PROMOS: Mobilitätsprogramm des DAAD

Seit 2011 finanziert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) ein Mobilitätsprogramm, das kürzere Auslandsaufenthalte Studierender (bis zu sechs Monaten) weltweit fördert. Studierende der Universität Münster können sich dabei um eine finanzielle Förderung für bestimmte studienbezogene Vorhaben im Ausland direkt bei der Universität Münster bewerben (Kurzzeit- und Jahresstipendien für Doktoranden sowie Jahresstipendien für Studierende können weiterhin DIREKT über den DAAD beantragt werden). Das Mobilitätsprogramm soll solchen Studierenden die Chance auf einen Auslandsaufenthalt bieten, deren Vorhaben oder Zielort in keinem der strukturierten Programme (zum Beispiel Erasmus) förderbar ist. Die Auswahl der Stipendiaten nehmen die Fachbereiche vor.

Aktuelle Informationen

Bewerbungsinformationen

Die Bewerbungsrunde für Vorhaben (außer Praktika), die zwischen Januar und Juni 2024 beginnen, ist abgeschlossen. Die nächste Bewerbungsrunde für Vorhaben (außer Praktika), die im Juli bis Dezember 2024 beginnen, startet ab dem 15.03.2024.  Bewerbungsende ist der 15.04.2024.

Den Link zum Bewerbungsportal finden Sie hier: PROMOS

Zur Ausstellung von Englisch-Sprachzeugnissen: Das Sprachenzentrum bietet für Studierende aller Fächer Sprachprüfungen in Englisch unter anderem zum Erwerb des DAAD-Sprachzeugnisses an: https://www.uni-muenster.de/Sprachenzentrum/sprachtests/sprachzeugnisse/index.html

Bitte beachten Sie die aktuellen Hinweise in der Rubrik "Bewerbung" auf der Seite von PROMOS: https://www.uni-muenster.de/studium/outgoing/stipendien/promos.html

  • Voraussetzungen für die Bewerbung

    Um ein PROMOS-Stipendium kann sich bewerben, wer...

    • zum Bewerbungszeitpunkt und während des gesamten Auslandsaufenthaltes an der Universität Münster regulär immatrikuliert ist (in Bachelor-, Master-, Diplom, Magister-, Staatsexamensstudiengänge usw.; Studierende, die für einen Promotionsgang eingeschrieben sind, können sich nur für bestimmte Programmlinien bewerben (Sprachkurse, Fachkurse, Studienreisen. Ausnahme: Studierende der Medizin. Nähere Informationen siehe „Förderlinien“).
    • Auch ausländische Studierende können über PROMOS gefördert werden, sofern sie einen Abschluss an der Universität Münster anstreben.

    Kombination von PROMOS mit anderen Stipendien

    • Eine Kombination von Stipendien, die ausschließlich für das Studium in Münster bestimmt sind und einer PROMOS-Förderung des Auslandsaufenthaltes ist grundsätzlich möglich. Es ist jedoch notwendig nachzuweisen, dass der Stipendienträger das Auslandsvorhaben nicht fördert.
    • Stipendiat*innen erkundigen sich bitte direkt bei ihrer stipendiengebenden Organisation, ob diese den Auslandsaufenthalt fördern würde. Die meisten öffentlichen und privaten Stiftungen, wie z.B. Begabtenförderungswerke, fördern auf Antrag auch studienbezogene Auslandsprojekte ihrer Stipendiat*innen.
    • Der Bewerbung muss dann eine unterschriebene Bestätigung über die Ablehnung einer Auslandsförderung durch den Stipendiengeber beigefügt werden.
    • PROMOS-Stipendiat*innen sind verpflichtet die PROMOS-Förderung bei anderen öffentlichen deutschen stipendiengebenden Organisationen anzugeben.
    • Eine Doppelförderung von "Erasmus+" und PROMOS ist nicht möglich.
  • Förderfähig

