am IEP Lille umfaßt folgende Anforderungen:
     

    7 Pflichtkurse Umfang Leistungspunkte
    Politische Institutionen 4 SWS 4
    Politische Ökonomie 4 SWS 4
    Allgemeine Geschichte 4 SWS 4
    Geschichte der politischen Ideen 3 SWS  3
    Gesellschaft und Raum in der Entwicklung Europas 2 SWS 2
    Einführung in das Recht 2 SWS 2
    Verfassungsrechtliche Grundlagen und politische Strukturen Europas 3 SWS 3

     
    4 Seminare
    Politische Institutionenlehre 3 SWS 6
    Politische Ökonomie in Europa 3 SWS 6
    Deutsch-Französische Beziehungen seit 1949 3 SWS 6
    Gesellschaft und politische Kultur Europas 3 SWS 6

     
    Sprachkurse
    Französischkurs zur Fachterminologie der Sozialwissenschaften
    (für deutsche Studierende)
    4 SWS 7
    Deutschkurs zur Fachterminologie der Sozialwissenschaften 
    (für französische Studierende)
    4 SWS 7
    Englischkurs zur Fachterminologie  der Sozialwissenschaften 4 SWS 6

     
    Pflichtkurs: Einführung in die EDV 15 Std (Blockseminar zum
    Studienbeginn)
    Pflichtkurs: in Sport 2 SWS  1

     
    Summe der Leistungspunkte:  60

     

    1.2 Das Studium im zweiten Studienjahr am Institut für Politikwissenschaft der Westfälischen Wilhelms Universität Münster umfaßt folgende Anforderungen:
     

    4 Pflichtkurse Umfang Leistungspunkte
    Grundkurs I: Einführung in die Politikwissenschaft 4 SWS 6
    Grundkurs II: Einführung in das politische System der Bundesrepublik Deutschland 4 SWS 6
    Grundkurs III: Einführung in die internationalen Beziehungen 4 SWS 6
    Grundkurs IV: Einführung in den Vergleich politischer Systeme 4 SWS 6

     
    3 Seminare zur Auswahl nach Maßgabe des Lehrangebots in den Teilgebieten    
    1 Seminar zur vergleichenden Politikwissenschaft 2 SWS 6
    1 Seminar zu den Internationalen Beziehungen 2 SWS 6
    1 Seminar zu Politik und Verwaltung in Deutschland 2 SWS 6

     
    Sprachkurse    
    Kurs zur Fachterminologie der Sozialwissenschaften in Französisch
    (für deutsche Studierende)
    4 SWS 7
    Kurs zur Fachterminologie der Sozialwissenschaften in Deutsch 
    (für französische Studierende)
    4 SWS 7

     
    Summe der Leistungspunkte: 57

     

    1.3 Das Studium im dritten Studienjahr am Institut d'Etudes Politiques Lille umfaßt folgende Anforderungen:
     

    7 Pflichtkurse Umfang Leistungspunkte
    Politik und Gesellschaft in Frankreich 2 SWS 2
    Politische Ökonomie 3 SWS 3
    Politik und Verwaltung 2 SWS 2
    Politik der Europäischen Union 2 SWS 2
    Politikfelder der Europäischen Union (Vertiefungskurs) 2 SWS
    Entwicklungen und Probleme der internationalen Politik 2 SWS
    Einführung in Politik, Verwaltung und öffentliche Institutionen Frankreichs 2 SWS

     
    3 Seminare    
    Große Autoren der französischen Literatur 3 SWS  6
    Ausgewählte Problemfelder der Internationalen Beziehungen 3 SWS 6
    Lektüre aktueller Veröffentlichungen zu Politik und Gesellschaft 3 SWS 6

     
    drei weitere Kurse zur Auswahl aus dem Programm des IEP Lille à 2 SWS  18

     
    Vertiefungskurs zur Fachterminologie der Sozialwissenschaften in Französisch 
    (für deutsche Studierende)
    4 SWS 7
    Vertiefungskurs zur Fachterminologie der Sozialwissenschaften in Deutsch 
    (für französische Studierende)
    4 SWS 7
    Vertiefungskurs zur Fachterminologie der Sozialwissenschaften in Englisch 4 SWS 4
    Pflichtkurs in Sport  2 SWS 1

     
    Summe der Leistungspunkte: 63

     1.4 Das Studium im vierten Studienjahr am Institut für Politikwissenschaft der Westfälischen Wilhelms Universität Münster umfaßt folgende Anforderungen:
     

    4 Seminare à mind. 2 SWS zur Auswahl nach Maßgabe des Lehrangebots in den Teilgebieten: Leistungspunkte
    Seminar zur vergleichenden Politikwissenschaft 8
    Seminar zur internationalen Politik/ Europapolitik oder Entwicklungspolitik 8
    Seminar zu Politik und Verwaltung 8
    Seminar zum Öffentlichen Recht oder zur Geschichte der politischen Ideen oder zur politischen Theorie 8

     
    Ein Vertiefungskurs zur sozialwissenschaftlichen Methodenlehre 
    (Forschungscolloquium)
    2 SWS 8

     Drei Kurse/ Übungen à 2 SWS im Bereich Sozialwissenschaftliche Methodenlehre und/ oder EDV nach Maßgabe des entsprechenden Lehrangebots im Hauptfach Politikwissenschaft; für diese drei Kurse/ Übungen werden insgesamt 12 Leistungspunkte vergeben.
     

    Summe der Leistungspunkte: 52

     

    2. Studienbegleitende Prüfungsleistungen

    Die studienbegleitenden Prüfungsleistungen umfassen:

    1. Klausurarbeiten, Hausarbeiten oder eine Folge kleinerer Einzel- (Projekt-) Leistungen als Abschlußarbeiten zu Vorlesungen in den in Absatz 2 genannten Pflichtkursen und

    2. Seminarleistungen (Referate auf der Grundlage einer schriftlichen Ausarbeitung oder Hausarbeiten).  Bei Veranstaltungen mit nur wenigen Studierenden können mündliche Prüfungen an die Stelle der studienbegleitenden Klausuren treten.  Die Dauer dieser mündlichen Prüfungen beträgt in der Regel 15 bis 20 Minuten je Kandidat für ein Veranstaltungsvolumen von bis zu 4 Semesterwochenstunden. Die Entscheidung für die mündliche Prüfungsform soll frühzeitig erfolgen; sie ist so rechtzeitig bekanntzugeben, daß die Kandidatin/der Kandidat von ihrem/seinem Rückstrittsrecht gemäß § 12 Abs. 4 Satz 4 DPO Gebrauch machen kann.


    3. Praktikum

    Die deutschen Studierenden absolvieren nach dem dritten Studienjahr in Frankreich ihr sechs- bis achtwöchiges Praktikum in der Zeit zwischen dem 15. Juni und 15. Oktober bei Verwaltungen, Unternehmen und anderen Einrichtungen.

    Die französischen Studierenden absolvieren nach dem dritten Studienjahr in Deutschland in der Zeit zwischen dem 15. Juli und dem 15. Oktober ihr sechs- bis achtwöchiges Praktikum bei Verwaltungen, Unternehmen und anderen Einrichtungen.

    Über den Verlauf des und die Erfahrungen aus dem Praktikum ist ein Bericht anzufertigen. Für Praktikum und Bericht werden ingesamt 13 Leistungspunkte vergeben.

    Der Erwerb von Leistungspunkten erfolgt unter Prüfungsbedingungen (vgl. §10 und §11 dieser Studienordnung). Das Nähere regelt die Prüfungsordnung.
     
     

    §9
    Pflicht- und Wahlpflichtbereiche des Studiums

    (1) Das Grundstudium und das Hauptstudium sind in Pflichtbereich und Wahlpflichtbereich gegliedert.

