Fachspezifische Bestimmungen
für das Fach Evangelische Religionslehre
mit dem Abschluss Bachelor KJ (GHRSGe)
Fächerspezifische Bestimmungen für das Fach Evangelische Religionslehre zur Rahmenordnung für die Bachelorprüfungen im Studium mit Ausrichtung auf fachübergreifende Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen (Voraussetzung für MA GHRGe) vom 30.08.2007
- Erste Ordnung zur Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für das Fach Evangelische Religionslehre im Rahmen des Bachelor-Studiengangs mit Ausrichtung auf fachübergreifende Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen vom 06. Juni 2007 vom 03.04.2009
- Zweite Änderungsordnung für die Fächerspezifischen Bestimmungen für das Fach Evangelische Religionslehre zur Rahmenordnung für die Bachelorprüfung im Studium mit Ausrichtung auf BKJ vom 30.08.2007 vom 09.10.2009