Praktische Philosophie (GHRGe)

Das Studium umfasst mindestens 42 SWS plus Schulpraktische Studien. Mindestens 8 SWS entfallen auf fachdidaktische Studien. Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester.

Grundstudium 

Das Grundstudium des Studiengangs GHRGe umfasst bis zur Zwischenprüfung 24 SWS. Verpflichtend sind die vier Grundkursvorlesungen und 2 Proseminarscheine, davon einer aus der Praktischen Philosophie. Der Logik-Schein ist nicht verpflichtend.

In Zukunft werden die Grundkurse nicht mehr eigens ausgewiesen. Bitte beachten Sie die Informationen auf dieser Seite.

Zwischenprüfung

Die Zwischenprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Sie umfasst den Stoff der Grundkursvorlesungen und bezieht sich vor allem auf zwei Themen, die der Prüfling im Einvernehmen mit dem Prüfer/der Prüferin vorschlagen darf. Die Themen müssen aus unterschiedlichen Epochen stammen, je ein Thema muss aus der Praktischen Philosophie und aus der Theoretischen Philosophie gewählt werden. Die Zwischenprüfung kann bei Nichtbestehen zweimal wiederholt werden.

Studiennachweise des Hauptstudiums können erst nach Abschluss des Grundstudiums und bestandener Zwischenprüfung erworben werden.

Hauptstudium

Insgesamt müssen im Hauptstudium mindestens 18 SWS belegt werden. Ab jetzt werden drei Module studiert, die sich jeweils über zwei Semester erstrecken. Es sind folgende Module zu studieren:

  • „Didaktik“ (d) als Pflichtmodul im Umfang von 6 SWS. Dieses Modul sollte im 5. und 6. Semester studiert werden. Dieses Modul wird um eine zusätzliche soziologische Pflichtveranstaltung (2 SWS) aus dem erziehungswissenschaftlichen Modul „Bildung und Erziehung im historisch-gesellschaftlichen Kontext“ erweitert, wenn nicht Soziologie als gesellschaftliches Fach im Rahmen des Erziehungswissenschaftlichen Studiums studiert wird.
  • „Wahrheit und Wirklichkeit“ (w) als Pflichtmodul im Umfang von 6 SWS.
  • „Mensch und Kultur“ (m) als Pflichtmodul im Umfang von 6 SWS. In das Modul m sind die Kernvorlesung „Mensch und Kultur“ und zwei Veranstaltungen aus dem Bereich der Religionswissenschaften integriert.

In Modul m oder w sowie im Modul d ist ein Leistungsnachweis (durch Hausarbeit, Essays, Präsentation mit Ausarbeitung etc.) zu erbringen. Mindestens ein Leistungsnachweis muss durch eine Hausarbeit erworben werden. Die Modulnachweise werden erst ausgestellt, wenn das Studium des gesamten Moduls ordnungsgemäß abgeschlossen ist. Diese erfolgreich absolvierten Module einschließlich des jeweiligen Leistungsnachweises sind die Zulassungsvoraussetzung für die Staatsprüfung. Für die Zulassung zur Modulprüfung in d muss der LN für d vorliegen; für die Modulprüfung im Modul w bzw. m muss der entsprechende fachwissenschaftliche LN vorliegen.

Kernpraktikum

Es müssen schulpraktische Studien im Umfang von insgesamt 10 Wochen absolviert werden. Diese Studien kann man im Fach Praktische Philosophie, oder aber im anderen Unterrichtsfach oder im Rahmen der Erziehungswissenschaft absolvieren. Das Praktikum wird durch vor und nachbereitende Veranstaltungen begleitet, die in Verbindung zum Modul d stehen. Diese Begleitzeiten umfassen ca. 10 SWS, die sich aus Seminarstunden, Vorbereitungszeiten oder Zeiten für eigene Studien zusammensetzen. Im Fach Philosophie gibt es vier Möglichkeiten, schulpraktische Studien im Rahmen des Kernpraktikums und begleitet von Lehrveranstaltungen (jeweils 2 SWS) durch zu führen. Es gibt das „kleine Intensiv-Kernpraktikum“ (Seminar plus Hospitationen im Umfang von einer Woche oder 20 Unterrichtsstunden), das „große Intensiv-Kernpraktikum“ (Seminar plus Blockpraktikum im Umfang von vier Wochen), die Kombination des „kleinen“ und „großen“ Intensivpraktikums sowie „das begleitete Kernpraktikum“, bei dem man im Rahmen eines fachdidaktischen Seminars Hospitationsaufgaben bekommt und selbständig durchführt.