    (2) Pflichtbereiche sind obligatorische Inhalte des Studienganges. Wahlpflichtbereiche sind solche, von denen mit Rücksicht auf den angestrebten Abschluß eine bestimmte Anzahl gewählt werden muß.
     
     

    §10
    Diplom-Vorprüfung

    (1) Die Diplom-Vorprüfung beendet das Grundstudium. Durch die Diplom-Vorprüfung sollen die Studierenden nachweisen, daß sie das Ziel des Grundstudiums erreicht und insbesondere die inhaltlichen Grundlagen der Politikwissenschaft, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworben haben, die erforderlich sind, um das Studium der Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) mit Aussicht auf Erfolg fortzusetzen.

    (2) Die Diplom-Vorprüfung erstreckt sich auf folgende Prüfungsfächer:

    • Grundlagen der Politikwissenschaft
    • Vergleichende Regierungs- und Verwaltungslehre (unter besonderer Berücksichtigung der politischen und Verwaltungssysteme Deutschlands und Frankreichs); dabei sollen französische Studierende einen deutschlandbezogenen Schwerpunkt, deutsche Studierende einen frankreichbezogenen Schwerpunkt setzen
    • Internationale Beziehungen
    • Europastudien
    • Fachterminologie der Sozialwissenschaften.
    Sie wird studienbegleitend nach dem Leistungspunktsystem abgenommen. Leistungspunkte werden vergeben, wenn die zugehörige Prüfungsleistung mindestens mit der Note Aausreichend (4,0) bewertet wurde.
     

    (3) Die Prüfungen in den Prüfungsfächern gemäß Absatz 2 werden geteilt und mit Leistungspunkten gemäß den in § 8 (1) aufgeführten Veranstaltungen der ersten beiden Studienjahre belegt.

    (4) Das Prüfungsverfahren wird im einzelnen durch §11 - §16 der Diplomprüfungsordnung geregelt.
     
     

    §11
    Abschluß des Hauptstudiums, Diplomprüfung

    (1) Die Diplomprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungsleistungen, der Diplomarbeit und der mündlichen Prüfung im Hauptfach.

    Studienbegleitende Prüfungsleistungen der letzten beiden Studienjahre sind in den in §8 (1) genannten Pflichtkursen und Seminaren des Hauptstudiums zu erbringen.

    Die Diplomarbeit soll in der Zeit unmittelbar nach den Lehrveranstaltungen des siebten Semesters angefertigt werden; sie kann zu einem früheren Zeitpunkt angefertigt werden, wenn die/der Studierende die Voraussetzungen nach § 7 Abs. 9 DPO früher erfüllt.

    Im Anschluß an die bestandene Diplomarbeit findet die mündliche Abschlußprüfung im Hauptfach (§24 DPO) statt, die von einer deutsch-französischen Prüfungskommission abgenommen wird.

    (2) Das nähere Verfahren der Diplomprüfung regelt die Diplomprüfungsordnung in §17 - §27.
     
     

    §12
    Studienberatung

    (1) Um die wissenschaftlich fruchtbare und ordnungsgemäße Durchführung des Studiums und die intensive Nutzung der Regelstudienzeit zu gewährleisten, werden den Studierenden regelmäßig Studienberatungen angeboten. Die Studienberatung kann erfolgen durch:

    • Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Instituts für Politikwissenschaft und des IEP Lille
    • die Fachschaft Politikwissenschaft des Fachbereichs 6,
    • besondere Veranstaltungen zu Beginn des Semesters,
    • die zuständigen Prüfungsämter (soweit es um die Auslegung der Prüfungsordnung geht),
    • die Zentrale Studienberatung der Universität für allgemeine Fragen.
    Studienanfängerinnen/Studienanfängern wird dringend empfohlen, die angebotenen Beratungen wahrzunehmen. Die Sprechzeiten der Studienberatung werden durch Aushang im Institut bekanntgegeben.

    (2) Die laufende Beratung der Studienanfängerinnen/Studienanfänger am Institut für Politikwissenschaft erfolgt in der Regel durch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.

    (3) Es wird dringend empfohlen, zur Beratung über die Anlage des Hauptstudiums gegen Abschluß des Grundstudiums die jeweils als Prüferinnen/Prüfer zugelassenen Lehrenden des Instituts für Politikwissenschaft und des IEP Lille aufzusuchen.

    §13
    Inkrafttreten der Studienordnung

    Diese Studienordnung tritt am 1.10.1999 in Kraft.



     

    Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 19. Mai 1999.
     

    Münster, den 10. Dezember 1999 Der Rektor
     
     
     

    rof. Dr. J. Schmidt



     

    Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
     

    Münster, den 10. Dezember 1999 Der Rektor
     
     

    Prof. Dr. J. Schmidt



     
     

    STUDIENORDNUNG
    für das Fach
    KOMMUNIKATIONSWISSENSCHAFT im NEBENFACH
    mit dem Abschluß Doppeldiplomprüfung
    im Studiengang Politikwissenschaft
    (Schwerpunkt Europastudien)

    in Verbindung
    mit dem Institut d'Etudes Politiques Lille

    vom 10. Dezember 1999

    Aufgrund des §2 Abs. 4 und des §85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV.NRW. S. 532), geändert durch Gesetz vom 01.07.1997 (GV.NRW. S. 213) erläßt die Westfälische Wilhelms-Universität Münster folgende Studienordnung:


    INHALTSVERZEICHNIS

    §1 Geltungsbereich
    §2 Studienziele, Prüfungsordnung, Tätigkeitsfelder
    §3 Veranstaltungsarten und Veranstaltungsinhalte
    §4 Zugangsvoraussetzungen
    §5 Studienempfehlungen
    §6 Studienaufbau, Anrechnungen
    §7 Studienbeginn
    §8 Umfang des Grundstudiums (GS) und Hauptstudiums (HS) im Nebenfach Kommunikationswissenschaft.
         Umfang, Struktur und Bewertung der Studienleistungen
    §9 Pflicht- und Wahlbereiche des Studiums
    §10 Diplomvorprüfung
    §11 Abschluß des Hauptstudiums, Diplomprüfung
    §12 Studienberatung
    §13 Inkrafttreten der Studienordnung
     

    Abkürzungsverzeichnis
     

    AK = Aufbaukurs(e)
    DPO = Ordnung für die Prüfungen im Doppeldiplom-Studiengang Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) in Verbindung mit dem Institut d'Etudes Politiques Lille
    DS = Doktorandenseminare
    E =  Exkursion
    GK = Grundkurs(e)
    GS = Grundstudium
    HAS = Hauptstudium
    HS = Hauptseminar(e)
    K = Kolloquien
    LN = Leistungsnachweis(e)
    n. W. = nach Wahl
    OK = Orientierungskurs(e)
    OS = Oberseminar(e)
    PS = Proseminar(e)
    SWS = Semesterwochenstunden
    Ü = Übung
    UG = Gesetz über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993, geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV.NW. S. 213).
    V = Vorlesung(en)

     

    §1
    Geltungsbereich

    Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfungen im Doppeldiplom-Studiengang Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) in Verbindung mit dem Institut d'Etudes Politiques Lille vom 06.08.1999 das Studium im Nebenfach Kommunikationswissenschaft mit dem Abschluß Doppeldiplomprüfung.
     
     

    §2
    Studienziele, Prüfungsordnung, Tätigkeitsfelder

    (1) Das Studium bereitet auf anwendungs-, lehr-, und forschungsbezogene Tätigkeiten vor. Es soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, daß sie zur kritischen Bewertung und Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat befähigt werden. Lehre und Studium sind darauf zu beziehen, die je nationalen und internationalen Zusammenhänge politischer, ökonomischer und sozialer Akteure, Prozesse und Strukturen in ihren sozialwissenschaftlich relevanten Dimensionen zu analysieren, zu verstehen, kritisch zu bewerten und in Praxisfelder einzuordnen. Auf diese Weise soll auf die in der späteren beruflichen Tätigkeit zu bearbeitenden Probleme vorbereitet werden.

