FAQ - Häufig gestellte Fragen

zum Masterstudiengang Klinische Musiktherapie

Frage Was ist mit der Formulierung „Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums“ gemeint?
Antwort
Diese Formulierung meint in dem neuen System der Studiengänge einen Bachelorabschluss. Es gelten aber weiterhin auch alle entsprechenden Abschlüsse wie ein Diplom, 1. Staatsexamen oder Fachhochschuldiplom. Für ausländische Bachelorabschlüsse ist aufgrund unterschiedlicher Schul- und Hochschulsysteme zu berücksichtigen, dass sich die drei Jahre Studium auf die Zeit nach dem Abitur bezieht.

Frage Gibt es eine Altersbegrenzung? Kann es sein, dass mein Abschluss zu lange her ist?
Antwort
Nein


Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen

Frage Ich habe keine Gesamtnote für meinen ersten Hochschulabschluss bekommen. Ist das wirklich nötig? Was kann ich tun?
Antwort Ja, das ist nötig, weil die Gesamtnote als Mindestnote für die Zulassung und als Bewertung für die Rangliste von Bedeutung ist. Bitte wenden Sie sich an die Hochschule, die Ihr Zeugnis ausgestellt hat. Die Gesamtnote beinhaltet für gewöhnlich Gewichtungen, die wir nicht ermessen können, deshalb benötigen wir die Einschätzung der Hochschule, die das Zeugnis ausgestellt hat.
Errechnen Sie notfalls selbst aus den Einzelnoten eine Durchschnittsnote und lassen Sie sich diese von der Hochschule, bei der Sie das Ihren Abschluss gemacht haben, bestätigen.

Gruppe A

Frage Gehört zu dieser Gruppe auch mein Fachhochschuldiplom in Musiktherapie, z.B. das der Fachhochschule in Heidelberg?
Antwort Ja

Frage Gehört zu dieser Gruppe auch ein im Ausland erworbenes  Fachhochschuldiplom oder Bachelor Musiktherapie?
Antwort Ja, wenn das Studienprogramm nach der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) mindestens 3 Jahre dauerte und mindestens 180 ectps umfasste.

Frage Können die im in einem solchen Studium absolvierten Praktika im Masterstudiengang angerechnet werden?  
Antwort Grundsätzlich ja. In welchem Umfang eine Anrechnung möglich ist, wird im Einzelfall nach Studienbeginn entschieden. Eine Entscheidung vor der Zulassung ist nicht möglich.

Frage Kann die im in einem solchen Studium absolvierte Selbsterfahrung auch über die 20 Stunden des Self-Assessment hinaus im Masterstudiengang angerechnet werden?  
Antwort Grundsätzlich ja. In welchem Umfang eine Anrechnung möglich ist, wird im Einzelfall nach Studienbeginn entschieden. Eine Entscheidung vor der Zulassung ist nicht möglich.

Frage Mein erstes Musiktherapiestudium dauerte vier Jahre und umfasste mehr als 180 ecpts. Können weitere Module oder Modulanteile angerechnet werden?
Antwort Grundsätzlich ja. In welchem Umfang eine Anrechnung möglich ist, wird im Einzelfall nach Studienbeginn entschieden. Eine Entscheidung vor der Zulassung ist nicht möglich.

Frage Kann ich ein Bachelorstudium in Musiktherapie auch an der WWU absolvieren?
Antwort Nein, leider können wir Ihnen einen solchen Studiengang nicht anbieten. Sie können aber den Bachelorstudiengang Musiktherapie im nahe gelegenen Enschede (Niederlande) belegen, mit dem eine direkte Kooperation besteht. Oder Sie wählen einen der musikpädagogischen Studiengänge der Gruppe B, die die WWU im Rahmen der Musikpädagogik und der Musikhochschule anbietet.

