Schloss 1952
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Den 50. Jahrestag der Wiedererhebung zur Universität feierte man unter dem Namen Westfälische Wilhelms-Universität.

Anmerkung

Für die Überlieferung der Rückbenennung der Universität in Westfälische Wilhelms-Universität Münster liegen nur die Quellen aus dem Universitätsarchiv Münster vor. Im zuständigen Landesarchiv NRW befindet sich keine Spiegelüberlieferung, somit können keine Aussagen über die Reaktion der Landesregierung getroffen werden.

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    Februar 1952: Der Name der Universität wird in den Sitzungen des Senats thematisiert.

    Das Protokoll der Senatssitzung am 6. Februar 1952

    Quellennachweis: Universitätsarchiv Münster, Bestand 4, Nr. 25.

    Quelle

    Über den Verlauf und die Ergebnisse der Sitzungen des Senats der Universität Münster geben Protokolle Auskunft, die in einer Serie von Protokollbüchern handschriftlich eingetragen wurden. Diese Aufzeichnungen sind oft sehr knapp formuliert, geben jedoch Auskunft über den Inhalt der Sitzungen.

    Transktiption

    "Spekt. Klein fragt an, welches der offizielle
    Name unserer Univ. ist, soll geklärt werden."

    Kommentar

    Unter dem bereits vom Protokollführer Prof. Klimke unterzeichneten Protokoll der Senatssitzung vom 6. Februar 1952 findet sich als Nachtrag die Bemerkung, dass Prof. Dr. Friedrich Klein, Verwaltungsrechtler und derzeit Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, um offizielle Klärung des Universitätsnamens bittet. Damit wird die Rechtmäßigkeit des seit 1945 geltenden Namens „Westfälische Landesuniversität“ in Frage gestellt.

    Zusammen mit einem weiteren Nachtrag wird dieser Protokollzusatz durch die Unterschriften von Prof. Strugger und Prof. Klimke bestätigt.

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    Das Protokoll der Senatssitzung am 20. Februar 1952

    Quellennachweis: Universitätsarchiv Münster, Bestand 4, Nr. 25.

    Transkription

    "(…)
    Punkt 6 Der Name unserer Univ.

    Der bisherige Name war „Westf. Wilhelms-Univ.“
    Der Name wurde nach 1945 ohne den Senat
    zu unterrichten in „Westf. Landes-Univ.“
    geändert. Der Rektor wird gebeten, beim
    Ministerium zu fragen, ob es bei der

    [Fortsetzung folgende Seite]

    Umbenennung bleiben soll. Bis dahin
    Wird die Angelegenheit vertagt.
    (…)"

     

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    Kommentar

    Der Protokolleintrag dokumentiert, dass die Senatsmitglieder die Legitimität des seit 1945 geltenden Hochschulnamens „Westfälische Landes-Universität“ in Frage stellen.

    Dabei stellt man sich auf den formaljuristischen Standpunkt, dass der Senat bei der Wiedergründung der Universität dem Namen hätte zustimmen müssen.

    In welcher Form der Rektor der Bitte des Senats nachkommt, die Namensfrage im Ministerium klären zu lassen, ist unklar. Entsprechende Nachforschungen in den Ministerialakten stehen noch aus.

     

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    Mai 1952: Durch eine Abstimmung im Senat erfolgt die Rückbenennung der Universität.

    Das Protokoll der Senatssitzung am 14. Mai 1952

    Quellennachweis: Universitätsarchiv Münster, Bestand 4, Nr. 25.

    Transkription

    "(…)
    Punkt 3 Der Name unserer Universität

    Zu namentlicher Abstimmung erklärten sich
    ein Senator dagegen, zwei enthielten sich der Stimme
    während 10 Senatoren sich für die Bezeichnung:
    „Westfälische Wilhelms Universität“ entschieden.
    Der Rektor wurde gebeten, diesen Beschluss dem
    Kultusministerium mitzuteilen.
    Dieser Beschluss erfolgte, weil die Rechts- u. Staatsw.
    Fakultät in der Sitzung vom 6.2.52 um eine
    Klärung gebeten hatte.
    (…)"

    Kommentar

    Ohne die vorangehende Beratung zu dokumentieren, hält das Protokoll fest, dass es zu einer Senatsentscheidung über den Universitätsnamen gekommen ist. Mit deutlicher Mehrheit entscheiden sich die Senatsmitglieder für den Namen „Westfälische Wilhelms-Universität Münster“.

    [Zu klären ist, wie die Antwort des Ministeriums auf die Anfrage durch den Rektor zum Namensthema ausgefallen ist.]

    Festgehalten wird allerdings, dass die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät die treibende Kraft hinter diesem Beschluss war.

    Direkt im Anschluss geht es im Punkt 4 der Tagesordnung um die bevorstehenden Feierlichkeiten rund um das Universitätsjubiläum, dem 50sten Jahrestag der Wiedererhebung zur Universität. Dies kann ein Hinweis darauf sein, in welchem Zusammenhang 1951/52 die Namensfrage innerhalb der Universität diskutiert wurde.