    Förderfähige Vorhaben

    Der Fachbereich 09 Philologie fördert

    • Studienaufenthalte, Kurzaufenthalte für Abschlussarbeiten und Forschungsmodule an Universitäten/Forschungseinrichtungen (1 bis 6 Monate)

    Gefördert werden können sowohl Studienaufenthalte als auch Kurzaufenthalte, in deren Rahmen keine regulären Lehrveranstaltungen der Gasthochschule besucht werden (etwa für Abschlussarbeiten) sowie Forschungsmodule (= Forschungspraktika) bis zu sechs Monaten von Studierenden. Semesterstipendien im Erasmus-Raum sind in der Regel nur dort möglich, wo für diesen Fachbereich keine Erasmus-Kooperation besteht. Ausnahme sind Studierende, die bereits einmal innerhalb einer Erasmus-Kooperation gefördert wurden oder sofern das Kontingent der bestehenden Kooperation ausgeschöpft ist.

    • Sprachkurse (3 Wochen bis 6 Monate)

    Sprachkurse (mindestens 25 Wochenstunden) von Studierenden und Doktoranden an staatlichen Hochschulen im Ausland können weltweit gefördert werden. Sprachkurse können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur Universität Münster vorliegt.

    • Fachkurse (5 Tage bis 6 Wochen)

    Die Teilnahme von Studierenden und Doktoranden an Fachkursen, die von Hochschulen oder wissenschaftlichen Organisationen im Ausland angeboten werden, kann weltweit gefördert werden. Fachkurse können ausnahmsweise auch in der Zeit zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Vorabzulassung für den Master oder eine ähnliche Bindung zur Universität Münster vorliegt. Fachkurse sind zum Beispiel Summer Schools/Sommerschulen an ausländischen Universitäten. Kongress- bzw. Konferenzteilnahmen können nicht gefördert werden.

    • Wettbewerbsreisen (bis zu 12 Tage)

    Reisen von Studierenden oder Doktoranden, zum Beispiel zur Teilnahme an internationalen studentischen Wettbewerben oder Simulationsveranstaltungen, können weltweit und mit bis zu zwölf Tagespauschalen gefördert werden.

    • Studien-/Gruppenreisen (z.B. Exkursionen) (bis zu 12 Tage)

    Reisen von mindestens fünf Studierenden oder Doktoranden können weltweit und mit bis zu zwölf Tagespauschalen pro Teilnehmer gefördert werden. Die Organisation der Reise und die Bewerbung erfolgt durch einen Lehrenden (vgl. "Bewerbung"). Ab dem Förderjahr 2014 müssen Studienreisen nicht mehr zwangsläufig von dem organisierenden Lehrenden begleitet werden.
    Bitte beachten: Vor dem Hintergrund der geringen Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel werden Studienreisen am Fachbereich 09 Philologie nachrangig gegenüber Vorhaben in den übrigen Förderlinien gefördert.

     

    Desweiteren können innerhalb von PROMOS Stipendien beantragt werden für Auslandsaufenthalte im Rahmen von Praktika bei internationalen Organisationen, Unternehmen und Schulen. Studierende bewerben sich hierfür beim Career Service, der auch die Auswahl der Stipendiaten vornimmt.
    Weitere Informationen auf den Seiten des Career Service

  • Stipendienhöhe

    Am Fachbereich 09 Philologie umfassen PROMOS-Stipendien, je nach Programmlinie, folgende finanzielle Förderung:

    • Studienaufenthalte, Kurzaufenthalte für Abschlussarbeiten und Forschungsmodule an Universitäten/Forschungseinrichtungen

      ... werden mit vom DAAD festgesetzten, monatlichen Teilstipendienraten ("Teilstipendium Aufenthalt", je nach Zielland 350 € bis 550 €) gefördert. Teilstipendienraten können anteilig oder für die Gesamtdauer des Aufenthalts bewilligt werden, unter Umständen kann auch die vom DAAD in ihrer Höhe vorgegebene, länderspezifische Reisekostenpauschale ("Teilstipendium Mobilität") gewährt werden.
    • Sprachkursstipendien