Frage Können private Fort- und Weiterbildungen in Musiktherapie diese Zulassungsvoraussetzung ersetzen?
Antwort Nein, es sei denn Sie können zusätzlich ein fachrelevantes Hochschulstudium nachweisen. Dann können Sie eine Einzelfallentscheidung beantragen.


Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen

Gruppe B

Frage Wenn ich direkt nach dem Abitur an der Uni Münster studieren will, welches musikpädagogische Bachelorstudium kann ich an der WWU absolvieren?
Antwort Sie können einen dieser drei musikpädagogischen Studiengänge wählen.
•    Musik BA (G) oder BA (HRGe) oder BA (Bk)
•    Musikpraxis und Neue Medien
•    Musik und Vermittlung
Sie finden diese Studiengänge im Studienführer der WWU

Frage Gehört zu dieser Gruppe auch weiterhin das 1. Staatsexamen der Schulmusik?
Antwort Ja

Frage Werden auch die entsprechenden Abschlüsse der Sonderpädagogik (z.B. Dortmund) und der Heilpädagogik (z.B. Köln) mit dem Hauptfach Musik anerkannt?
Antwort Ja

Frage Reicht als Voraussetzung auch das Kirchenmusik C-Examen?
Antwort Nein, es sei denn, dass Sie zusätzlich einen anderen fachrelevanten Hochschulabschluss nachweisen können.


Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen

Gruppe C

Frage Welche der hier genannten Studiengänge kann ich in Münster studieren?
Antwort Die WWU bietet folgende der genannten Studiengänge am
•    Psychologie
•    Medizin
•    Erziehungswissenschaft
•    Musikwissenschaft
Sie finden diese Studiengänge im Studienführer der WWU
http://zsb.uni-muenster.de/?ziel=isf&oid=1

Die Fachhochschule Münster und die Katholische Fachhochschule Münster bieten Studiengänge zur Sozialen Arbeit und zur Heilpädagogik an:

Informationen finden Sie unter
https://www.fh-muenster.de/fb10/studierende/studierende.php?p=3/
http://www.katho-nrw.de/muenster/studium-lehre/

Frage Werden auch die entsprechenden Studiengänge der Sonderpädagogik und der Heilpädagogik anerkannt?
Antwort Ja

Frage Wird die Eignungsprüfung, die ich in einem vergleichbaren Masterstudiengang Musiktherapie an einer anderen deutschen Hochschule bestanden habe, auch als Nachweis  der musikpraktischen Qualifikation anerkannt.
Antwort Ja

Frage Wenn meine musikalischen Voraussetzungen nicht so sind, dass ich die Eignungsprüfung für einen der Studiengänge der Gruppe A und B schaffe, ist es dann ein realistischer Weg, es über einen der unter C genannten Studiengänge zu probieren?
Antwort Dies ist nur bedingt zu empfehlen, da Sie zur Zulassung den Nachweis einer musikpraktischen Qualifikation erbringen müssen, die den unter A und B genannten Abschlüssen vergleichbar ist. Sie müssten diese Qualifikation also parallel zum Studium (oder danach) zusätzlich erwerben.

Frage Warum muss ich für den Master Musiktherapie diese musikpraktischen Qualifikationen nachweisen?
Antwort Das Studium an der WWU Münster ist so konzipiert, dass die musikalische Ausbildung abgeschlossen ist und lediglich im Hinblick auf die musiktherapeutischen Erfordernisse modifiziert und erweitert wird. Dazu dienen z.B. die Seminare zur Improvisation. Sie erhalten also in diesem Studium keinen Instrumentalunterricht mehr, keine Stimmbildung und keinen Unterricht zur Analyse von Musik, die in der Musiktherapie entsteht. All dies müssen wir deshalb als Qualifikation voraussetzen.