    (2) Das Nebenfach Kommunikationswissenschaft ist ein interdisziplinär orientiertes sozialwissenschaftliches Fach. Es befaßt sich mit den Bedingungen, Strukturen, Funktionen und Wirkungsmöglichkeiten von Medien und Kommunikation und ihrer historischen Entwicklung. Dabei geht es sowohl um die medien- und kommunikationsbestimmten Aspekte öffentlicher Kommunikation als auch um die sozialen und individuellen Wirklichkeiten, die sich unter dem Einfluß und unter Nutzung von Medien und Kommunikation entwickeln.

    Sein Studium soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der einschlägigen Berufswelt die erforderlichen Methoden, Kenntnisse und Fertigkeiten so vermitteln, daß sie für eine selbständige, reflektierte und gesellschaftlich verantwortungsbewußte Tätigkeit in Wissenschaft und Ausbildung sowie in praktischen Kommunikations- und Medienberufen gerüstet sind. Zu diesem Zweck verknüpft die Ausbildung am Institut für Kommunikationswissenschaft wissenschaftliches Studium mit praktischer beruflicher Orientierung.

    Im einzelnen vermittelt das Studium der Kommunikationswissenschaft Kenntnisse und Fertigkeiten der Medienproduktion, Mediennutzung und Medienanalyse in folgenden Bereichen:

    • Journalismus (Printmedien, Hörfunk, Fernsehen, neue Medien),
    • sozial- und kognitionswissenschaftliche Medien- und Kommunikationstheorien,
    • sozial- und kommunikationswissenschaftliche Forschungsmethoden,
    • Informations- und Kommunikationstechniken, einschließlich Online-Medien und Multimedia,
    • nationale und internationale Mediensysteme,
    • Public Relations und Werbung,
    • Formen der Medien- und Kommunikationsgeschichtsschreibung,
    • Medienkultur,
    • Medienökonomie und Medienpolitik,
    • Medienrecht und Medienethik.
    Im Rahmen dieser Schwerpunkte sollen die Studierenden
    • einen Überblick erhalten über die Geschichte und den gegenwärtigen Stand des Fachs,
    • sich fundiertes Wissen erarbeiten über die gegenwärtig diskutierten Theorien von "Medien" und "Kommunikation",
    • Kritischen Einblick erhalten in die Rolle von Medien in den verschiedenen Bereichen unserer Gesellschaft sowie in die Interaktionen zwischen diesen Bereichen und professionellen Medien- und Kommunikationsorganisationen,
    • Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in der (grundlegenden und angewandten) Kommunikations- und Medienforschung erlangen,
    • sich problemorientiert auseinandersetzen mit den verschiedenen Aspekten der historischen Entwicklung von Medien und Kommunikation,
    • sich die für moderne Kommunikations- und Medienberufe erforderlichen EDV-Kenntnisse aneignen.


    (3) Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin/der Kandidat die Zusammenhänge des Faches und des Nebenfaches überblickt, die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden, und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat. Die Diplomprüfung wird im Hauptfach und in einem Nebenfach (DPO §26) abgelegt nach Maßgabe der Ordnung für die Prüfungen im Doppeldiplom-Studiengang Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) in Verbindung mit dem Institut d'Etudes Politiques Lille vom 1.10.1999. Prüflinge können sich auf Antrag in einem, höchstens aber in drei weiteren Fächern einer Zusatzprüfung unterziehen (DPO §29).

    (4) Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung verleiht der Fachbereich Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften den Diplomgrad "Diplom-Sozialwissenschaftlerin" bzw. "Diplom-Sozialwissenschaftler", Fachrichtung Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien), abgekürzt "Dipl.-Soz.Wiss." Die Verleihung des Diplomgrades schließt die Verleihung des Diploms des Institut d"Etudes Politiques Lille mit ein.

    (5) Wer ein Studium der Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) erfolgreich abgeschlossen hat, kann einen Berufsweg z. B. in folgenden Tätigkeitsfeldern anstreben:

    • in Regierung und Verwaltung von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden der Bundesrepublik Deutschland sowie vergleichbarer Institutionen und Behörden der Französischen Republik,
    • in öffentlichen und privaten internationalen und supranationalen Institutionen und Organisationen,
    • in der Wirtschaft,
    • in Parteien und Parlamenten,
    • in Verbänden und ihren wissenschaftlichen Einrichtungen, vor allem Wirtschaftsverbänden, Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften,
    • in Massenkommunikationsmitteln,
    • in der politischen Bildungsarbeit,
    • in Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
    abei ist es auf jeden Fall zu empfehlen, mit Bezug auf Tätigkeitsfeld und berufliche Einsatzbereiche schon während des Studiums Schwerpunkte zu setzen und praktische Erfahrungen zu suchen. 3Ein mindestens sechswöchiges Praktikum ist Bestandteil des Studiums (DPO §2 (4) und Anhang Ziff. 3).
     
     

    §3
    Veranstaltungsarten und Veranstaltungsinhalte

    Vorlesungen
    Vorlesungen wenden sich an Studierende in den jeweiligen Studienabschnitten. Sie verfolgen den Zweck, einen systematischen Überblick über einen bestimmten Bereich der Medien- und Kommunikationswissenschaft zu vermitteln.

    Orientierungskurse
    In zwei Orientierungskursen werden die Studierenden systematisch in das Studium der Kommunikationswissenschaft eingeführt. Sie werden durch Tutorien begleitet. Der Orientierungskurs I konzentriert sich inhaltlich auf die Themenfelder Kommunikationstheorie und Medienkultur. Daneben erhalten die Studierenden eine fundierte Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten. Orientierungskurs II bietet eine Einführung in die verschiedenen Bereiche der Medientheorie und Medienpraxis und behandelt insbesondere Aspekte der aktuellen Medienkommunikation (Journalistik).

    Tutorien
    Tutorien begleiten Lehrveranstaltungen. Sie unterstützen die Aneignung von Grundlagenwissen und dienen der praktischen Einübung sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden. Dabei soll unter Berücksichtigung der Techniken wissenschaftlichen Arbeitens die Anleitung zur selbstständigen Erarbeitung von Themenkomplexen im Vordergrund stehen.

    Sozialwissenschaftliche Methodenlehre
    Diese Veranstaltung führt in die Theorie des empirischen Forschungsprozesses, in die wichtigsten Methoden der Datenerhebung (Befragung, Inhaltsanalyse, Beobachtung, Experiment) und in die Datenanalyse (beschreibende und schließende Statistik) ein. Die Plenumsveranstaltungen werden durch Tutorien begleitet, in denen die Kenntnisse in praktischen Übungen umgesetzt und vertieft werden. Die speziellen und anwendungsorientierten zweistündigen Methodenkurse II behandeln einzelne Methoden oder geben eine Einführung in SPSS.

    Einführung in die EDV
    In dieser Veranstaltung sollen die wesentlichen Einsatzgebiete des Computers in der wissenschaftlichen Ausbildung sowie in der kommunikations- und medienberuflichen Praxis vorgestellt und eingeübt werden. Im Kern geht es dabei um die folgenden EDV-Anwendungsgebiete:

    • Online-Recherche im Internet,
    • Organisation und Verwaltung von Datenbeständen,
    • Text- und Graphikverarbeitung,
    • Gestaltung von Referaten, Vorträgen und Präsentationen.


    Praktikum und Praktikantenkurs
    Das Studium der Kommunikationswissenschaft orientiert sich in der wissenschaftlichen Ausbildung an der Praxis der öffentlichen Kommunikation. Der Praktikantenkurs dient der Reflexion und Diskussion der in den Praktika gesammelten Erfahrungen und der Vorbereitung für eine selbständige, reflektierte und gesellschaftlich verantwortungsbewußte Tätigkeit in Wissenschaft und Ausbildung sowie den praktischen Kommunikations- und Medienberufen.