Die Erste Staatsprüfung – kumulativ als studienbegleitende Modulprüfung

Die Staatsprüfung findet nicht mehr am Ende des Studiums, sondern studienbegleitend statt. Das heißt, dass zwei der Module im Hauptstudium jeweils mit einer Modulabschlussprüfung beendet werden müssen, die als Prüfungen die Erste Staatsprüfung bilden. Eine der Modulprüfungen erfolgt schriftlich, eine mündlich (45 Minuten über Themen des gesamten Moduls). Die Modulabschlussprüfung im Modul d muss schriftlich durchgeführt werden. Die letzte Modulprüfung sollte eine mündliche Prüfung sein.

Angaben zu den Modulbeauftragten finden Sie hier

Möglicher Studienplan für das Hauptstudium. Der folgende Studienplan beschreibt eine Möglichkeit, das Hauptstudium zu absolvieren. Hauptstudium, 3 Semester, (mind.) 18 SWS (§ 10, StO PP für GHR)

(Beachten Sie bitte die Tabelle am Ende.) 

Erwerb des weiteren Lehramts Philosophie/Praktische Philosophie GyGe

Wer zusätzlich die Befähigung für das Lehramt GyGe erwerben will, muss zusätzliche Studien im Umfang von 22 SWS erbringen, davon 8 SWS im Bereich des Grundstudiums und 14 SWS im Bereich der Module des Hauptstudiums. Obligatorisch sind die Logikveranstaltung mit Abschlussklausur, 2 SWS im Modul „Wahrheit und Wirklichkeit“, 4 SWS im Modul „Mensch und Kultur“. Ein „Freies Modul“ ist im Umfang von 8 SWS zu studieren. In einem Modul ist ein Leistungsnachweis zu erbringen.

Es sind zwei Prüfungsleistungen zu erbringen, eine schriftlich und eine mündlich im Umfang von 30 Minuten Dauer.

Erweiterungsprüfung (Praktische Philosophie als 3. Fach)

Für Praktische Philosophie als 3. Fach müssen vorbereitende Studien im Umfang von 22 bis 24 SWS absolviert werden. Davon müssen im Grundstudium 4 SWS, im Hauptstudium 18 bis 20 SWS studiert werden. Im Hauptstudium sind entsprechend Studien der zwei fachwissenschaftlichen Module und des Moduls d zu absolvieren. Es müssen zwei Leistungsnachweise erworben werden, einer in einem fachwissenschaftlichen Modul und einer im Modul d.

Die Prüfung entspricht der Ersten Staatsprüfung für das Fach Praktische Philosophie.

Semester

Modul

Modulbereich (vgl. § 4 (3/6))

Wochen-
stunden (SWS)

Leistungen für Leistungsnach- weise / Prüfungen

1.-4. Semester

Das Grundstudium ist noch nicht modularisiert!

5. Semester (WiSe)

Modul d

1 Kernveranstaltung (Vorlesung)

 

1 Veranstaltung (Übung oder Seminar)

2 SWS

 

2 SWS

1 Leistungsnachweis

Modul w

1 Kernveranstaltung (Vorlesung)

1 Veranstaltung

4 SWS

 

Modul m

1 Kernveranstaltung (Vorlesung)

2 SWS

1 Leistungsnachweis

6. Semester (SoSe)

Modul d

ggf. 1 Veranstaltung des Wahlpflichtbereichs Soziologie, falls nicht durch das Erziehungswissenschaftliche Studium abgedeckt (§ 10 (3))

 

1 Veranstaltung

(2 SWS)

 

 

 

 

 

2 SWS

 

 

 

 

 

schriftliche Prüfung des Moduls d (§ 10 (3))

Modul w

1 Veranstaltung

2 SWS

Mündliche Examensprüfung

Modul m

2 Veranstaltungen des Wahlpflichtbereichs Religionswissenschaft (§ 10 (4))

4 SWS

parallel ggf. Anfertigung der schr. Hausarbeit (§ 13 (1), g)