Frage Wie kann ich den geforderten Nachweis meiner musikpraktischen Qualifikationen erbringen?
Antwort Sie können sich z.B. an eine Hochschule an Ihrem Studienort wenden, die einen der unter A und B genannten Studiengänge anbietet und dort fragen, ob diese bereit ist, Sie zu prüfen. Der Maßstab der Prüfung muss einem der unter A oder B genannten Abschlüsse entsprechen, z.B. der Fachpraktischen Prüfung im Fach Musikpädagogik.
Sie können sich auch bei uns prüfen lassen. Aus Kapazitätsgründen sollte dies aber eher die Ausnahme sein. Wenn Sie dies wünschen, senden Sie uns Ihre Anfrage für eine solche Prüfung mit folgenden Unterlagen: Lebenslauf mit ausführlich dargestelltem musikalischer Werdegang, gespielte Literatur in einem Haupt- und einem Nebenfach oder zwei gleich gut gespielten Instrumenten resp. Gesang. Stand Ihrer Fähigkeiten in Harmonielehre, Formenlehre, Gehörbildung und Ihrer musikhistorische Kenntnisse und wie und wodurch Sie diese Kenntnisse erworben haben. Ein Programm von 20-30 Minuten, welches Sie vorspielen könnten.

Frage Ich bin Jazzmusiker, Rockmusikerin ... Muss mein Können aus dem Bereich der E-Musik kommen?
Antwort Nein, das ist nicht erforderlich. Im Hinblick auf die freie Improvisation besitzen Sie möglicherweise sogar eine besonders gute Eignung. Bitte stellen Sie uns Ihre Voraussetzungen entsprechend nachvollziehbar dar. Auch die musiktheoretischen Grundlage können z.B. in Jazzharmonielehre, Geschichte der Rock-, Pop-Musik etc. bestehen. Sie sollten allerdings in der Lage sein, auch unverstärkte Instrumente spielen zu können (also z.B. nicht nur E-Bass), weil dies für die musiktherapeutische Praxis erforderlich ist.

Frage Können Sie mir schreiben, was ich konkret vorspielen soll, wenn ich mich bei Ihnen prüfen lassen möchte?
Antwort Nein, wir bitten um Verständnis dafür, dass wir nicht in der Lage sind, Ihnen unsererseits für alle Instrumente und alle musikalischen Stilrichtungen Vorgaben dazu zu machen, welches musikalische Level konkret gefordert ist. Wir bitten Sie vielmehr Ihrerseits die Initiative zu ergreifen und darzustellen, dass und inwiefern Ihre persönliche musikalische Qualifikation den genannten Abschlüssen vergleichbar ist. 


Nachweis eines 6-wöchigen musiktherapeutischen Praktikums (mindestens 120 Arbeitsstunden)

(Zulassungsvoraussetzung in den Gruppen B und C)

Frage Kann ich die 120 Stunden auch – z.B. bei einer 40 Stundenwoche– in 3 Wochen absolvieren oder in 4 Wochen ... ?  
Antwort Nein. Der Zeitraum von 6 Wochen ist vorgegeben. Er erscheint uns für diese Art der Erfahrung notwendig. Die geringere Mindeststundenzahl soll es Ihnen ermöglichen, das Praktikum auch bei einem/r Musiktherapeuten/in zu absolvieren, der/die nur eine halbe Stelle hat. Wir würden Ihnen dann z.B. empfehlen, auch andere Angebote der Klinik zu nutzen, um einen Arbeitsbereich intensiv und aus mehreren Blickwinkeln heraus kennen zu lernen.