    Medien- und Kommunikationstheorie I
    In dieser Veranstaltung geht es um eine grundlegende kritische Auseinandersetzung mit den Konzepten von 'Medien' und 'Kommunikation' und den damit verbundenen Voraussetzungen und Konsequenzen. Dabei kommen unter anderem folgende Themenfelder zur Sprache: Entstehung von Sprache und Kommunikation und die Entfaltung von Kommunikation durch die verschiedenen Medien; der Zusammenhang von Kognition, Kommunikation, Kultur und Medien; Kommunikation und Wirklichkeitskonstruktion; Medien- und Kommunikationssysteme; Formen öffentlicher Kommunikation.

    Medien- und Kommunikationstheorie II
    Im zweiten Reil dieser Veranstaltung sollen die wichtigsten Medien- und Kommunikationstheorien auf ihre historischen Entstehungsbedingungen, ihre Anwendungsmöglichkeiten und auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin untersucht werden, um den Studierenden eine begründete Auswahl unter den Theorieangeboten im Hinblick auf ihre eigene Arbeit zu ermöglichen. Im Vordergrund steht also einerseits die Frage nach der praktischen Problemlösungskapazität der jeweiligen Theorieangebote, andererseits die Frage, welches Menschenbild und welches Modell von Gesellschaft hinter den jeweiligen Theorien steht bzw. von ihnen impliziert wird. Solche Implikate betreffen vor allem die Ansichten darüber, welche Wirkung Medien und ihrer Nutzung zugeschrieben wird und welche Rolle Kommunikation für die Entwicklung individueller wie sozialer Wirklichkeit spielt.

    Grundlagen der Medien- und Kommunikationspraxis
    Die Medien- und Kommunikationspraxis beruht auf hochgradig vernetzten Zusammenhängen. Inbesondere im Journalismus kommen die Medienangebote durch organisiertes Handeln zustande. Diesen Bedingungen der Aussagenentstehung muß die Ausbildung für Medien- und Kommunikationsberufe hinreichend gerecht werden, nicht zuletzt durch eine geeignete Verknüpfung von Theorie und Praxis. In dieser einführenden Veranstaltung erfolgt dies grundsätzlich durch die Ausrichtung auf generelle Produktionszusammenhänge im Journalismus, die jeweils exemplarisch für einzelne Medienbereiche (z.B. Zeitungen, Hörfunk, Fernsehen) vermittelt und geübt werden. Ziel ist es, den Studierenden Basiskenntnisse der Medien- und Kommunikationspraxis zu vermitteln, die dann im weiteren Verlauf des Studiums ressort- und gattungsspezifisch vertieft werden.

    Medienpraktisches Labor
    In den Laborveranstaltungen werden ressort- und gattungsspezifische Übungsmöglichkeiten angeboten, die der Vertiefung der Produktionskenntnisse und -fähigkeiten der Studierenden dienen. Sie sollen auf journalistisch-redaktionelle Tätigkeiten sowie auf Tätigkeiten in anderen Kommunikations- und Medienberufen vorbereiten. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein Leistungsnachweis in der Veranstaltung "Grundlagen der Medien- und Kommunikationspraxis".

    Proseminare
    Die Proseminare konzentrieren sich auf detaillierte Analyse des Zusammenwirkens von Medienproduktion und -distribution, von Medienangeboten und spezifischen Nutzungsstrategien, von individuellen und gesellschaftlichen Medienwirkungen.

    Hauptseminare

    Medien- und Kommunikationsgeschichte
    Medien- und Kommunikationsgeschichte kann unter vielen verschiedenen Gesichtspunkten geschrieben werden; so als Technikgeschichte, als Sozialgeschichte, als Wirtschaftsgeschichte oder auch als Geschichte der gesellschaftlichen Entwicklung und Durchsetzung von Wahrnehmungsmöglichkeiten und Modi der Wirklichkeitskonstruktion (Medienkultur-Geschichte). In jedem Fall wird es darum gehen zu verdeutlichen, wie die Co-Evolution von gesellschaftlichen Strukturen, von Technik, Medien und Kommunikation die individuellen und kollektiven Handlungsmöglichkeiten konkret bestimmen.

    Medienkultur
    Kulturen moderner Gesellschaften sind Medien-Kulturen, in denen alle gesellschaftlichen Interaktionsprozesse durch Medien und deren spezifischen Nutzung bestimmt sind. Eine kompetente Ausbildung für die wissenschaftliche und berufliche Tätigkeit in den Bereichen Kulturmanagement, Kulturanalyse und Kulturpolitik erfordert möglichst genaue Kenntnisse der Evolution, der Strukturen und Funktionen von Kultur unter wechselnden medialen Bedingungen und Kommunikationsverhältnissen.

    Medienrecht und Medienethik
    Einen genaue Einsicht in die Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung, Nutzung, der Wirkung und des Schutzes von Kommunikation in verschiedenen Gesellschaftsbereichen setzt präzise Kenntnisse in Medienrecht, Urheberrecht und Zeugnisverweigerungsrecht sowie in spezifischen rechtlichen Bestimmungen der Landespressegesetze und im Bereich Werbung voraus. Darüber hinaus haben sich Ansätze einer Medien- und Kommunikationsethik etabliert, die an den Menschenrechten ansetzt und nach den Grenzen medialen Wettbewerbs wie nach der Sozialverträglichkeit kommunikativen Handelns fragt. Im Zentrum steht dabei die Verantwortung der publizistisch Handelnden, für deren Wahrnehmung Maßstäbe entwickelt und reflektiert werden müssen.

    Medienökonomie und Medienpolitik
    Die Medienindustrie nimmt heute die Position einer Schlüsselindustrie ein, Massenmedien sind national wie international bedeutende Sektoren der Volkswirtschaften. Werbung nutzt die Massenmedien als Distributoren ihrer Botschaften und trägt in hohem Maße zur Kommerzialisierung der medienvermittelten Kommunikation bei. Medienökonomie untersucht den Grad der Verflechtung und Konzentration auf den Medien- und Werbemärkten und stellt vor allem für die Printmedien und den Rundfunk Strukturdaten auf Mikro- und Makroebene zur Verfügung. Medienpolitische Entscheidungen auf Bundes- und Länderebene bilden den normativen Rahmen für die strukturelle und technische Entwicklung der Medien sowie ihrer Angebotsstrukturen. Diese und andere Aspekte sollen in den Seminaren genauer untersucht werden.

    Public Relations und Werbung
    Nicht nur das Wirtschaftssystem, auch politische Parteien, Kirchen, Universitäten oder Umweltorganisationen versuchen heute mit allen verfügbaren medialen Mitteln, ein positives Image für sich zu konstruieren. Diese Aufgabe erfüllt zum einen die Werbung, die den engen Sektor der Reklame für Wirtschaftsgüter verlassen hat und gleichermaßen für Waren, Personen und Botschaften folgenreiche Aufmerksamkeit zu erzielen versucht, sowie Public Relations, die sich zum Instrument von Kommunikationsmanagement entwickelt hat, das interne und externe Kommunikation von Organisationen (Unternehmen, Verbände, Parteien u.a.m.) im Sinne integrierter Unternehmenskommunikation vernetzt und dadurch strategische Funktionen gewinnt. Das Seminar soll eine möglichst genaue Kenntnis der Geschichte, der Organisationsformen, der Funktionsmöglichkeiten und der ökonomischen Bedeutung von Werbung und Public Relations vermitteln.


    §4
    Zugangsvoraussetzungen

    (1) Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder der Besitz des Baccalauréats des dem Jahr der Aufnahme des Studiums entsprechenden Jahrgangs oder des Vorjahres-Jahrgangs.

