Die Geschichte des Namens

1631 - Erster Gründungsversuch der Universität, die Verhandlungen zwischen Jesuiten und Fürstbischof zur Finanzierung scheitern jedoch. Schließlich beendet der Dreißigjährige Krieg die Pläne.

1771/3 - Freiherr Franz von Fürstenberg treibt die Gründung der Universität voran, Fürstbischof Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels gibt 1771 seine Zustimmung. Die Gründungsprivilegien der Universität Münster werden 1773 durch den damaligen Papst und den Kaiser unterzeichnet.

1780 - Am 16. April wird die Eröffnung der Universität gefeiert und die ersten Studenten werden immatrikuliert.

1818 - Die Fakultäten für Medizin und Rechtswissenschaft werden durch Friedrich Wilhelm III. aufgehoben. Die Universität wird in eine „Höhere Lehranstalt“ umgewandelt.

1843 - Die Lehranstalt darf den Namen „Königlich Theologische und Philosophische Akademie“ tragen.

1902 - Nachdem Universität, Stadt, Provinzialverband und Provinz Westfalen die finanziellen Mittel zur Verfügung stellen, unterzeichnet Kaiser Wilhelm II. am 1. Juli 1902 eine Kabinettsordre, mit der die Akademie wieder in den Rang einer Universität erhoben wird. Universität, Stadt, Provinzialverband und Provinz Westfalen bitten den Kaiser darum, der Universität seinen Namen zu verleihen.

1907 - Der neue Kultusminister Ludwig Holle ermöglicht die Benennung der Universität Münster nach Kaiser Wilhelm II. Mit Kabinettsordre vom 22. August 1907 wird der Universität der Name „Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster“ verliehen.

1929 - Im Zuge einer Hochschulreform vereinheitlicht das preußische Wissenschaftsministerium in Berlin die Satzungen aller preußischen Hochschulen. Gegen den Plan, auch die Namen zu vereinheitlichen, legt der Senat der WWU Beschwerde ein. Die Universität führt den traditionellen Namen weiter, heißt jedoch laut Satzung Universität Münster.

1945 - Die Universität Münster wird nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs unter britischer Militärverwaltung am 3. November wiedereröffnet. Sie führt den Namen „Westfälische Landesuniversität Münster“.

1952 - Während der Vorbereitungen zum 50-jährigen Jubiläum der Wiedererhebung zur Universität beschließt der Senat am 14. Mai 1952, dass die Universität „Westfälische Wilhelms-Universität“ heißt.

1996/97 - Der Senat setzt eine Kommission zur Namensfrage ein. Diese empfiehlt den Namen zu ändern, es kommt jedoch nicht zu einem förmlichen Senatsbeschluss. Das Rektorat beschließt, den Namen „Westfälische Wilhelms-Universität Münster“ beizubehalten.

2014 - Die Juso-Hochschulgruppe fordert im Wahlkampf zum Studierendenparlament "Raus mit Kaiser Wilhelm II."

2015 - Der RCDS stellt im Studierendenparlament den Antrag, das Parlament möge sich per Beschluss gegen eine Änderung des Universitätsnamens aussprechen.

2018 - Durch Studierende wird im Senat der Antrag gestellt, sich mit dem Namensgeber der Universität zu befassen. Daraufhin setzt der Senat eine Arbeitsgruppe ein.

2020 - Die Senatsarbeitsgruppe empfiehlt, eine wissenschaftlich begleitete, öffentliche Debatte über Wilhelm II. als Namenspatron der WWU zu initiieren. Dieser Vorschlag wird durch den Senat angenommen und später auch vom Rektorat verabschiedet. Mit der Durchführung des Projekts wurde die Zentrale Kustodie der WWU beauftragt. Im Januar 2021 hat das Projektteam die Arbeit aufgenommen.

2023 - Der Senat entscheidet mit einer Gegenstimme, dass die Universität künftig den Namen "Universität Münster" führen wird. Die Namensänderung tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft. 