      ... von einer Dauer bis zu zwei Monaten umfassen eine Pauschalgebühr von 500 €. Bei längeren Sprachkursen werden vom DAAD festgesetzte, monatliche Teilstipendienraten ("Teilstipendium Aufenthalt") gezahlt, unter Umständen kann auch die vom DAAD in ihrer Höhe vorgegebene, länderspezifische Reisekostenpauschale ("Teilstipendium Mobilität") gewährt werden.
    • Stipendien für Fachkurse

      ... umfassen eine Pauschalgebühr von 500 €. 
    • Für Studien-/Gruppenreisen und Wettbewerbsreisen

      ... werden Tagespauschalen gezahlt. Diese betragen für die EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien und die Türkei 30 € pro Person und Tag, für alle übrigen Länder 45 € pro Person und Tag.

    Stipendiatinnen und Stipendiaten mit Behinderung oder chronischer Erkrankung

    Stipendiatinnen und Stipendiaten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 oder einer chronischen Erkrankung, die im Rahmen der Projektförderung an einer Mobilitätsmaßnahme teilnehmen, können Sonderbedarf von bis zu 10.000 Euro beantragen.

    Voraussetzung:

    • es handelt sich um auslandsbedingte Mehrkosten (Kosten, die ausschließlich in Verbindung mit dem Auslandsaufenthalt stehen) und
    • andere Träger gewähren keine Unterstützung.

    Erforderliche Nachweise für eine Antragstellung: 

    • Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder Zusatzversicherung
    • Kopie Schwerbehindertenausweis
    • bei Personen mit chronischer Erkrankung: Ärztliches Attest mit Beschreibung der medizinischen Erfordernisse
    • weitere Unterlagen zur nachvollziehbaren Erläuterung der Notwendigkeit und Angemessenheit der erhöhten Ausgaben

    Hinweise:

    • Stipendiengelder liegen aufgrund des hohen Bewerberaufkommens in der Regel deutlich unter der maximal möglichen Fördersumme. Über die Höhe des jeweiligen Stipendiums (ob Reisekosten und/oder monatliche Teilstipendien und/oder eine Kursgebührenpauschale gezahlt werden) entscheiden in den meisten Fällen die Auswahlkommissionen in den Fachbereichen. Nur bei Auslandsaufenthalten im Rahmen von Hochschulpartnerschaften und bei Praktika werden die Stipendien durch Auswahlkommissionen des International Office bzw. Career Service vergeben.
    • Für Auslands-BAföG-EmpfängerInnen gilt: Eine monatliche PROMOS-Förderung bis zu 300 € ist anrechnungsfrei.

     

  • Bewerbung: Ablauf und Fristen

    Bewerbungen um ein PROMOS-Stipendium erfolgen online (Link siehe https://www.uni-muenster.de/studium/outgoing/stipendien/promos.html). Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (zu finden in der Rubrik "Bewerbung" auf den PROMOS-Seiten des International Office) müssen fristgerecht im Online-Formular hochgeladen werden. Zusätzlich muss das unterschriebene Registrierungsformular per Email an promos.io@uni-muenster.de gesendet werden. Dieses Formular wird nach Absenden der Bewerbung automatisch im Portal erzeugt, muss dann ausgedruckt und unterschrieben werden, um es dann eingescannt per Email zu versenden. Alternativ kann das Registrierungsformular auch digital unterschrieben werden nachdem es im Portal erzeugt worden ist.