    (2) Für die Zulassung zu Hauptseminaren ist die bestandene Diplomvorprüfung nachzuweisen.

    (3) Für die Seminarteilnahme können die Veranstalter eine Teilnahme- und Arbeitsvereinbarung gegen Ende des dem Seminarsemester vorhergehenden Semesters vorsehen.
     
     

    §5
    Studienempfehlungen

    (1) Studierenden der Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) mit dem Nebenfach Kommunikationswissenschaft wird empfohlen, ihre sozialwissenschaftlichen Studien fächerübergreifend auszulegen und in ihrem Studium zugleich Kenntnisse der Geschichtswissenschaft, der Rechtswissenschaft, insbesondere in den Bereichen des Öffentlichen, Staats- und Verwaltungsrechts, des Völker- und Europarechts und der Wirtschaftswissenschaften zu erwerben. Weitergehende Bestimmungen der Prüfungsordnungen bleiben unberührt.

    (2) Bei allen Lehrveranstaltungen sind funktionelle Kenntnisse moderner Fremdsprachen, insbesondere des Englischen, für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluß förderlich.

    (3) Studierende sollen sich unter Berücksichtigung ihrer Vorkenntnisse darum bemühen, zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift zu beherrschen.

    (4) Den Studierenden wird empfohlen, den Wahlbereich des Studiums dazu zu nutzen, über die Pflichtkurse hinaus ihre Kenntnisse in empirischen Forschungsmethoden und der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zu vertiefen.
     
     

    §6
    Studienaufbau, Anrechnungen

    (1) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von zwei Studienjahren (oder vier Semestern) und ein Hauptstudium von zwei Studienjahren (oder vier Semestern). Das erste und dritte Studienjahr werden am Institut d'Etudes Politiques Lille angeboten, das zweite und vierte Studienjahr am Institut für Politikwissenschaft und am Institut für Kommunikationswissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomprüfung acht Semester (vier Studienjahre).

    (2) Das Nebenfach Kommunikationswissenschaft wird im Grundstudium im 2. und im Haupstudium im 4. Studienjahr am Institut für Kommunikationswissenschaft der Westfälischen Wilhelms-Universität studiert.

    (3) Der Studienumfang beträgt im Nebenfach Kommunikationswissenschaft mindestens 30 SWS.

    (4) Die Anrechnung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in vergleichbaren Studiengängen erbracht worden sind, regelt die Diplomprüfungsordnung in §6.
     
     

    §7
    Studienbeginn

    Das Studium kann nur im Wintersemester begonnen werden.
     
     

    §8
    Umfang des Grundstudiums (GS) und Hauptstudiums (HS)
    im Nebenfach Kommunikationswissenschaft.
    Umfang, Struktur und Bewertung der Studienleistungen

    Im Nebenfach Kommunikatioswissenschaft sind mindestens 30 SWS zu studieren. Im einzelnen sind Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen nach folgender Aufstellung zu studieren:

    2. Studienjahr
     

    a) Pflichtveranstaltungen SWS Leistungspunkte
    Orientierungskurs I (FP) 2 6
    Orientierungskurs II (FP) 2 6
    Kurs: Sozialwissenschaftliche Methodenlehre (FP oder LN) 2 4

     
    b) Wahlpflichtveranstaltungen
    Vorlesung aus dem Bereich Medien- und Kommunikationstheorie (TN) 2
    ein Proseminar (LN) nach Wahl aus einem der vier Bereiche:
    • Mediensysteme
    • Medienproduktion
    • Mediengattungen
    • Mediennutzung
    2 4

     
    c) Wahlveranstaltungen
    Vorlesungen, Kurse oder Proseminare aus dem Lehrangebot des Instituts für Kommunikationswissenschaft oder aus dem Lehrangebot anderer, dem Studium der Kommunikationswissenschaft förderlicher Fächer 5  
    Summen: 
    15 20

    4. Studienjahr
     

    a) Pflichtveranstaltungen SWS Leistungspunkte
    Kurs: Grundlagen der Medien- und Kommunikationspraxis (TN) 4

     
    b) Wahlpflichtveranstaltungen
    Vorlesung aus dem Bereich Medien und Kommunikation. 
    Die Wirklichkeit der Medien
    2
    ein Proseminar (LN) nach Wahl aus einem der vier Bereiche:
    • Mediensysteme
    • Medienproduktion
    • Mediengattungen
    • Mediennutzung
    2 4

    ein Hauptseminar nach Wahl (LN) aus einem der fünf Bereiche:
    • Medien- und Kommunikationsgeschichte
    • Medienkultur und Medienkunst
    • Medienrecht und Medienethik
    • Medienökonomie und Medienpolitik
    • Public Relations und Werbung
    2 8

     
     
    c) Wahlveranstaltungen
    Vorlesungen, Kurse oder Hauptseminare aus dem Lehrangebot des Instituts für Kommunikationswissenschaft oder aus dem Lehrangebot anderer, dem Studium der Kommunikationswissenschaft förderlicher Fächer

     
    Summen: 15 12
    Gesamtsummen: 30 32

    Legende:

    LN = Leistungsnachweis
    FP = Fachprüfung
    TN =  Teilnahmenachweis

    Der Erwerb von Leistungspunkten erfolgt unter Prüfungsbedingungen (vgl. §10 und §11 dieser Studienordnung). Das Nähere regelt die Prüfungsordnung.

    Die von Studierenden zu erbringenden Beiträge im Grund- und Hauptstudium können als Einzelarbeit oder als Gruppenarbeit angefertigt werden; als Gruppenarbeit jedoch nur dann, wenn eine Aufgabe vorgeschlagen werden kann, bei der die Form der Gruppenarbeit vertretbar ist. Die Gruppen sollen nicht mehr als drei Studierende umfassen. Bei einer Gruppenarbeit muß die selbständige Leistung jedes Gruppenmitgliedes klar erkennbar, klar bezeichnet und bewertbar sein.

    §9
    Pflicht- und Wahlbereiche des Studiums

    (1) Das Grundstudium und das Hauptstudium sind in Pflichtbereich, Wahlpflichtbereich und freie Bereiche gegliedert.

    (2) Pflichtbereiche sind obligatorische Inhalte des Studienganges. Wahlpflichtbereiche sind solche, von denen mit Rücksicht auf den angestrebten Abschluß eine bestimmte Anzahl gewählt werden muß. Wahlbereiche sind zusätzlich zu wählende Lehrveranstaltungen, auch in anderen Studiengängen, die die Studierenden frei wählen können.

    §10
    Diplom-Vorprüfung

    (1) Die Diplom-Vorprüfung beendet das Grundstudium. Durch die Diplom-Vorprüfung sollen die Studierenden nachweisen, daß sie das Ziel des Grundstudiums erreicht und insbesondere die inhaltlichen Grundlagen der Kommunikationswissenschaft, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworben haben, die erforderlich sind, um das Studium der Kommunikationswissenschaft mit Aussicht auf Erfolg fortzusetzen.

    (2) Die Diplom-Vorprüfung erstreckt sich auf folgende studienbegleitende Prüfungsleistungen:
     

    Orientierungskurs I 2 SWS 6 Leistungspunkte
    Orientierungskurs II 2 SWS 6 Leistungspunkte
    Kurs: Sozialwissenschaftliche Methodenlehre 2 SWS 4 Leistungspunkte
    Ein Proseminar nach Wahl aus einem der Bereiche:
    Mediensysteme, Medienproduktion, Mediengattungen, Mediennutzung
    2 SWS 4 Leistungspunkte

    Sie wird studienbegleitend nach dem Leistungspunktsystem abgenommen. Leistungspunkte werden vergeben, wenn die zugehörige Prüfungsleistung mindestens mit der Note Aausreichend (4,0) bewertet wurde.

    (3) Das Prüfungsverfahren wird im einzelnen durch §11 - §16 der Diplomprüfungsordnung geregelt.
     