  • Kommentar Archiv

    Dr. Norbert Schmitz | 18.04.2021 | 11:15

    Der Festschrift „ Die Universität Münster 1780 bis 1980“ zum 200-jährigen Bestehen der Universität Münster (Aschendorff Münster 1980) kann man sicherlich nicht nachsagen, sie informiere zu ausführlich über die Geschichte der Universität Münster im „Dritten Reich“. Immerhin aber berichtet Norbert Achterberg in seinem Beitrag „Die verfassungsrechtliche Entwicklung der Westfälischen Wilhelms-Universität von 1918 bis zur Gegenwart“ (S. 69 bis 87 mit vielen Quellenangaben) zum einen von der Satzung der Universität Münster von 1929 (S. 74) und ihrer Rechtsnatur. Wie der Jurist Prof. Dr. Hans J. Wolff am 31.3.1950 dem Geschäftsführenden Direktor des Rechtswissenschaftlichen Seminars schilderte, wurde diese Umbenennung von der Universität weitgehend ignoriert: “Durch die Satzung vom 1. Mai 192918 ist der Name unserer Universität von „Westfälische Wilhelms-Universität“ geändert worden in „Universität Münster“, weil in der Republik monarchistische Reminiszenzen vermieden werden sollten. Diese Ansicht des Staatsministeriums hat sich jedoch nicht durchgesetzt. Es bildete sich vielmehr ein Gewohnheitsrecht, die Universität weiterhin „Westfälische Wilhelms-Universität zu Münster“ zu benennen [. . . ]. Zum anderen berichtet Achterberg über „Die verfassungsrechtliche Entwicklung von 1933 bis 1945“ (S. 75/76), wobei er insbesondere anmerkt, dass „Nach der Übernahme der Regierung durch die Nationalsozialisten galt die Weimarer Reichsverfassung formell weiter“, was er später (S.77) für die Zeit nach 1945 ergänzt: „für die Wiederanwendbarkeit der Satzung von 1929, zumal diese im nationalsozialistischen Staat niemals aufgehoben wurde.“ Die Um-/Rückbenennung in „Westfälische Wilhelms-Universität“ kann also durchaus als bewusste Distanzierung von der Weimarer Republik verstanden werden.

    Dr. Norbert Schmitz | 25.04.2021 | 18:41

    Wenn man eine Darstellung historischer Ereignisse durch Quellenangaben belegen will, erweist sich das als besonders schwierig, falls die dazu benö- tigte Akte vermutlich nicht existiert (hier: Die Rücknahme der 1929-er Umbenennung durch das Ministerium): In seinem Schreiben vom 31.3.1950 spricht Prof. Wolff dezidiert nicht von einem Erlass des Ministeriums, sondern von einem "Gewohnheitsrecht" - was immer das bei einer geltenden Satzung bedeuten mag. Bei den Umbenennungen von deutschen Universitäten im Jahre 1929 gab es deutliche Unterschiede: Die 1665 gegründete Christian-Albrechts Universität Kiel war nach ihrem Gründer, Herzog Albrecht von Schleswig-Holstein-Gottorf, benannt worden; die 1544 von Herzog Albrecht von Brandenburg-Ansbach gegründete Albertus-Universität Königsberg war ebenfalls nach ihrem Gründer benannt worden; dennoch wurde auch die Bezeichnung "Albertina" 1930 vom Mini- sterium gestrichen (s. Wikipedia, Aufruf 25.4.2021) In Anbetracht dessen, dass Prof. Wolff (l.c.) als Beweggrund für die Umbe- nennungen angab: "weil in der Republik monarchistische Reminiszenzen vermieden werden sollten." spricht kaum etwas dafür, dass ausgerechnet die Universität Münster die Erlaubnis bekommen haben sollte, weiterhin Kaiser Wilhelm Ⅱ. in ihrem Namen zu führen.

    Thomas Seifert | 27.04.2021 | 11:40

    Zum Gesamtzusammenhang der preußischen (v.a. sozialdemokratischen) Reformbestrebungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich der 1920er Jahre gibt es ein aktuelles, hochgelobtes Standardwerk. Hartwin Spenkuch hat es 2016 verfasst (er sitzt bei der BBAW, wäre er nicht eine hervorragende Bereicherung des münsterschen Fachbeirats?): Acta Borussica : Neue Folge, 2. Reihe: Preussen als Kulturstaat, Abteilung II: Der preußische Kulturstaat in der politischen und sozialen Wirklichkeit. Band 9: Wissenschaftspolitik in der Weimarer Republik : Dokumente zur Hochschulentwicklung im Freistaat Preußen und zu ausgewählten Professorenberufungen in sechs Disziplinen (1918 bis 1933) Beide Halbbände (der 2. mit Quellen/Dokumenten) sind übrigens online frei als PDF verfügbar! Link: https://edoc.bbaw.de/frontdoor/index/index/searchtype/series/id/21/docId/3008/start