    Ausnahmen:

    • Studien-/Gruppenreisen (z.B. Exkursionen):
      Eine individuelle Bewerbung pro Teilnehmer ist nicht notwendig. Die/der organisierende Lehrende stellt einen fristgerechten Antrag mit Angabe der Anzahl der Teilnehmer (ohne Namen).
      In dem Antrag sollte auf folgende Punkte eingegangen werden:
      - Besteht eine inhaltliche Verknüpfung zu einem Forschungsvorhaben?
      - Detaillierte Beschreibung des geplanten Programms (bitte gegebenenfalls Einladungen der gastgebenden Einrichtungen und Wissenschaftler beifügen, mit denen Treffen im Zielland geplant sind)
      - (Anonyme) Beschreibung der Teilnehmer (Studiengang, Studienphase)
      - Inwiefern ist die Exkursion in das Lehrprogramm des Faches eingebettet, wird die Reise an der Universität Münster vor- bzw. nachbereitet oder anderweitig begleitet?
      Anschließend gilt - im Fall einer Förderung - eine gesonderte Frist für die Unterlagen der Teilnehmer (Bewerbungsformular und Versicherungserklärung): ca. 6 Wochen vor Ausreise.
    • Bewerbungen um Praktikumsstipendien müssen beim Career Service der Universität Münster (z. Hd. Ruth Elsinger) eingereicht werden.

    Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt - nach Überprüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Weiterleitung der Dokumente an den jeweiligen PROMOS-Beauftragten - an den Fachbereichen. Am Fachbereich 09 Philologie ist der PROMOS-Ausschuss des Studienbeirats für die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten zuständig. Die Bewerberinnen und Bewerber werden circa 2 Monate nach dem Ablauf der Bewerbungsfrist über das Ergebnis der Auswahlentscheidung benachrichtigt.

    Bewerbungsfristen:

    • 15.10. (für Vorhaben, die im Zeitraum Januar - Juni des Folgejahres beginnen)
    • 15.04. (für Vorhaben, die im Zeitraum Juli - Dezember beginnen)

    ACHTUNG: Für Praktikumsförderungen gelten andere Bewerbungsfristen!
    Weitere Informationen auf den Seiten des Career Service

    Detaillierte Informationen zu PROMOS, den Bewerbungsmodalitäten für ein Stipendium sowie alle benötigten Formulare für eine Bewerbung werden auf den Seiten des International Office bereitgestellt:
    PROMOS an der Universität Münster

    Informationen zu Praktikumsförderungen im Rahmen von PROMOS stellt der Career Service zur Verfügung:
    PROMOS-Förderung Praktika

    FAQ

    Antworten auf häufig gestellte Fragen zu PROMOS und dem Bewerbungsverfahren finden Sie in der FAQ-Sammlung des International OfficeFAQ

  • Ansprechpersonen und Beratung

    Allgemeine Beratung im Vorfeld der Bewerbung:

    Sorjana Eickenberg
    Auslandsstudienberatung
    Schlossgarten 3, Raum 206
    Tel: +49 251 83-21510
    auslandsstudium@uni-muenster.de

    Sprechstunde: Montag 14:00 - 16:00 (telefonisch)
    Einzel- und Gruppenberatungen nach Vereinbarung

    Laufende Bewerbungen: 

    Tobias Kulakowski
    Administration PROMOS
    Schlossgarten 3, Raum 213
    Tel: +49 251 83-24751
    promos.io@uni-muenster.de

    Fragen zu Praktika:

    Dr. Christiane Stroth
    Strategie, Koordination Stipendien
    Schlossgarten 3, Raum 137
    Tel.: +49 251 83-30070
    praktikumsfinanzierung@uni-muenster.de

    PROMOS-Beauftragte des Fachbereichs 09 Philologie:

    Dr. Monique Nagel-Angermann
    Dekanat Fachbereich 09 Philologie
    Schlaunstr. 2 (Besucher: Rosenstr. 9)
    48143 Münster
    Tel.: +49 251 83-29823
    nagelm@uni-muenster.de

     

Stand der Informationen auf dieser Seite: 24.03.2023