     

    §11
    Abschluß des Hauptstudiums, Diplomprüfung




    (1) Die Diplomprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungsleistungen im Haupt- und im Nebenfach, der Diplomarbeit und der mündlichen Prüfung im Hauptfach.

    (2) Im Nebenfach Kommunikationswissenschaft erstreckt sich die Diplomprüfung auf folgende studienbegleitende Prüfungsleistungen:
     

    ein Proseminar nach Wahl aus einem der Bereichen:
    Mediensysteme, Medienproduktion, Mediengattungen, Mediennutzung
    2 SWS 4 Leistungspunkte
    ein Hauptseminar nach Wahl aus einem der Bereiche
    Medien- und Kommunikationsgeschichte, Medienkultur und Medienkunst, Medienrecht und Medienethik, Medienökonomie und Medienpolitik, Public Relations und Werbung
    2 SWS 8 Leistungspunkte

    Bis zum Abschluß der Diplomprüfung wird ferner die Teilnahme an folgenden Vorlesungen und Kursen nachdrücklich empfohlen:
     

    Vorlesung aus dem Bereich der Medien- und Kommunikationstheorien 2 SWS
    Vorlesung aus dem Bereich Medien und Kommunikation. Die Wirklichkeit der Medien 2 SWS
    Kurs: Grundlagen der Medien- und Kommunikationspraxis 4 SWS

    (3) Das nähere Verfahren der Diplomprüfung regelt die Diplomprüfungsordnung in §17 - §27.
     
     

    §12
    Studienberatung

    (1) Um die wissenschaftlich fruchtbare und ordnungsgemäße Durchführung des Studiums und die intensive Nutzung der Regelstudienzeit zu gewährleisten, werden den Studierenden regelmäßig Studienberatungen angeboten. Die Studienberatung kann erfolgen durch

    • Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Instituts für Kommunikationswissenschaft,
    • die Fachschaft Kommunikationswissenschaft,
    • besondere Veranstaltungen zu Beginn des Semesters,
    • die zuständigen Prüfungsämter (soweit es um die Auslegung der Prüfungsordnung geht),
    • die Zentrale Studienberatung der Universität für allgemeine Fragen.
    Studienanfängerinnen/Studienanfängern wird dringend empfohlen, die angebotenen Beratungen wahrzunehmen. Die Sprechzeiten der Studienberatung werden durch Aushang im Institut bekanntgegeben.

    (2) Es wird dringend empfohlen, zur Beratung über die Anlage des Hauptstudiums gegen Abschluß des Grundstudiums die jeweils als Prüferinnen/Prüfer zugelassenen Lehrenden des Instituts für Kommunikationswissenschaft aufzusuchen.

    §13
    Inkrafttreten der Studienordnung

    Diese Studienordnung tritt am 1.10.1999 in Kraft.



     

    Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 19. Mai 1999.
     
     

    Münster, den 10. Dezember 1999 Der Rektor
     
     
     

    Prof. Dr. J. Schmidt


    Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
     

    Münster, den 10. Dezember 1999 Der Rektor
     
     
     
     
     

    Prof. Dr. J. Schmidt
     


    STUDIENORDNUNG
    für das Fach
    SOZIOLOGIE im NEBENFACH
    im Studiengang Politikwissenschaft
    (Schwerpunkt: Europastudien)
    mit dem Abschluß Doppeldiplomprüfung

    in Verbindung
    mit dem Institut d'Etudes Politiques Lille

    vom 10. Dezember 1999




    Aufgrund des §2 Abs. 4 und des §85 Abs. 1 des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.08.1993 (GV.NRW. S. 532), geändert durch Gesetz vom 01.07.1997 (GV.NRW. S. 213) erläßt die Westfälische Wilhelms-Universität Münster folgende Studienordnung:


    INHALTSVERZEICHNIS

    §1 Geltungsbereich
    §2 Studienziele, Prüfungsordnung, Tätigkeitsfelder
    §3 Lehr- und Lernformen
    §4 Zugangsvoraussetzungen
    §5 Studienempfehlungen
    §6 Studienaufbau, Anrechnungen
    §7 Studienbeginn
    §8 Umfang des Grundstudiums (GS) und Hauptstudiums (HS) im Nebenfach Soziologie. Umfang, Struktur und Bewertung der Studienleistungen
    §9 Pflicht- und Wahlbereiche des Studiums
    §10 Gliederung und Inhalte des Grundstudiums
    §11 Gliederung und Inhalte des Hauptstudiums
    §12 Diplomvorprüfung
    §13 Abschluß des Hauptstudiums, Diplomprüfung
    §14 Studienberatung, Studienfachberatung
    §15 Inkrafttreten der Studienordnung
     

    ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
     

    AK =  Aufbaukurs(e)
    DPO = Ordnung für die Prüfungen im Doppeldiplom-Studiengang Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) in Verbindung mit dem Institut d'Etudes Politiques Lille
    DS = Doktorandenseminare
    E =  Exkursion
    GK = Grundkurs(e)
    GS = Grundstudium
    HAS = Hauptstudium
    HS = Hauptseminar(e)
    K = Kolloquien
    LN = Leistungsnachweis(e)
    n. W. = nach Wahl
    OK = Orientierungskurs(e)
    OS = Oberseminar(e)
    PS = Proseminar(e)
    SWS = Semesterwochenstunden
    Ü = Übung
    UG = Gesetz über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. August 1993, geändert durch Gesetz vom 1. Juli 1997 (GV.NW. S. 213).
    V = Vorlesung(en)

     

    §1
    Geltungsbereich

    Die Studienordnung regelt auf der Grundlage der Ordnung für die Prüfungen im Doppeldiplom-Studiengang Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) in Verbindung mit dem Institut d'Etudes Politiques Lille vom 06.08.1999 das Studium im Nebenfach Soziologie mit dem Abschluß Doppeldiplomprüfung.
     


    §2
    Studienziele, Prüfungsordnung, Tätigkeitsfelder

    (1) Das Studium bereitet auf anwendungs-, lehr-, und forschungsbezogene Tätigkeiten vor. Es soll den Studierenden unter Berücksichtigung der Anforderungen und Veränderungen in der Berufswelt die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so vermitteln, daß sie zur kritischen Bewertung und Anwendung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und zu verantwortlichem Handeln in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat befähigt werden. Lehre und Studium sind darauf zu beziehen, die je nationalen und internationalen Zusammenhänge politischer, ökonomischer und sozialer Akteure, Prozesse und Strukturen in ihren sozialwissenschaftlich relevanten Dimensionen zu analysieren, zu verstehen, kritisch zu bewerten und in Praxisfelder einzuordnen. Auf diese Weise soll auf die in der späteren beruflichen Tätigkeit zu bearbeitenden Probleme vorbereitet werden.

    (2) Im Nebenfach Soziologie sollen die Studierenden Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens und die unterschiedlichen Methoden und Techniken der Soziologie beherrschen und die Soziologie in interdisziplinäre Ansätze bei verschiedenen Problemstellungen einbeziehen können. Weiter sollen sie durch ihr Studium befähigt werden, soziologische Theorien darzustellen, zu vergleichen und den Prozeß der Theoriebildung zu verstehen. Die Studierenden sollen durch ihr Studium

    • die Analyse gesamtgesellschaftlicher Strukturen,
    • die Analyse von Teilgebieten der Soziologie und
    • die Lösungsansätze für die Problemstellung einer speziellen Soziologie
    • beherrschen zu lernen.
    Die Studierenden sollen die Fähigkeit erwerben, im professionellen Handeln den Zusammenhang von wissenschaftlicher Theorie und gesellschaftlicher Praxis zu erkennen.

    Die Studierenden sollen andere Kulturen in ihren eigenständigen Bedeutungen und geschichtlichen Zusammenhängen verstehen lernen.