Frage Kann ich die Mindeststundenzahl auch auf einen längeren Zeitraum verteilen.
Antwort Ja

Frage Wird ein musiktherapeutisches Praktikum anerkannt, welches ich im Rahmen meines ersten Studiums absolviert habe?
Antwort Ja

Frage Gibt es eine Liste mit PraktikumsanbieterInnen?
Antwort Ja. Es gibt eine bundesweite Liste auf der Website der DMtG
www.musiktherapie.de
Oder Sie können in unserem Praktikumsbüro nachfragen:
kontaktstelle.musiktherapie@uni-muenster.de

Frage Muss das Praktikum bei einem Musiktherapeuten, einer Musiktherapeutin absolviert werden?
Antwort Ja

Frage Was mache ich, wenn ich das Praktikum noch nicht in der Bewerbungsfrist abgeschlossen habe?
Antwort Wenn Sie eine Bescheinigung des/der Praktikumsanleiters/in einreichen, dass Sie das Praktikum voraussichtlich bis Anfang Oktober abschließen werden, so kann Ihre Bewerbung vorläufig berücksichtigt werden. Bitte lassen Sie sich keine vordatierte Bescheinigungen ausstellen, weil das nicht erlaubt ist. Sie müssen die endgültige Bescheinigung unaufgefordert nachreichen.


Nachweis über die erfolgreiche Absolvierung eines Self-Assessments zur Überprüfung von Studienmotivation und Eignung in Form einer musiktherapeutischen Selbsterfahrung (mindestens 20 Stunden)

(Zulassungsvoraussetzung in den Gruppen B und C)

Frage Gibt es dazu ein Gruppenangebot, auf das ich zurückgreifen kann?
Antwort Ja. Konkrete Angebote finden Sie auf unserer Website unter Aktuelles und unter Studium

Frage Kann das auch eine Einzelselbsterfahrung in Musiktherapie sein?
Antwort Ja

Frage
Kann das auch musiktherapeutische Gruppenselbsterfahrung sein, die ich an meinem Heimatort gemacht habe oder im Rahmen meines vorangegangenen Studiums?
Antwort Ja

Frage Wird auch eine musiktherapeutische Selbsterfahrung anerkannt, die ich aus anderem Anlass gemacht habe und die deshalb auch nicht den Titel „Self-Assessment“ trug?
Antwort Grundsätzlich ja, wenn Sie inhaltlich diesen Sinn mit erfüllt hat, Ihnen also geholfen hat, herauszufinden, dass dies der richtige Beruf für Sie ist. Es vereinfacht das Verfahren, wenn Sie dies nachträglich von dem/der Musiktherapeuten/-in, bei dem/der Sie die Selbsterfahrung gemacht haben, bescheinigen lassen.

Frage Wenn ich mir selbst etwas suchen will: Wer ist berechtigt eine solche musiktherapeutische Selbsterfahrung anzubieten?
Antwort Alle vom Berufsverband anerkannte LehrmusiktherapeutInnen,

Liste als pdf unter http://www.musiktherapie.de/index.php?id=457
(falls der link nicht funktioniert; www.musiktherapie.de  ->Verband  ->Beiräte ->Berufsständischer Beirat: Lehrmusiktherapeut/-in)

und weitere erfahrene MusiktherapeutInnen. Im Zweifelsfall können Sie bei uns im Praktikumsbüro nachfragen, um sicher zu sein, dass eine Anrechnung möglich ist.

Frage Was mache ich, wenn ich das Self-Assessment noch nicht in der Bewerbungsfrist abgeschlossen habe?
Antwort Wenn Sie eine Bescheinigung des/der Lehrtherapeuten/in einreichen, dass Sie das Self-Assessment voraussichtlich bis Anfang Oktober abschließen werden, so kann Ihre Bewerbung vorläufig berücksichtigt werden.


Weitere Fragen

Frage Ich habe die fachpraktische Prüfung in Schulmusik absolviert, dann aber mein zweites Fach nicht weiter studiert und somit nicht das 1. Staatsexamen. Erfülle ich damit trotzdem die Zulassungsvoraussetzungen.
Antwort Im Prinzip nein, es sei denn, dass Sie zusätzlichen einen anderen fachrelevanten Hochschulabschluss erreicht haben.

Frage Kann ich den Masterstudiengang auch berufsbegleitend studieren?
Antwort Nein

Frage Bieten Sie auch ein Fernstudium in Musiktherapie an?
Antwort Nein