    (3) Durch die Diplomprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin/der Kandidat die Zusammenhänge des Faches überblickt, die Fähigkeit besitzt, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden, und die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen gründlichen Fachkenntnisse erworben hat. Die Diplomprüfung wird im Hauptfach und in einem Nebenfach (DPO §26) abgelegt nach Maßgabe der Ordnung für die Prüfungen im Doppeldiplom-Studiengang Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) in Verbindung mit dem Institut d'Etudes Politiques Lille vom 1.10.1999. 3Prüflinge können sich auf Antrag in einem, höchstens aber in drei weiteren Fächern einer Zusatzprüfung unterziehen (DPO §29).

    (4) Aufgrund der bestandenen Diplomprüfung verleiht der Fachbereich Erziehungswissenschaft und Sozialwissenschaften den Diplomgrad "Diplom-Sozialwissenschaftlerin" bzw. "Diplom-Sozialwissenschaftler", Fachrichtung Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien), abgekürzt "Dipl.-Soz.Wiss." Die Verleihung des Diplomgrades schließt die Verleihung des Diploms des Institut d'Etudes Politiques Lille mit ein.

    (5) er ein Studium der Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) erfolgreich abgeschlossen hat, kann einen Berufsweg z. B. in folgenden Tätigkeitsfeldern anstreben:

    • in Regierung und Verwaltung von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden der Bundesrepublik Deutschland sowie vergleichbarer Institutionen und Behörden der Französischen Republik,
    • in öffentlichen und privaten internationalen und supranationalen Institutionen und Organisationen,
    • in der Wirtschaft,
    • in Parteien und Parlamenten,
    • in Verbänden und ihren wissenschaftlichen Einrichtungen, vor allem Wirtschaftsverbänden, Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften,
    • in Massenkommunikationsmitteln,
    • in der politischen Bildungsarbeit,
    • in Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
    Dabei ist es auf jeden Fall zu empfehlen, mit Bezug auf Tätigkeitsfeld und berufliche Einsatzbereiche schon während des Studiums Schwerpunkte zu setzen und praktische Erfahrungen zu suchen. Ein mindestens sechswöchiges Praktikum ist Bestandteil des Studiums (DPO §2 (4) und Anhang Ziff. 3).
     


    §3
    Lehr- und Lernformen

    Die Lehrveranstaltungen sind grundsätzlich so zu gestalten, daß die Studierenden möglichst frühzeitig lernen,selbständig zu arbeiten. Neben der Vermittlung fachlicher und interdisziplinärer Kompetenz fördern sie verantwortliche wissenschafts- und praxisorientierte Einstellungen und Verhaltensweisen.

    Lehrveranstaltungsarten im Studium sind:

    • Vorlesung
    • Seminar
    • Kolloquium
    • Studienprojekt/Forschungspraktikum
    • Exkursion
    §4
    Zugangsvoraussetzungen

    (1) Zugangsvoraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, ein von zuständiger staatlicher Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder der Besitz des Baccalauréats des dem Jahr der Aufnahme des Studiums entsprechenden Jahrgangs oder des Vorjahres-Jahrgangs.

    (2) Für die Zulassung zu Hauptseminaren ist die bestandene Diplomvorprüfung nachzuweisen.
     

    §5
    Studienempfehlungen

    (1) Studierenden der Politikwissenschaft (Schwerpunkt: Europastudien) mit dem Nebenfach Soziologie wird empfohlen, ihre sozialwissenschaftlichen Studien fächerübergreifend auszulegen und in ihrem Studium zugleich Kenntnisse der Geschichtswissenschaft, der Rechtswissenschaft, insbesondere in den Bereichen des Öffentlichen, Staats- und Verwaltungsrechts, des Völker- und Europarechts und der Wirtschaftswissenschaften zu erwerben. Weitergehende Bestimmungen der Prüfungsordnungen bleiben unberührt.

    (2) Bei allen Lehrveranstaltungen sind funktionelle Kenntnisse moderner Fremdsprachen, insbesondere des Englischen, für die Teilnahme und den erfolgreichen Abschluß förderlich.

    (3) Studierende sollen sich unter Berücksichtigung ihrer Vorkenntnisse darum bemühen, zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift zu beherrschen.

    (4) Den Studierenden wird empfohlen, den Wahlbereich des Studiums dazu zu nutzen, über die Pflichtkurse hinaus ihre Kenntnisse in empirischen Forschungsmethoden und der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung zu vertiefen.

    §6
    Studienaufbau/Anrechnungen

    (1) Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium von zwei Studienjahren (oder vier Semestern) und ein Hauptstudium von zwei Studienjahren (oder vier Semestern). Das erste und dritte Studienjahr werden am Institut d'Etudes Politiques Lille angeboten, das zweite und vierte Studienjahr am Institut für Politikwissenschaft und am Institut für Soziologie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomprüfung acht Semester (vier Studienjahre).

    (2) Das Nebenfach Soziologie wird im Grundstudium im 2. und im Hauptstudium im 4. Studienjahr am Institut für Soziologie der Westfälischen Wilhelms-Universität studiert.

    (3) Der Studienumfang beträgt im Nebenfach Soziologie mindestens 30 SWS.

    (4) Die Anrechnung von Studienzeiten sowie von Studien- und Prüfungsleistungen, die an anderen Hochschulen oder in vergleichbaren Studiengängen erbracht worden sind, regelt die Diplomprüfungsordnung in §6.
     


    §7
    Studienbeginn

    Das Studium kann nur im Wintersemester begonnen werden.
     


    §8
    Umfang des Grundstudiums (GS) und Hauptstudiums (HS) im Nebenfach Soziologie. Umfang, Struktur und Bewertung der Studienleistungen

    Im Nebenfach Soziologie sind mindestens 30 SWS zu studieren. Im einzelnen sind Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen nach folgender Aufstellung zu studieren:
     

     
    Vorlesungen /Seminare
    (Wahlpflicht)
    Vorlesungen /Seminare
    (Pflicht)
    SWS
    2.
    Studienjahr
     z.B.: Geschichte der Soziologie (2 SWS) 
     
    2
     
    z.B.: Familiensoziologie 
    oder
    Grundzüge der Soziologie (2 SWS)
    Spezielle Soziologie
    2 SWS / 1 LN
    8 Leistungspunkte
    4
     
    z.B.: Entwicklungssoziologie 
    oder 
    Spezielle Soziologie
    (2 SWS)
    Grundzüge der Soziologie
    2 SWS / 1 LN
    8 Leistungspunkte
    4
      
    z.B.:
    Soziologie und Medien 
    oder
    Sozialstruktur ...
    (2 SWS)
     
     2
       Diplomvorprüfung   12 von 16*
    4.
    Studienjahr
    z.B.: Sozialisation und Schule 
    oder
    Umweltforschung
    (2 SWS)
     
    2
     
    z.B.: Soziologie der Medien 
    oder 
    Methoden
    (2 SWS)
     
    2
     
    z.B.: Soziologische Theorien
    oder
    Techniksoziologie
    (2 SWS)
    Spezielle Soziologie
    2 SWS / 1 LN
    8 Leistungspunkte
    4
       
    z.B.: Politische Soziologie
    oder
    Soziologie der Vereine und Verbände
    (2 SWS) 
    Soziologische Theorien
    2 SWS / 1 LN
    8 Leistungspunkte
    4
      Diplomprüfung   12 von 16*
    * Wahlbereich im Grund- und im Hauptstudium jeweils 4 SWS

    Der Erwerb von Leistungspunkten erfolgt unter Prüfungsbedingungen (vgl. §12 und §13 dieser Studienordnung). Das Nähere regelt die Prüfungsordnung.

    Die von Studierenden zu erbringenden Beiträge im Grund- und Hauptstudium können als Einzelarbeit oder als Gruppenarbeit angefertigt werden; als Gruppenarbeit jedoch nur dann, wenn eine Aufgabe vorgeschlagen werden kann, bei der die Form der Gruppenarbeit vertretbar ist. Die Gruppen sollen nicht mehr als drei Studierende umfassen. Bei einer Gruppenarbeit muß die selbständige Leistung jedes Gruppenmitgliedes klar erkennbar, klar bezeichnet und bewertbar sein.

    §9
    Pflicht- und Wahlbereiche des Studiums

    (1) Das Grundstudium und das Hauptstudium sind in Pflichtbereich, Wahlpflichtbereich und freie Bereiche gegliedert.

    (2) Pflichtbereiche sind obligatorische Inhalte des Studienganges. Wahlpflichtbereiche sind solche, von denen mit Rücksicht auf den angestrebten Abschluß eine bestimmte Anzahl gewählt werden muß. Wahlbereiche sind zusätzlich zu wählende Lehrveranstaltungen, auch in anderen Studiengängen, die die Studierenden frei wählen können.

    §10
    Gliederung und Inhalte des Grundstudiums

    Im Grundstudium sollen die Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens geübt und interdisziplinäre Ansätze bei den verschiedenen Problemstellungen des Faches einbezogen werden. Die Studierenden sollen soziologische Theorien darstellen, vergleichen und den Prozeß der Theoriebildung verstehen können. Sie müssen in der Lage sein, umfangreiche Literatur zu ordnen und für bestimmte Gebiete (unter Einbeziehung interdisziplinärer Ansätze im Zusammenhang mit anderen Fächern ihrer Fachkombination) zusammenzustellen. Sie sollen weiter die Analyse der Strukturen unterschiedlicher Gesellschaftsformen, die Analyse von Teilgebieten der Soziologie und Ansätze aus speziellen Soziologien so beherrschen, daß sie begrenzte Themen aus diesen Bereichen im Rahmen einer Hausarbeit, eines Referats, einer Klausur oder einer mündlichen Prüfung bearbeiten können.
     

    Die Inhalte des Grundstudiums beziehen sich auf folgende Bereiche:

    • Grundzüge der Soziologie,
    • Sozialstruktur verschiedener Gesellschaften,
    • Spezielle Soziologien.
    §11
    Gliederung und Inhalte des Hauptstudiums


    Die Studierenden sollen im Hauptstudium soziologische Theorien und ihre Forschungsansätze kennenlernen und in der Lage sein, Theorievergleiche und Analysen von Strukturen unterschiedlicher Gesellschaftsformen in ihrer wissenschaftlichen Arbeit durchzuführen. Hierzu gehört vor allem, ein gegebenes Problem soziologisch zu formulieren bzw. die soziologische Relevanz gegebener sozialer Probleme zu begreifen.

    Zum Hauptstudium gehören:

    • ein vertieftes Studium soziologischer Theorien,
    • ein vertieftes Studium ausgewählter spezieller Soziologien.


    §12
    Diplom-Vorprüfung

    (1) Die Diplom-Vorprüfung beendet das Grundstudium. Durch die Diplom-Vorprüfung sollen die Studierenden nachweisen, daß sie das Ziel des Grundstudiums erreicht und insbesondere die inhaltlichen Grundlagen der Soziologie, ein methodisches Instrumentarium und eine systematische Orientierung erworben haben, die erforderlich sind, um das Studium der Soziologie mit Aussicht auf Erfolg fortzusetzen

    (2) Die Diplom-Vorprüfung erstreckt sich auf folgende studienbegleitende Prüfungsleistungen:

    • 1 Leistungsnachweis aus "Grundzüge der Soziologie" oder "Sozialstruktur verschiedener Gesellschaften"; 2 SWS, 8 Leistungspunkte
    • 1 Leistungsnachweis aus einer speziellen Soziologie; 2 SWS, 8 Leistungspunkte
    Sie wird studienbegleitend nach dem Leistungspunktsystem abgenommen. Leistungspunkte werden vergeben, wenn die zugehörige Prüfungsleistung mindestens mit der Note ausreichend (4,0) bewertet wurde.

    (3) Die Prüfungsleistungen gemäß Absatz 2 werden geteilt und mit Leistungspunkten gemäß den in §8 (1) aufgeführten Veranstaltungen des zweiten Studienjahres belegt.

    (4) Das Prüfungsverfahren wird im einzelnen durch §11 - §16 der Diplomprüfungsordnung geregelt.
     

    §13
    Abschluß des Hauptstudiums, Diplomprüfung

    (1) Die Diplomprüfung besteht aus den studienbegleitenden Prüfungsleistungen im Haupt- und im Nebenfach, der Diplomarbeit und der mündlichen Prüfung im Hauptfach.

    (2) Im Nebenfach Soziologie erstreckt sich die Diplomprüfung auf folgende studienbegleitende Prüfungsleistungen:

    • 1 Leistungsnachweis im Bereich soziologischer Theorien; 2 SWS, 8 Leistungspunkte
    • 1 Leistungsnachweis aus einer speziellen Soziologie; 2 SWS, 8 Leistungspunkte
    (3) Das nähere Verfahren der Diplomprüfung regelt die Diplomprüfungsordnung in §17 - §27.
     

    §14
    Studienberatung, Studienfachberatung

    (1) Um die wissenschaftlich fruchtbare und ordnungsgemäße Durchführung des Studiums und die intensive Nutzung der Regelstudienzeit zu gewährleisten, werden den Studierenden regelmäßig Studienberatungen angeboten. Die Studienberatung kann erfolgen durch

    • Hochschullehrerinnen/Hochschullehrer und wissenschaftliche Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter des Instituts für Soziologie,
    • die Fachschaft Soziologie,
    • besondere Veranstaltungen zu Beginn des Semesters,
    • die zuständigen Prüfungsämter (soweit es um die Auslegung der Prüfungsordnung geht),
    • die Zentrale Studienberatung der Universität für allgemeine Fragen.
    Studienanfängerinnen/Studienanfängern wird dringend empfohlen, die angebotenen Beratungen wahrzunehmen. Die Sprechzeiten der Studienberatung werden durch Aushang im Institut bekanntgegeben.

    (2) Es wird in jedem Semester eine Studienfachberatung durchgeführt, auf die in geeigneter Weise hingewiesen wird. Die Studienfachberatung soll insbesondere zu Beginn des Studiums vor allem im Hinblick auf die Wahl der Fächerkombination, beim Wechsel des Studiengangs oder der Hochschule, vor der Spezialisierung im Hauptstudium und vor Prüfungen in Anspruch genommen werden.

    Für die Studienfachberatung sind die von den Abteilungen zu benennenden Studienberaterinnen/Studienberater zuständig. Die Teilnahme an einer Fachstudienberatung wird durch einen Teilnahmenachweis dokumentiert.

    Die Vorlage einerTeilnahmebescheinigung an einer Studienfachberatung ist eine der Voraussetzungen für die Erteilung des Diplomvorprüfungszeugnisses.
     

    §15
    Inkrafttreten der Studienordnung

    Diese Studienordnung tritt am 1.10.1999 in Kraft.
     
     


    Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Westfälischen Wilhelms Universität vom 19. Mai 1999.

    Münster, den 10. Dezember 1999 Der Rektor
     
     
     

    Prof. Dr. J. Schmidt
     
     


    Die vorstehende Ordnung wird gemäß der Ordnung der Westfälischen Wilhelms-Universität über die Verkündung von Ordnungen, die Veröffentlichung von Beschlüssen sowie die Bekanntmachung von Satzungen vom 08.02.1991 (AB Uni 91/1), zuletzt geändert am 23.12.1998 (AB Uni 99/4), hiermit verkündet.
     
     

    Münster, den 10. Dezember 1999 Der Rektor
     
     
     
     

    Prof. Dr. J. Schmidt